5076/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Besetzung von Planstellen beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten

 

Die Position eines Stellv SBL 1221 beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten ist bis

heute nicht nachbesetzt worden, obwohl dafür Bewerbungen von Seiten offenbar qualifizier -

ter Kandidaten vorliegen.

 

Angesichts der Tatsache, daß eine verantwortungsbewußte Tätigkeit des Landesgendarme -

riekommandos für Kärnten auch die Ausübung der oben genannten Funktion erforderlich

macht, ergibt sich daher die Frage nach den Gründen für die Nicht - Nachbesetzung.

Öiese Frage stellt sich insbesondere im Hinblick auf die begründete Vermutung, daß diese

Nicht - Nachbesetzung weniger auf fachliche Erwägungen als auf persönliche Einstellungen -

um nicht zu sagen Vorurteile - auf Vorgesetztenseite zurückzuführen ist.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nach -

stehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Warum ist es für die Position eines Stellv. SBL 1221 in der Verkehrsabteilung des Lan -

     desgendarmeriekommandos für Kärnten bis heute zu keiner Nachbesetzung gekom -

     men?

 

2. Ist es richtig, daß es mehrere qualifizierte Bewerbungen für die Nachbesetzung dieser

    Position gegeben hat?

 

3. Gibt es fachliche Gründe dafür, daß die bisherigen Bewerber bei dieser Nachbesetzung

    nicht zum Zug gekommen sind?

 

4. Trifft es zu, daß diese Nachbesetzung aus persönlichen Gründen nicht erfolgt ist?

 

5. Nach welchen Kriterien erfolgen Stellenbesetzungen in der Verkehrsabteilung des Lan -

    desgendarmeriekommandos für Kärnten?

 

6. Welchen Einfluß hat beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten die Dienstbe -

    schreibung auf die Besetzung von Planstellen?

 

7. Welche Kriterien gelten für die dienstliche Beurteilung von Nebenbeschäftigungen, die

    von Beamten des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten unentgeltlich und nicht

    erwerbsmäßig ausgeübt werden?

8. Welche Kriterien bestehen beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten In bezug auf

    die Dienstaufsicht über die mit der Beurteilung von Untergebenen befaßten Dienststel -

    lenleiter?