4941/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl und
Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Verlegung von Verbänden des Bundesheeres im Zuge der Adaptierung
der Heeresgliederung - NEU
Laut uns vorliegenden Informationen werden im Zuge der Umsetzung der Adaptierung der
Heeresgliederung - NEU im Bereich des Korpskommandos I mehrere Verlegungen von
Verbänden bereits mit September 1998 in Angriff genommen. So soll ab September dieses
Jahres das Versorgungsregiment 1 von der GABLENZ - Kaserne in die KIRCHNER - Kaserne
verlegt werden. Problem dabei ist, daß die Fahrzeuge dieses Verbandes aufgrund fehlender
Infrastruktur (u.a. sind angeblich die Garagen zu klein) nur zum Teil in die neue Kaserne
verlegt werden können, während ein Teil der Fahrzeuge weiterhin in der BELGIER - Kaserne
verbleibt. Dadurch ergeben sich natürlich Probleme im Dienst - und Ausbildungsbetrieb,
zusätzliche hohe Kosten und ein unnötiger Fahrzeugverschleiß.
Weiters ist die Verlegung des Aufklärungsregimentes 1 (neben Räderfahrzeugen vor allem mit
Schützen - und Jagdpanzern ausgerüstet) aus der BELGIER - Kaserne in die Kaserne in
GRATKORN geplant. Ein Befehl des Militärkommandos Steiermark untersagt aber angeblich
den Panzermarsch aus der Kaserne in GRATKORN und noch dazu besteht im Gegensatz zur
BELGIERKASERNE kein Bahnanschluß. Die Panzer müssen daher bei jeder Ausfahrt auf
Tieflader verladen werden!
Darüber hinaus soll das Kommandobataillon 1 aus der KIRCHNER - Kaserne in die BELGIER -
Kaserne verlegt werden bzw. mit einer Lehrkompanie in die GABLENZ - Kaserne umsiedeln.
Damit wird nicht nur das Bataillon zerrissen, sondern auch die, in der KIRCHNER - Kaserne
zur Ausbildung von Frauen vorgenommenen baulichen Adaptierungen, wären umsonst, weil
dieser Standort in Zukunft nicht mehr zur Ausbildung von Frauen benützt werden soll.
Zusätzlich soll das Korpskommando I, obwohl die für den Betrieb notwendige Infrastruktur
fehlt, in die BELGIER - Kaserne verlegt werden und gleichzeitig die Buchhaltung sowie das
Referat Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe in das Gebäude in der Glacisstraße
übersiedeln.
Aufgrund der näheren Details muß mit gutem Grund bezweifelt werden, daß es sich bei diesen
Verlegungen um notwendige, vernünftige und kostengünstige Maßnahmen handelt. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende
ANFRAGE
1) Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die Verlegungen der erwähnten
Verbände?
2) Wurde vor Beschlußfassung der zuständigen Dienststellen und Kommandanten die
Personalvertretung in die Planungen eingebunden bzw. eine Stellungnahme ermöglicht?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Position hat die Personalvertretung in dieser Frage eingenommen?
3) Kann das gesamte Versorgungsregiment 1 in die KIRCHNER - Kaserne verlegt werden?
Wenn nein, welche Vorteile bringt die Verlegung und damit Zersplitterung dieses
Verbandes?
4) Kann das gesamte Aufklärungsregiment 1 in die GRATKORNer - Kaserne verlegt werden?
Wenn nein, welche Vorteile bringt die Verlegung und damit Zersplitterung dieses
Verbandes?
5) Entspricht es den Tatsachen, daß die Panzer des AufklR 1, ausgenommen auf Tiefladern
bzw. im Einsatzfall, nicht aus der Kaserne GRATKORN fahren dürfen?
Wenn ja, wie und wo soll die Ausbildung der auf diesen Panzern eingesetzten Soldaten
vorgenommen werden?
Über wieviele zum Transport von Panzern geeignete Tieflader verfügt das AufklR 1?
6) Entspricht es den Tatsachen, daß das Kommandobataillon 1 mit Masse aus der
KIRCHNER - Kaserne in die BELGIER - Kaserne und mit einer Kompanie in die
GABLENZ - Kaserne verlegt werden soll?
Wenn ja, welche Vorteile bringt die Zersplitterung diese Verbandes?
7) Entspricht es den Tatsachen, daß das Korpskommando I in die BELGIER - Kaserne verlegt
werden soll?
Wenn ja, wie hoch belaufen sich die Kosten für die Adaptierung der BELGIER - Kaserne?
8) Welche Vorteile erwarten sich die zuständigen Stellen von diesen geplanten
Truppenverlegungen?