5002/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ermittlungen der Sicherheitsbehörden im Fall Lassing
Die Zeitschrift News berichtet in der Ausgabe 40/98 über einen Bericht der Generaldirektion
für die öffentliche Sicherheit betreffend Bergwerksunglück in Lassing.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Wann haben Organe der Gendarmerie bzw anderer Kräfte des Bundesministeriums für
Inneres erstmals Hinweise auf illegalen Abbau in Lassing erhalten?
2. Wann wurden das Wirtschaftsministerium bzw dessen nachgeordnete Dienststellen von
dem Verdacht informiert?
3. Trifft es zu, dass zunächst aus “kriminaltaktischen” Gründen davon abgesehen wurde,
diese Informationen an die Bergbehörden weiterzuleiten, weil die ermittelnden Beamten
von einer Mitwisserschaft bzw Mittäterschaft von Beamten der Bergbehörde
ausgegangen sind?
4. Wenn nein, welche anderen Motive waren dafür ausschlaggebend, die
Ermittlungsergebnisse nicht an das Wirtschaftsressort weiterzuleiten?
5. Trifft es zu, dass den ermittelnden Beamten seitens der Bergwerksleitung zunächst Pläne
ausgehändigt worden sind, auf denen die illegalen Abbaubereiche nicht verzeichnet
waren?
6. Gehen Sie davon aus, dass die in der Nacht vom 23. auf 24. Juli 1998 kopierten
Planunterlagen der Berghauptmannschaft bekannt waren?
7. Wenn nein, wie kann es sein, dass derart entscheidende Planunterlagen der
Einsatzleitung der Rettungsarbeiten nicht bekannt waren?
8. Wenn ja, welche Erklärungen haben Sie dafür, dass laut Angaben der Bergbehörden
diesen erst am 15. September 1998 vom Schwarzabbau erfahren haben?
9. Trifft es zu, dass im Bericht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die
Auffassung vertreten wird, dass die zehn später Verschütteten “nur mehr zu Sicherung
des Renéeschachtes im Bergwerk eingesetzt" waren?
10. Landeshauptfrau Klasnic wird in der Kleinen Zeitung vom 19.7.1998 dahingehend
zitiert, dass sie dem Berghauptmann Wedrac vorwarf, den Spezialbohrer, der aus
Deutschland angefordert worden sei, um zu Hainzl vorzudringen, in Passau gestoppt zu
haben, “weil es eh keinen Sinn mehr hat”. Trifft der Vorwurf zu, dass seitens der
Betriebsleitung und/oder der Berghauptmannschaft die Aufforderung an die
Gendarmerie ergangen ist, das angeforderte Bohrgerät an der Grenze bei Passau zu
stoppen?
11. Welche Berichte und Informationen sind von Dienststellen Ihres Ressortbereichs seit
dem Unglück erstellt worden und was ist der wesentliche Inhalt dieser Informationen?
12. Trifft der Vorwurf von Bundesminister Farnleitner zu, wonach Bedienstete der
Kriminalpolizei die Bergungsarbeiten behindert haben?
13. Was war der Grund dafür, dass die Plane der Werksleitung in der Nacht vom 23. zum
24. Juli 1998 kopiert wurden?
14. War diese Vorgangsweise mit der Einsatzleitung abgesprochen?
15. Wenn ja, haben Sie eine Erklärung dafür, dass Bundesminister Farnleitner die
Auffassung vertritt, durch dieses Kopieren seien die Bergungsarbeiten behindert
worden?
16. Trifft es zu, dass sich Bundesminister Farnleitner dagegen ausgesprochen hat, den
Werkleiter einem längeren Verhör zu unterziehen?
17. Da nunmehr trotz dieser Interventionen die Verantwortlichkeit des Werksleiters zutage
getreten ist, stellt sich die Frage, ob durch die Vorgangsweise des Bundesminister
Farnleitner die Ermittlungen verzögert wurden.
18. Trifft die Meldung der kleinen Zeitung vom 28.7.1998 zu, wonach in der
Berghauptmannschaft aktuelle Abbaupläne verschwunden sind?