5232/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Kiss, Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgangsweise der Behörde im Zusammenhang mit dem tragischen Amoklauf

in Aspang (II)

 

Die Anfragebeantwortung (4583/AB) des Bundesministeriums für Inneres zur Anfrage

4843/J der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen bleibt leider in mehreren Punkten eine

Antwort schuldig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie lauten die Anzeigen der Nachbarin an den GP Aspang im Detail?

 

2. Wie können Erhebungen über einen angeblichen Waffengebrauch ohne Ergebnis

    bleiben, wenn eine illegale Verwendung von Waffen allgemein und offenbar auch

    Exekutivbeamten bekannt war?

 

3. Warum wurde das Inkrafttreten des Waffengesetzes nicht schon allein auf Grund der

     gegebenen Verdachtslage sofort zum Anlaß einer Überprüfung einschließlich einer

     Verläßlichkeitsprüfung genommen?

 

4. Wieso wurde nicht insbesondere die Mutter des Siegfried Schabauer einer Kontrolle

    unterzogen, nachdem offenbar in Aspang allgemein bekannt war, daß die

    Waffenbesitzkarte seiner Mutter nur Vorwand für den Besitz von Waffen durch

    Siegfried Schabauer selbst war?

 

5. Wie sich aus der Anfragebeantwortung ergibt, gab es bereits 1995 Hinweise bei der

    Behörde auf eine mangelnde Verwahrung der Waffen durch die Mutter des Siegfried

    Schabauer. Wieso sind diese Hinweise der Behörde nicht bekannt bzw. warum wurden

    sie von dieser nicht ernst genommen?

6. Sie berufen sich darauf, daß ein vorläufiges Waffenverbot nur bei Gefahr im Verzug

    möglich ist. Wieso liegt eine solche ihrer Meinung nicht vor, wenn jemand, ohne im

    Besitz einer Berechtigung zu sein, mit einer Waffe schießt? Wäre die Gefahr unter

    Beachtung der in Aspang allgemein bekannten Umstände - auch bei einer ex ante

    Betrachtung nicht schon früher zu bejahen gewesen?

 

7. Wieso beharren Sie weiterhin auf einer Gesetzesänderung, wenn doch alle Umstände

    des Falles beweisen, daß ein konsequenter Vollzug des bestehenden Gesetzes durchaus

    zur Verhinderung des Vorfalls von Aspang ausgereicht hätte?