5075/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Aufwendungen des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur
finanziellen Förderung der Tageszeitung “Der Standard”
Mit Datumsangabe “Juli 1998” erschien eine Ausgabe der Tageszeitung “Der Standard” un -
ter dem Titel “Neue Wege der Arbeit” als 1 6seitiger “Sonderdruck”
Auf zehn Seiten dieser Ausgabe, die offenbar das “Standard” -übliche Impressum mit detail -
lierten Angaben über Herausgeber, Redaktion, Preis in Dollar und so weiter enthält, ist eine
Serie abgedruckt, die laut eigens angeführtem Hinweis “vom Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales gesponsert” wurde.
Hinsichtlich dieses “Sonderdrucks” ergeben sich diverse Fragen, die insbesondere die Ko -
sten und die Verantwortlichkeit betreffen.
In bezug auf den Inhalt dieser Publikation sei beispielhaft auf einen Artikel auf Seite 1 ver -
wiesen, in dem es wörtlich heißt: “Ein wesentliches Hindernis der Berufsaufnahme oder des
Wiedereinstiegs in den Beruf ist für Frauen in einer männerdominierten Arbeitswelt der
Mangel an Plätzen für die Kinderbetreuung. Österreichweit fehlen 139.500 solcher Plätze,
heißt es im nationalen Aktionsplan.”
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Ge -
sundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wer trug die Kosten für diesen “Sonderdruck” der Tageszeitung “Der Standard”?
2. Wurde von Ihrem Ministerium der gesamte “Sonderdruck” oder nur der Teil mit der Serie
“Neue Wege der Arbeit" "gesponsert"?
3. Wie hoch ist der Geldbetrag, auf den sich der Hinweis “Diese Serie wurde vom Bundes -
ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gesponsert” bezieht?
4. Bedeutet die Verwendung des Wortes “gesponsert” in diesem Zusammenhang, daß Ihr
Ministerium für die gesamten finanziellen Mittel aufkam, die zur Herstellung dieses “Son -
derdrucks"
nötig waren?
5. Lag der Geldbetrag, der von Ihrem Ministerium für dieses “Sponsoring” aufgewandt wur -
de, in der branchenüblichen Höhe für solche Transaktionen?
6. Sind diese ,,Sponsoring” - Ausgaben als Sondermaßnahme im Rahmen der staatlichen
Presseförderung aufzufassen?
7. Beeinflußt der zum Zweck dieses "Sponsorings" von Ihrem Ministerium aufgewandte
Geldbetrag eine gegebenenfalls im Jahre 1998 bereits ergangene staatliche Zuwendung
an die Tageszeitung “Der Standard”?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
8. Ist der dem "Sponsoring" - Hinweis folgende Satz “Die inhaltliche und redaktionelle Ver -
antwortung liegt beim Standard” so zu verstehen, daß Ihr Ministerium keinen Einfluß auf
die inhaltlichen Aussagen hatte, denen dort auf insgesamt 16 großformatigen Zeitungs -
seiten Raum gegeben wurde?
9. Welchen Einfluß sollte Ihrer Ansicht nach ein Geldgeber auf die inhaltliche Gestaltung
der von ihm (mit)finanzierten Publikationen nehmen?
10. Geschah es mit Ihrem Einverständnis, daß “Der Standard” in diesem von Ihrem Ministe-
rium “gesponserten” “Sonderdruck” großflächige Eigenwerbung betrieb und die Leser zur
Abonnementbestellung aufrief?
11. Leistete auch die Unternehmensberatungsfirma Econsult einen Beitrag zum “Sponso -
ring” dieses “Sonderdrucks”?
Wenn ja: Wie hoch war der von der Firma Econsult bezahlte Betrag? Erfolgte dessen
Verrechnung mit Ihrem Ministerium oder lag die Abwicklung der finanziellen Vorgänge
gänzlich auf seiten des “Standard”?
Wenn nein: Findet es Ihre Billigung, daß eine von Ihrem Ministerium “gesponserte” Pu -
blikation der Werbung für eine Unternehmensberatungsfirma dient?
12. In welchem Ausmaß ist Ihrer Ansicht nach Ihr Ministerium (mit)verantwortlich für den in
diesem “Sonderdruck” konstatierten “Mangel an Plätzen für die Kinderbetreuung”‘?
13. In welchem Ausmaß ist Ihrer Ansicht nach der auch in diesem “Sonderdruck” konsta -
tierte “Mangel an Plätzen für die Kinderbetreuung” auf die Tatsache zurückzuführen, daß
das Sozialministerium seit nahezu drei Jahrzehnten von Parteimitgliedern der Sozialisti -
schen oder Sozialdemokratischen Partei Österreichs geleitet worden ist?