5115/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Maderthaner, I. Tichy - Schreder, Dr. Trinkl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Einhaltung von Zollvorschriften
Gemäß den Bestimmungen der Zollkodex - Durchführungsverordnung können
gewerblich verwendete Wasserfahrzeuge, die in einem Drittausland zugelassen sind,
im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden
Vorschriften diese Möglichkeit vorsehen. Das für die Beurteilung des Sachverhaltes
maßgebliche Binnenschiffahrtsgesetz sieht für die Durchführung von Transporten,
deren Quell - und Zielpunkte in Österreich gelegen sind, eine Konzessionspflicht vor.
Ausnahmen davon bestehen lediglich für Transporte, die unter die Bestimmungen
der Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 (Kabotageverordnung) fallen und in einem EWR -
Staat zugelassen sind.
Dennoch werden rein innerösterreichische Schiffstransporte des öfteren mit Schiffen
durchgeführt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies stellt eine grobe
Benachteiligung österreichischer Schiffahrtsunternehmen und einen Verstoß gegen
österreichische Rechtsvorschriften dar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Ist dem Finanzminister bekannt, daß Transporte, deren Quell - und Zielpunkte
in Österreich gelegen sind, auch mit im Drittausland zugelassenen Schiffen
durchgeführt werden, die nach den anzuwendenden verkehrsrechtlichen
Bestimmungen nicht dazu befugt sind?
2. Welche Maßnahmen wurden in bezug auf derartige Transporte gesetzt?
3. Wenn keine Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, warum nicht?
4. Welche Kontrollmaßnahmen werden gesetzt, um die Durchführung von
innerösterreichischen Transporten durch Binnenschiffe zu überwachen?
5. Welche Kontrollmaßnahmen werden in Zukunft gesetzt werden, um die
unzulässige Durchführung von innerösterreichischen Transporten zu
verhindern?