5154/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abg. Mag Stadler, Haller, Dr. Povysil

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Überforderung der Jugend - und Sozialämter

Anläßlich der Beratungen zum Ärztegesetz 1998 hat die Bundes -

ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowohl im

Gesundheitsausschuß als auch im Plenum des Nationalrates und

des Bundesrates kritische Stellungnahmen von Landesregierungen

und freiheitlichen Mandataren hinsichtlich der Überforderung

von Jugend - und Sozialämtern bei der Aufarbeitung von Kindes -

mißhandlung und Kindesmißbrauch als unrichtig oder unwesentlich

abgetan.

 

Daß Jugend - und Sozialämtern,aber auch Pflegschaftsgerichten

schon im "Routinebetrieb” geradezu unfaßbare Unterlassungen

“passieren”, zeigt der Fall eines 30 jährigen Behinderten,

dessen jetzt 80 jährige Pflegemutter und Sachwalterin seit

ca. 10 Jahren mit der Pflege und Aufsicht über ihren Pflegling

überfordert war, aber von keiner der genannten Stellen je

kontrolliert oder kontaktiert wurde, obwohl sie seit 28 Jahren

Pflegegeld und andere Leistungen der öffentlichen Rand bezog.

(Kleine Zeitung Graz, 23.10.1998) Erst ein anonymes Schreiben

an die Bezirkshauptmannschaft löste eine Nachschau und ver -

schiedene Amtshandlungen aus.

 

Die Umschichtung eines Aufgabenbereiches von den Sicherheits -

behörden an die Jugend - und Sozialämter bzw. Pflegschafts -

gerichte, nämlich die Aufarbeitung von Mißhandlungs - und Miß -

brauchsmeldungen, wird daher trotz gegenteiliger Behauptungen

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nicht zur besseren Betreuung von Mißbrauchsopfern führen,

sondern die ohnehin suboptimale Nachsorge besachwalteter

Personen noch weiter verschlechtern.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

 

Anfrage:

 

Nach Aussage des Sozialreferenten der BH Weiz könne ein

Pflegeplatz nur kontrolliert werden, wenn er gemeldet sei,

selbst dann habe das Amt nur eingeschränkte Kontrollrechte,

insbesondere wenn die Sachwalterin gleichzeitig Pflegemutter

sei (was bei privater Unterbringung besachwalteter Personen

die Regel ist).

 

1. In welchen Fällen erfolgt eine Pflegeplatz - bzw. Pflegefall -

    meldung an das Jugend - und Sozialamt verpflichtend ?

2. In welchen Fällen erfolgt eine freiwillige Meldung des

    Pflegeplatzes bzw. Pflegefalles an das Jugend - und Sozialamt ?

 

3. In welchen Fällen unterbleibt eine solche Meldung in der

    Regel ?

 

4. Wieviel Zeit verstreicht in der Regel zwischen der Vergabe

    des Pflegeplatzes und der Meldung an das Jugend - und Sozial -

    amt ?

 

5. Ist Ihnen bekannt, in welchen Zeitabständen

    a) die Sozial - und Jugendämter in den einzelnen Bundesländern,

    b) die Pflegschaftsgerichte in den einzelnen Bundesländern

    den Pflegeplatz kontrollieren ?

 

6. In welcher Art und Weise ist das Kontrollrecht der Jugend -

    und Sozialämter eingeschränkt ?

 

7. Da im vorliegenden Fall ein 30 jähriger Behinderter von den

    Behörden einfach im Gitterbett seiner 80 jährigen Pflege -

    mutter und Sachwalterin "vergessen" wurde:

    Ist Ihnen bekannt, wie viele besachwaltete erwachsene

    Personen von inzwischen betagten Sachwaltern bzw. Pflege -

    eltern betreut werden ?

 

8. Was werden Sie unternehmen, um diese offenbar dem Vergessen

    anheimfallenden Personen, nämlich die Behinderten und ihre

    Betreuer, der vermehrten Aufmerksamkeit und Hilfe seitens

    der zuständigen Behörden teilhaftig werden zu lassen ?

 

9. Halten Sie angesichts des Umstandes, daß Jugend - und Sozial -

    ämtern schon in ihrem Routinebereich immer wieder derartige

    Unterlassungen “passieren”, ihre im Gesundheitsausschuß,im

    Nationalrat und im Bundesrat gemachten Äußerungen aufrecht,

    die Jugend - und Sozialämter sowie die Pflegschaftsgerichte

    seien keinesfalls überfordert, nun auch die Meldungen über

    Mißhandlung und Mißbrauch von Kindern und wehrlosen Personen

    sachgemäß im Interesse der Opfer aufarbeiten zu können ?