5057/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Handhabung des Amtsgeheimnisses
Aus einem Bericht des Wochenmagazins NEWS ergibt sich, daß die Sicherheitsbehörden im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Leoben schon bald nach der Katastrophe von Lassing auf den
Verdacht eines nicht genehmigten Abbaues gestoßen waren. Der Bericht über die Tätigkeit der
Ermittler und über den Verdacht des “Schwarzabbaus” wurde auch dem Bundesministerium für
Inneres vorgelegt und hat schließlich irgendwie auch den Weg zu politischen Parteien und in die
Medien gefunden. Eine Verständigung des als oberste Bergbehörde zuständigen
Wirtschaftsministers ist hingegen nicht erfolgt.
In diesem Zusammenhang erscheint die Äußerung des Generaldirektors für öffentliche
Sicherheit “unsere Leute (seien) mit der nötigen Diskretion vorgegangen” im besonderen Licht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Haben Sie den Frmittlungsbericht der im Auftrag der Justiz tätig gewordenen Gendarmerie
über die Bergwerkskatastrophe von Lassing erhalten?
2. Wenn ja, wann?
3. Ist es üblich, daß solche Berichte dem Innenministerium vorgelegt werden, obwohl die
Gendarmerie als Organ der Gerichtsbarkeit im Rahmen strafgerichtlicher Vorerhebungen
tätig wird?
4. Wenn ja, was ist die rechtliche Grundlage hiefür?
5. Welche Dienststellen Ihres Bereiches haben von diesem Bericht Kenntnis erhalten?
6. Haben Sie Schritte gesetzt, um festzustellen, ob der Bericht aus dem Bereich der
Sicherheitsexekutive weitergegeben wurde?
7. Was werden Sie generell unternehmen, um einer gesetzwidrigen Weitergabe von
Informationen, wie sie immer wieder zu beobachten ist, vorzubeugen?