5233/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss, Platter
und Kollege
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Äußerungen des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang mit der
Erlassung der 2. WaffVO (II)
Die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres (4582/AB) zur Anfrage 4841/J
der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen läßt viele Fragen offen und wirft neue auf
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher folgende
Anfrage:
1. Glauben Sie, daß durch den ÖVP - Vorschlag zur Durchführung des neuen
Waffengesetzes 1997 dem Ziel, unverläßliche Waffenbesitzer herauszufiltern,
Rechnung getragen werden kann?
2. Wenn durch einen konsequenten Vollzug des Waffengesetzes die anfälligen und
gefährlichen Waffenbesitzer herausgefiltert werden können, warum beharren Sie
weiterhin auf einer Totalentwaffnung der Österreicher?
3. Befürchten Sie nicht, daß durch ein Waffenverbot die Zahl der illegalen Waffen steigt,
dafür aber die Kontrollierbarkeit und damit verbunden die Sicherheit der Bevölkerung
und auch der Exekutivbeamten sinkt?
4. Wie sehen Sie diese Frage im Lichte der Äußerungen des Wiener Polizeipräsidenten
der offenbar selbst von einem Waffenverbot nichts hält, wenn er in einem Standard -
Interview am 25. September 1998 sagt: “Mit einem totalen Abschaffen der
Schußwaffen ist der Gewalt sicher nicht beizukommen. Wenn in einer Beziehung
zwischen Menschen erst einmal die Schwelle zur Tötungsabsicht überschritten ist,
kann alles eine Waffe sein. Ob Schraubenzieher, Mineralwasserflasche oder
Aschenbecher - da kommt alles zum Einsatz.” und “Wenn das Parlament das
Waffengesetz ändert, ist es mir recht, gibt es keine Novelle, ist es mir auch recht. Ich
glaube nicht, daß sich dadurch viel ändern wird.”?
5. Wie beurteilen Sie die Statistik über bewaffnete Raubüberfälle in Großbritannien,
wonach deren Anzahl seit Erlassung des Waffenverbots um nahezu 26 % gestiegen ist.
6. Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß ein Waffenverbot kontraproduktiv
ist?
7. Wenn, wie Sie ausführen, im Fall Aspang seit 1995 Informationen über eine
mangelnde Verläßlichkeit vorlagen, warum hat dann die Behörde nicht agiert, ein
Waffenverbot erlassen und die Waffen eingezogen?
8. Wie können Sie weiterhin von Kosmetik sprechen, wenn nachgewiesen werden kann,
daß ein konsequenter Vollzug des Waffengesetzes im Sinn der auf der Grundlage eines
VP - Vorschlages erlassenen 2. WaffVO Aspang und auch andere tragische Vorfälle
hätten verhindert werden können?
9. Warum beharren Sie weiterhin auf einer Gesetzesänderung, wenn nachgewiesen
werden kann, daß ein konsequenter Vollzug des Waffengesetzes im Sinn der auf der
Grundlage eines VP - Vorschlages erlassenen 2. WaffVO Aspang und auch andere
tragische Vorfälle hätten verhindert werden können?