5076/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Besetzung von Planstellen beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten
Die Position eines Stellv SBL 1221 beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten ist bis
heute nicht nachbesetzt worden, obwohl dafür Bewerbungen von Seiten offenbar qualifizier -
ter Kandidaten vorliegen.
Angesichts der Tatsache, daß eine verantwortungsbewußte Tätigkeit des Landesgendarme -
riekommandos für Kärnten auch die Ausübung der oben genannten Funktion erforderlich
macht, ergibt sich daher die Frage nach den Gründen für die Nicht - Nachbesetzung.
Öiese Frage stellt sich insbesondere im Hinblick auf die begründete Vermutung, daß diese
Nicht - Nachbesetzung weniger auf fachliche Erwägungen als auf persönliche Einstellungen -
um nicht zu sagen Vorurteile - auf Vorgesetztenseite zurückzuführen ist.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nach -
stehende
Anfrage:
1. Warum ist es für die Position eines Stellv. SBL 1221 in der Verkehrsabteilung des Lan -
desgendarmeriekommandos für Kärnten bis heute zu keiner Nachbesetzung gekom -
men?
2. Ist es richtig, daß es mehrere qualifizierte Bewerbungen für die Nachbesetzung dieser
Position gegeben hat?
3. Gibt es fachliche Gründe dafür, daß die bisherigen Bewerber bei dieser Nachbesetzung
nicht zum Zug gekommen sind?
4. Trifft es zu, daß diese Nachbesetzung aus persönlichen Gründen nicht erfolgt ist?
5. Nach welchen Kriterien erfolgen Stellenbesetzungen in der Verkehrsabteilung des Lan -
desgendarmeriekommandos für Kärnten?
6. Welchen Einfluß hat beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten die Dienstbe -
schreibung auf die Besetzung von Planstellen?
7. Welche Kriterien gelten für die dienstliche Beurteilung von Nebenbeschäftigungen, die
von Beamten des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten unentgeltlich und nicht
erwerbsmäßig
ausgeübt werden?
8. Welche Kriterien bestehen beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten In bezug auf
die Dienstaufsicht über die mit der Beurteilung von Untergebenen befaßten Dienststel -
lenleiter?