5045/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundeskanzler

betreffend den Inhalt der Hinweise, die die Bundesregierung

vom ,‚Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes” (DÖW)

erhält.

 

     Im Nachrichtenmagazin “profil” vom 3. August 1998 Nr.32 ist ein bemerkenswerter Beitrag

betitelt mit “Die Nazijäger” veröffentlicht.

 

Auf Seite 26 heißt es u. a.:

        “Aus lauterer Absicht nahm das Dokumentationsarchiv der Regier -

         ung ein gutes Stück politischer Verantwortung ab..."                    

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundeskanz -

ler folgende

                                              

                                               Anfrage:

 

1.) Ist Ihre Bundesregierung bereits in einer Verfassung, daß sie der Stütze des "Dokumenta -

     tionsarchivs des österreichischen Widerstandes” [laut Urteilsbegründung des OLG Wien vom 4.

     Mai 1998 als ,, kommunistische Tarnorganisation” und “eine Art Privatstasi” bekannt], das Dr. Wolf -

     gang Neugebauer [laut Urteilsbegründung des OLG Wien vom 4. Mai 1998 als “Denunziant” bekannt],

     leitet, bedarf?

 

2.) Welches “Stück politischer Verantwortung‘” trägt der bereits oben beschriebene Nothel-

      fer?

 

3.) Hat - ähnlich dem Bundesministerium für Inneres - auch das Bundeskanzleramt mit dem

      “Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes” einen Werkvertrag abgeschlossen? -

     

        Wenn ja, in welcher Höhe? -

        Wenn nein, erhält das “Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes” vom Bundes -

        kanzler Subventionen und zutreffendenfalls in welcher Höhe belaufen sich diese?