5233/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Kiss, Platter

und Kollege

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Äußerungen des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang mit der

Erlassung der 2. WaffVO (II)

 

Die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres (4582/AB) zur Anfrage 4841/J

der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen läßt viele Fragen offen und wirft neue auf

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Glauben Sie, daß durch den ÖVP - Vorschlag zur Durchführung des neuen

    Waffengesetzes 1997 dem Ziel, unverläßliche Waffenbesitzer herauszufiltern,

    Rechnung getragen werden kann?

 

2. Wenn durch einen konsequenten Vollzug des Waffengesetzes die anfälligen und

     gefährlichen Waffenbesitzer herausgefiltert werden können, warum beharren Sie

     weiterhin auf einer Totalentwaffnung der Österreicher?

 

3. Befürchten Sie nicht, daß durch ein Waffenverbot die Zahl der illegalen Waffen steigt,

    dafür aber die Kontrollierbarkeit und damit verbunden die Sicherheit der Bevölkerung

    und auch der Exekutivbeamten sinkt?

 

4. Wie sehen Sie diese Frage im Lichte der Äußerungen des Wiener Polizeipräsidenten

    der offenbar selbst von einem Waffenverbot nichts hält, wenn er in einem Standard -

    Interview am 25. September 1998 sagt: “Mit einem totalen Abschaffen der

    Schußwaffen ist der Gewalt sicher nicht beizukommen. Wenn in einer Beziehung

    zwischen Menschen erst einmal die Schwelle zur Tötungsabsicht überschritten ist,

    kann alles eine Waffe sein. Ob Schraubenzieher, Mineralwasserflasche oder

    Aschenbecher - da kommt alles zum Einsatz.” und “Wenn das Parlament das

    Waffengesetz ändert, ist es mir recht, gibt es keine Novelle, ist es mir auch recht. Ich

    glaube nicht, daß sich dadurch viel ändern wird.”?

 

5. Wie beurteilen Sie die Statistik über bewaffnete Raubüberfälle in Großbritannien,

    wonach deren Anzahl seit Erlassung des Waffenverbots um nahezu 26 % gestiegen ist.

 

6. Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß ein Waffenverbot kontraproduktiv

    ist?

7. Wenn, wie Sie ausführen, im Fall Aspang seit 1995 Informationen über eine

    mangelnde Verläßlichkeit vorlagen, warum hat dann die Behörde nicht agiert, ein

    Waffenverbot erlassen und die Waffen eingezogen?

 

8. Wie können Sie weiterhin von Kosmetik sprechen, wenn nachgewiesen werden kann,

    daß ein konsequenter Vollzug des Waffengesetzes im Sinn der auf der Grundlage eines

    VP - Vorschlages erlassenen 2. WaffVO Aspang und auch andere tragische Vorfälle

    hätten verhindert werden können?

 

9. Warum beharren Sie weiterhin auf einer Gesetzesänderung, wenn nachgewiesen

    werden kann, daß ein konsequenter Vollzug des Waffengesetzes im Sinn der auf der

    Grundlage eines VP - Vorschlages erlassenen 2. WaffVO Aspang und auch andere

    tragische Vorfälle hätten verhindert werden können?