5016/J XX.GP
der Abgeordneten Auer, Schuster
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Mopedausweis für Jugendliche ab 15 Jahren
Am 1. November 1997 trat das Führerscheingesetz in Kraft und somit die gesetzliche
Grundlage für die Möglichkeit Jugendlicher, unter bestimmten Voraussetzungen
bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Mopedausweis erlangen zu
können.
Als Voraussetzung wurde neben einigen anderen die positive Absolvierung einer
verkehrspsychologischen Untersuchung zur Feststellung der nötigen geistigen Reife
normiert. Die genaueren Umstände legte der Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr in der Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz fest. So auch die
Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung. In der ersten Verordnung hat
der Minister diese Kosten mit S 5000,- festgelegt. Da diese Summe für Lehrlinge
nicht zu finanzieren ist, hat der Nationalrat einstimmig auf Initiative der
Österreichischen Volkspartei einen Entschließungsantrag verabschiedet, der den
Bundesminister aufgefordert hat, seine Verordnung dahingehend zu ändern, daß die
Kosten der Untersuchung auf ein für Lehrlinge und Schüler finanzierbares Maß
abgesenkt werden.
In der ersten Novelle der Gesundheitsverordnung, die am 6. Mai 1998 in Kraft trat,
hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Kosten entsprechend der
Entschließung des Nationalrates auf S 2.500,- herabgesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Wieviele Jugendliche haben vor Inkrafttreten der Novelle zur
Gesundheitsverordnung in den einzelnen Bundesländern, in denen der
Landeshauptmann mittels Verordnung die Möglichkeit zur Erlangung eines
Mopedausweises ab dem 15. Lebensjahr eröffnet hat, einen Antrag auf
verkehrspsychologische Untersuchung gestellt?
2. Wieviele Jugendliche haben sich in den einzelnen Bundesländern nach
Herabsenkung der Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung
angemeldet?
3. Ist es richtig, daß die Gesamtkosten für den Mopedausweis nach Senkung der
Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung S 4200,- betragen? Wofür
sind die restlichen S 1700,-zu bezahlen?
4. Ist Ihnen bekannt, daß aufgrund von mangelnden Terminen Jugendliche häufig
bis zu drei Monate ab Antragstellung auf die verkehrspsychologische
Untersuchung warten müssen? Welche Maßnahmen planen Sie, um die
ungerechffertigt langen Wartefristen zu verkürzen?