5058/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Schuster

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Handhabung des Amtsgeheimnisses

 

Aus einem Bericht des Wochenmagazins NEWS ergibt sich, daß die Sicherheitsbehörden im

Auftrag der Staatsanwaltschaft Leoben schon bald nach der Katastrophe von Lassing auf den

Verdacht eines nicht genehmigten Abbaues gestoßen waren. Der Bericht über die Tätigkeit

der Ermittler und über den Verdacht des “Schwarzabbaus” wurde auch dem

Bundesministerium für Inneres vorgelegt und bat schließlich irgendwie auch den Weg zu

politischen Parteien und in die Medien gefunden.

 

Es ist wohl davon auszugehen, daß der in den Medien mehrfach erwähnte Bericht im Wege

der Berichtspflichten des StAG auch dem Bundesministerium für Justiz zugekommen ist

irgendwo dürfte, wie die Veröffentlichungen zeigen, die vom Bundesminister für Justiz in

seiner Erklärung vor dem Nationalrat am 8. Oktober 1998 erwähnte “Zurückhaltung”, die u.a.

im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafprozessualen Vorverfahrens zu erwarten sei,

nicht beachtet worden sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen bekannt, ob der Erhebungsbericht über die Bergwerkskatastrophe von Lassing

    durch die Gendarmerie, die ja im Rahmen strafgerichtlicher Vorerhebungen als Organ der

    Justizbehörden tätig wird, an andere Sicherheitsdienststellen weitergegeben wurde?

 

2. Wenn ja, ist eine solche Vorgangsweise üblich und wodurch ist sie gesetzlich gedeckt?

 

3. Haben Sie von diesem Bericht im Rahmen der Berichtspflicht nach dem StAG Kenntnis

    erhalten? Wenn ja, wann?

 

4. Haben Sie Schritte unternommen, um festzustellen, ob der Bericht aus dem Bereich der

    Justizbehörde an die Medien gelangt ist?

5. Was werden Sie generell unternehmen, um einer gesetzwidrigen Weitergabe von

     Informationen, wie sie immer wieder zu beobachten ist, vorzubeugen?

 

6. Sind Sie bereit, die Frage nach der Schaffung eines Tatbestandes der

    “Informationshehlerei” prüfen zu lassen?

 

7. Wie könnte eine solche Regelung in etwa aussehen?