5058/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Schuster
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Handhabung des Amtsgeheimnisses
Aus einem Bericht des Wochenmagazins NEWS ergibt sich, daß die Sicherheitsbehörden im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Leoben schon bald nach der Katastrophe von Lassing auf den
Verdacht eines nicht genehmigten Abbaues gestoßen waren. Der Bericht über die Tätigkeit
der Ermittler und über den Verdacht des “Schwarzabbaus” wurde auch dem
Bundesministerium für Inneres vorgelegt und bat schließlich irgendwie auch den Weg zu
politischen Parteien und in die Medien gefunden.
Es ist wohl davon auszugehen, daß der in den Medien mehrfach erwähnte Bericht im Wege
der Berichtspflichten des StAG auch dem Bundesministerium für Justiz zugekommen ist
irgendwo dürfte, wie die Veröffentlichungen zeigen, die vom Bundesminister für Justiz in
seiner Erklärung vor dem Nationalrat am 8. Oktober 1998 erwähnte “Zurückhaltung”, die u.a.
im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafprozessualen Vorverfahrens zu erwarten sei,
nicht beachtet worden sein.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, ob der Erhebungsbericht über die Bergwerkskatastrophe von Lassing
durch die Gendarmerie, die ja im Rahmen strafgerichtlicher Vorerhebungen als Organ der
Justizbehörden tätig wird, an andere Sicherheitsdienststellen weitergegeben wurde?
2. Wenn ja, ist eine solche Vorgangsweise üblich und wodurch ist sie gesetzlich gedeckt?
3. Haben Sie von diesem Bericht im Rahmen der Berichtspflicht nach dem StAG Kenntnis
erhalten? Wenn ja, wann?
4. Haben Sie Schritte unternommen, um festzustellen, ob der Bericht aus dem Bereich der
Justizbehörde an
die Medien gelangt ist?
5. Was werden Sie generell unternehmen, um einer gesetzwidrigen Weitergabe von
Informationen, wie sie immer wieder zu beobachten ist, vorzubeugen?
6. Sind Sie bereit, die Frage nach der Schaffung eines Tatbestandes der
“Informationshehlerei” prüfen zu lassen?
7. Wie könnte eine solche Regelung in etwa aussehen?