5231/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kiss, Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gendarmerieeinsatz im Zusammenhang mit dem tragischen Amoklauf in Aspang (II)

 

In seiner Anfragebeantwortung vom 16 November 1998 (4584/AB) zur Anfrage der

Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen, 4844/J, führt der Bundesminister für Inneres u.a. aus,

daß einem einschreitenden Beamten, der in Aspang wohnt, die Lage des Vorfallsortes bekannt

gewesen sei.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, daß “bereits” um 19.58 Uhr - die erste Meldung erfolgte um

19:40 Uhr - die SEG und das GEK aktiviert worden seien.

 

Da die Beantwortung sohin weitere Fragen offen läßt, richten die unterfertigten Abgeordneten an

den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wieso erfolgte die Alarmierung des GEK bzw. der SEG erst 18 Minuten nach Meldung des

    Vorfalles, obwohl die besondere Gefährlichkeit aktenkundig war?

 

2. Wieso fand diese Alarmierung trotz der Verletzung und Tötung eines Exekutivbeamten

    offenbar auch erst nach dem Eintreffen des Sanitätsfahrzeuges des Roten Kreuzes statt?

 

3. Wann ist das GEK eingetroffen?

 

4. Wenn, wie in der Anfragebeantwortung dargestellt, ein Beamter die Situation in Aspang

    kannte, warum waren seine Kenntnisse, die sicherlich über die rein örtlichen Umstände

    hinausgingen, nicht Anlaß für ein früheres Waffenverbot, durch das die Katastrophe von

    Aspang hätte verhindert werden können?

 

5. Sind Sie der Meinung der Anfragesteller, daß durch die 2. WaffVO solchen Vorfällen in

    Hinkunft in wesentlich höherem Maß vorgebeugt werden kann?