5231/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss, Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen Amoklauf in Aspang (II)
In seiner Anfragebeantwortung vom 16 November 1998 (4584/AB) zur Anfrage der
Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen, 4844/J, führt der Bundesminister für Inneres u.a. aus,
daß einem einschreitenden Beamten, der in Aspang wohnt, die Lage des Vorfallsortes bekannt
gewesen sei.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß “bereits” um 19.58 Uhr - die erste Meldung erfolgte um
19:40 Uhr - die SEG und das GEK aktiviert worden seien.
Da die Beantwortung sohin weitere Fragen offen läßt, richten die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wieso erfolgte die Alarmierung des GEK bzw. der SEG erst 18 Minuten nach Meldung des
Vorfalles, obwohl die besondere Gefährlichkeit aktenkundig war?
2. Wieso fand diese Alarmierung trotz der Verletzung und Tötung eines Exekutivbeamten
offenbar auch erst nach dem Eintreffen des Sanitätsfahrzeuges des Roten Kreuzes statt?
3. Wann ist das GEK eingetroffen?
4. Wenn, wie in der Anfragebeantwortung dargestellt, ein Beamter die Situation in Aspang
kannte, warum waren seine Kenntnisse, die sicherlich über die rein örtlichen Umstände
hinausgingen, nicht Anlaß für ein früheres Waffenverbot, durch das die Katastrophe von
Aspang hätte verhindert werden können?
5. Sind Sie der Meinung der Anfragesteller, daß durch die 2. WaffVO solchen Vorfällen in
Hinkunft in wesentlich höherem Maß vorgebeugt werden kann?