5250/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Erhebungen zu Ebergassing
1. Am 26. März 1998 richteten die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen eine
parlamentarische Anfrage (3987/J) an den Bundesminister für Justiz "betreffend die
Anfragebeantwortung 1410/AB vom 18.8. 1995 sowie Vorwürfe des Buchautors Wolfgang
Purtscheller gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres, Caspar Einem u.a.” Die Anfrage
betraf Vorgänge rund um die Täterausforschung betreffend die versuchte Strommastsprengung
bei Ebergassing am 11. April 1995, in die neben den Genannten der Generaldirektor für die
öffentliche Sicherheit, Michael Sika, sowie der Rechtsanwalt Thomas Prader involviert waren.
Der BM für Justiz beantwortete die Anfrage am 25. Mai 1998 wie folgt (3905/AB):
"Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend Anfragebeantwortung 1410/AB vom 18.8.1995 sowie
Vorwürfe des Buchautors Wolfgang Purtscheller gegen den damaligen Bundesminister für
Inneres Caspar Einem u.a., gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Haben die in der zitierten Anfragebeantwortung angekündigten Erhebungen der StA Wien
zwischenzeitlich erbracht, daß die damals geäußerten Vorwürfe gegen BM Einem, RA Prader
und GD. Sika berechtigt waren? Wenn ja, welche strafrechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen?
Wenn nein, welche strafrechtliche Maßnahmen wurden diesfalls gegen die Verleumder ergriffen?
2. Nachdem die damaligen Vorwürfe nun erneuert und diesmal gleich in Buchform erhoben
werden, welche Maßnahmen gedenkt die Justiz zu ergreifen:
a) Erneute Erhebungen in dieser Causa?
b) Welche strafrechtliche Maßnahme im Fall der Wahrheit der Vorwürfe gegen BM Dr. Einem,
RA Dr. Prader und GD. Mag. Sika?
c) Welche strafrechtliche Maßnahmen im Falle der Unwahrheit dieser Vorwürfe gegen den
Verfasser Wolfgang Purtscheller?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die angesprochenen Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien haben kein strafrechtlich relevantes
Verhalten ergeben. Die übereinstimmenden Vorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden, die
in diesem Zusammenhang erstatteten Anzeigen gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückzulegen, wurden
daher mit den Erlässen des Bundesministeriums für Justiz vom 6. Mai 1996 bzw vom 1. August
1996 zur Kenntnis genommen. Ich verweise auch auf meine Beantwortung der Anfrage der
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen vom 6. August 1996
zur Zahl 870/J - NR/1996.
Die Verfolgung von Personen wegen des Verdachts der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB
war bei der gegebenen
Beweislage nicht indiziert.
Zu 2:
Die Staatsanwaltschaft Wien wird die in diesem Zusammenhang erforderlichen weiteren
Erhebungsschritte veranlassen. Erst nach deren Durchführung kann über das weitere Vorgehen
entschieden werden. Ich ersuche um Verständnis, daß ich von der strafrechtlichen Beurteilung
hypothetischer Sachverhalte absehe.”
2. In den zurückliegenden Monaten wurden von der Sicherheitsdirektion Niederösterreich mehrere
Personen, insbesondere Journalisten, einvernommen. Diese Befragungen sollen nach Auskunft
von Einvernommenen ebenfalls im Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung bei
Ebergassing gestanden sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurden von der Staatsanwaltschaft Wien oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde in den
letzten zwölf Monaten Erhebungen im Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung
bei Ebergassing im April 1995 aufgenommen?
2. Wenn ja, welche und mit welchem Auftrag?
3. Stehen diese Erhebungen in Zusammenhang mit der parlamentarischen Anfrage der Abg.
Stadler und Kollegen vom 26. März 1998?
4. Richten sich diese Erhebungen gegen
- unbekannte Täter,
- eine oder mehrere der in der Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen genannten Personen
(Einem, Prader, Purtscheller, Sika),
- wenn ja, gegen welche der genannten Personen,
- oder richten sich die Erhebungen gegen dritte Personen?
5. Welche möglichen Delikte (Straftatbestände) liegen den Erhebungen zugrunde?
6. Wann wurden diese Erhebungen aufgenommen?
7. In welchem Stadium befinden sich die Erhebungen?
8. Falls die Erhebungen bereits abgeschlossen wurden, was war ihr Ergebnis?
9. Wenn nein, wann ist mit einem Abschluß zu rechnen?
10. Laut einem NEWS - Bericht vom 12.11.1998 soll ein Haupttatverdächtiger des Anschlages auf
der Fahndungsliste von Interpol zu den zehn wichtigsten international gesuchten Verbrechern
aus Österreich "aufgerückt sein. Entspricht dieser Bericht den Tatsachen und welche Gründe
sind für diese “Aufwertung” der Fahndung ausschlaggebend gewesen?