4977/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Maderthaner, Dr. Stummvoll, Dr. Trinkl, I. Tichy - Schreder
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Einhaltung des Binnenschiffahrtsgesetzes
Das Binnenschiffahrtsgesetz sieht vor, daß die Durchführung von Transporten, deren Quell -
und Zielpunkt in Österreich gelegen ist, eine Konzession nach dem Binnenschiffahrtsgesetz
voraussetzt. Ausnahmen von dieser Konzessionspflicht bestehen lediglich für Transporte, die
unter die Bestimmungen der Verordnung (EWG) 3921/91 fallen.
Die Erteilung bzw. Ausübung einer Schiffahrtskonzession ist an zahlreiche Verpflichtungen
geknüpft, wie unter anderem fachliche Befähigung, Zuverlässigkeit, finanzielle
Leistungsfähigkeit, sowie die Zulassung der in der Konzession angeführten Motorschiffe in
einem EWR - Staat. Diese und zahlreiche andere Anforderungen an Konzessionsinhaber
dienen nicht nur der Sicherung eines geordneten Wettbewerbes, sondern auch der Sicherheit
und Verträglichkeit des Binnenschiffsverkehrs. Da diese Anforderungen mit einem
beachtlichen finanziellen Aufwand verbunden sind, stellen sie im Vergleich zu
Schiffahrtsunternehmen aus Nicht - EWR - Staaten einen gravierenden Wettbewerbsnachteil dar.
Dennoch werden rein innerösterreichische Schiffstransporte des öfteren mit Schiffen aus Nicht -
EWR - Staaten durchgeführt. Dies stellt eine grobe Benachteiligung österreichischer
Schiffahrtsunternehmen und einen
Verstoß gegen österreichische Rechtsvorschriften dar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, daß Transporte, deren Quell - und Zielpunkte in Österreich gelegen sind,
auch mit Schiffen durchgeführt werden, die nicht vom Anwendungsbereich der
Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 des Rates (Kabotageverordnung) abgedeckt sind und die
nicht in einem EWR - Staat zugelassen sind?
2. Wenn ja, wieviele derartige Transportfälle sind Ihnen bekannt?
3, Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in bezug auf diese Transporte gesetzt?
4. Wurden die in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur
Ahndung derartiger Übertretungen ausgeschöpft?
5. Wenn keine Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, warum nicht?
6. Welche Kontrollmaßnahmen werden zum Schutz der österreichischen Unternehmen in
Zukunft durchgeführt werden?