5057/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Handhabung des Amtsgeheimnisses

 

Aus einem Bericht des Wochenmagazins NEWS ergibt sich, daß die Sicherheitsbehörden im

Auftrag der Staatsanwaltschaft Leoben schon bald nach der Katastrophe von Lassing auf den

Verdacht eines nicht genehmigten Abbaues gestoßen waren. Der Bericht über die Tätigkeit der

Ermittler und über den Verdacht des “Schwarzabbaus” wurde auch dem Bundesministerium für

Inneres vorgelegt und hat schließlich irgendwie auch den Weg zu politischen Parteien und in die

Medien gefunden. Eine Verständigung des als oberste Bergbehörde zuständigen

Wirtschaftsministers ist hingegen nicht erfolgt.

 

In diesem Zusammenhang erscheint die Äußerung des Generaldirektors für öffentliche

Sicherheit “unsere Leute (seien) mit der nötigen Diskretion vorgegangen” im besonderen Licht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Haben Sie den Frmittlungsbericht der im Auftrag der Justiz tätig gewordenen Gendarmerie

    über die Bergwerkskatastrophe von Lassing erhalten?

 

2. Wenn ja, wann?

 

3. Ist es üblich, daß solche Berichte dem Innenministerium vorgelegt werden, obwohl die

    Gendarmerie als Organ der Gerichtsbarkeit im Rahmen strafgerichtlicher Vorerhebungen

    tätig wird?

 

4. Wenn ja, was ist die rechtliche Grundlage hiefür?

 

5. Welche Dienststellen Ihres Bereiches haben von diesem Bericht Kenntnis erhalten?

 

6. Haben Sie Schritte gesetzt, um festzustellen, ob der Bericht aus dem Bereich der

    Sicherheitsexekutive weitergegeben wurde?

 

7. Was werden Sie generell unternehmen, um einer gesetzwidrigen Weitergabe von

    Informationen, wie sie immer wieder zu beobachten ist, vorzubeugen?