5115/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Maderthaner, I. Tichy - Schreder, Dr. Trinkl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Einhaltung von Zollvorschriften

 

Gemäß den Bestimmungen der Zollkodex - Durchführungsverordnung können

gewerblich verwendete Wasserfahrzeuge, die in einem Drittausland zugelassen sind,

im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden

Vorschriften diese Möglichkeit vorsehen. Das für die Beurteilung des Sachverhaltes

maßgebliche Binnenschiffahrtsgesetz sieht für die Durchführung von Transporten,

deren Quell - und Zielpunkte in Österreich gelegen sind, eine Konzessionspflicht vor.

Ausnahmen davon bestehen lediglich für Transporte, die unter die Bestimmungen

der Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 (Kabotageverordnung) fallen und in einem EWR -

Staat zugelassen sind.

 

Dennoch werden rein innerösterreichische Schiffstransporte des öfteren mit Schiffen

durchgeführt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies stellt eine grobe

Benachteiligung österreichischer Schiffahrtsunternehmen und einen Verstoß gegen

österreichische Rechtsvorschriften dar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist dem Finanzminister bekannt, daß Transporte, deren Quell - und Zielpunkte

    in Österreich gelegen sind, auch mit im Drittausland zugelassenen Schiffen

    durchgeführt werden, die nach den anzuwendenden verkehrsrechtlichen

    Bestimmungen nicht dazu befugt sind?

 

2. Welche Maßnahmen wurden in bezug auf derartige Transporte gesetzt?

 

3. Wenn keine Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, warum nicht?

 

4. Welche Kontrollmaßnahmen werden gesetzt, um die Durchführung von

    innerösterreichischen Transporten durch Binnenschiffe zu überwachen?

 

5. Welche Kontrollmaßnahmen werden in Zukunft gesetzt werden, um die

    unzulässige Durchführung von innerösterreichischen Transporten zu

    verhindern?