5154/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Mag Stadler, Haller, Dr. Povysil
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Überforderung der Jugend - und Sozialämter
Anläßlich der Beratungen zum Ärztegesetz 1998 hat die Bundes -
ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowohl im
Gesundheitsausschuß als auch im Plenum des Nationalrates und
des Bundesrates kritische Stellungnahmen von Landesregierungen
und freiheitlichen Mandataren hinsichtlich der Überforderung
von Jugend - und Sozialämtern bei der Aufarbeitung von Kindes -
mißhandlung und Kindesmißbrauch als unrichtig oder unwesentlich
abgetan.
Daß Jugend - und Sozialämtern,aber auch Pflegschaftsgerichten
schon im "Routinebetrieb” geradezu unfaßbare Unterlassungen
“passieren”, zeigt der Fall eines 30 jährigen Behinderten,
dessen jetzt 80 jährige Pflegemutter und Sachwalterin seit
ca. 10 Jahren mit der Pflege und Aufsicht über ihren Pflegling
überfordert war, aber von keiner der genannten Stellen je
kontrolliert oder kontaktiert wurde, obwohl sie seit 28 Jahren
Pflegegeld und andere Leistungen der öffentlichen Rand bezog.
(Kleine Zeitung Graz, 23.10.1998) Erst ein anonymes Schreiben
an die Bezirkshauptmannschaft löste eine Nachschau und ver -
schiedene Amtshandlungen aus.
Die Umschichtung eines Aufgabenbereiches von den Sicherheits -
behörden an die Jugend - und Sozialämter bzw. Pflegschafts -
gerichte, nämlich die Aufarbeitung von Mißhandlungs - und Miß -
brauchsmeldungen, wird daher trotz gegenteiliger Behauptungen
der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nicht zur besseren Betreuung von Mißbrauchsopfern führen,
sondern die ohnehin suboptimale Nachsorge besachwalteter
Personen noch weiter verschlechtern.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die
nachstehende
Anfrage:
Nach Aussage des Sozialreferenten der BH Weiz könne ein
Pflegeplatz nur kontrolliert werden, wenn er gemeldet sei,
selbst dann habe das Amt nur eingeschränkte Kontrollrechte,
insbesondere wenn die Sachwalterin gleichzeitig Pflegemutter
sei (was bei privater Unterbringung besachwalteter Personen
die Regel ist).
1. In welchen Fällen erfolgt eine Pflegeplatz - bzw. Pflegefall -
meldung an das Jugend -
und Sozialamt verpflichtend ?
2. In welchen Fällen erfolgt eine freiwillige Meldung des
Pflegeplatzes bzw. Pflegefalles an das Jugend - und Sozialamt ?
3. In welchen Fällen unterbleibt eine solche Meldung in der
Regel ?
4. Wieviel Zeit verstreicht in der Regel zwischen der Vergabe
des Pflegeplatzes und der Meldung an das Jugend - und Sozial -
amt ?
5. Ist Ihnen bekannt, in welchen Zeitabständen
a) die Sozial - und Jugendämter in den einzelnen Bundesländern,
b) die Pflegschaftsgerichte in den einzelnen Bundesländern
den Pflegeplatz kontrollieren ?
6. In welcher Art und Weise ist das Kontrollrecht der Jugend -
und Sozialämter eingeschränkt ?
7. Da im vorliegenden Fall ein 30 jähriger Behinderter von den
Behörden einfach im Gitterbett seiner 80 jährigen Pflege -
mutter und Sachwalterin "vergessen" wurde:
Ist Ihnen bekannt, wie viele besachwaltete erwachsene
Personen von inzwischen betagten Sachwaltern bzw. Pflege -
eltern betreut werden ?
8. Was werden Sie unternehmen, um diese offenbar dem Vergessen
anheimfallenden Personen, nämlich die Behinderten und ihre
Betreuer, der vermehrten Aufmerksamkeit und Hilfe seitens
der zuständigen Behörden teilhaftig werden zu lassen ?
9. Halten Sie angesichts des Umstandes, daß Jugend - und Sozial -
ämtern schon in ihrem Routinebereich immer wieder derartige
Unterlassungen “passieren”, ihre im Gesundheitsausschuß,im
Nationalrat und im Bundesrat gemachten Äußerungen aufrecht,
die Jugend - und Sozialämter sowie die Pflegschaftsgerichte
seien keinesfalls überfordert, nun auch die Meldungen über
Mißhandlung und Mißbrauch von Kindern und wehrlosen Personen
sachgemäß im Interesse der Opfer aufarbeiten zu können ?