4951/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend "Gesundheitsbelastungen der Seil - und Bergbahnhediensteten"
Nach der Studie des Arbeitsmedizimschen Dienstes Linz "Gesundheitsbelastungen der Seil -
und Bergbahnbediensteten" (1998) ist festzuhalten, daß der “Beruf des Seilbahners" eine
große Zahl sehr unterschiedlicher Tätigkeiten mit sich bringt, für die sehr spezielle
Qualifikationen und Fertigkeiten sowie ein hohes Maß gesundheitlicher Voraussetzungen
erforderlich sind (z.B. Anforderungen an das Seh - und Hörvermögen, guter Trainingszustand
der gesamten Muskulatur, Herz - und Kreislaufsystem). Weiters bringt dieser Beruf - so diese
Studie - eine große Zahl von tätigkeitsspezifischen Belastungen und Beanspruchungen mit
sich, wobei die Beanspruchung des Herz - und Kreislaufsystems durch den ständigen Wechsel
in der Höhenlage sowie psychische Belastungen durch die hohe Verantwortung und häufig
auftretende Streßsituationen im Vordergrund stehen. Die Feststellung der körperlichen
Eignung erfolgt regelmäßig durch den Bahnarzt.
Die Beanspruchungen des Herz - Kreislaufsystems beim Fahrbetrieb konnte in dieser Studie
mittels der HRV (Heart Rate Variability) nachgewiesen werden. Diese Befunde bestätigen
nicht nur die Ergebnisse der Vorstudie (RAAS, 1982), sondern stellen auch eine plausible
Erklärung für die damaligen Untersuchungsergebnisse dar.
Die Schaffung eines eigenes Berufsbildes mit einer eigenen qualifizierten
Ausbildung wird vom Bundesminister Dr. Hannes Farnleitner abgelehnt, obwohl dieses von
der zuständigen Fachgewerkschaft eingefordert wird. Bundesminister Dr. Farnleitner schlägt
vielmehr vor, dies im Wege der Weiterbildung (Zusatzqualifikationen) abzudecken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Schlußfolgerungen dieser Studie bekannt?
2. Werden Sie für die Anerkennung von typischen Erkrankungen der Seilbahner (wie
z.B. Herz - und Kreislauferkrankungen, rheumatische oder Gelenkserkrankungen) als
Berufskrankheit eintreten?
3. Wenn nein, warum nicht?