5259/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaugg

 

und Kollegen

 

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend Personalpolitik der Österreichische Bundesforste AG

 

 

 

Fakten, die in letzter Zeit an die Öffentlichkeit gedrungen sind, nähren den Verdacht, daß die

Österreichische Bundesforste AG nur wegen einer beträchtlichen Steigerung des Holz -

einschlages bei gleichzeitig nicht ausreichender Vorsorge für nachwachsende Bäume im

ersten Jahr nach der Sanierung eine positive Bilanz legen konnte.

 

Die inzwischen zu beobachtenden Maßnahmen der ÖBF AG lassen die Schlußfolgerung zu,

daß weitere Sanierungsschritte nun voll zu Lasten der Arbeitnehmer, nämlich im Wege des

Stellenabbaus vor sich gehen sollen. Im Rahmen des Unternehmenskonzeptes für die

kommenden fünf Jahre plant die Österreichische Bundesforste AG eine Personalreduktion

um mehr als ein Viertel des heutigen Beschäftigtenstandes. Angesichts einer solchen Vor -

gangsweise werden nachhaltige Zweifel an der Erfüllung der Bestellungspflicht gemäß § 113

des Forstgesetzes 1975 geweckt.

 

Derzeit werden in den Schulen des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft

150 Forstadjunkten ausgebildet. Nach der Matura müssen sie, um zur Staatsprüfung antre -

ten zu können, eine zweijährige Praxis nachweisen können. Da aber die Bundesforste keine

Einstellungen vornehmen, ist es unter den heute gegebenen Voraussetzungen nicht mög -

lich, diese Praxiszeit zustande zu bringen. Somit werden die betroffenen Arbeitnehmer an

ihrer beruflichen Ausbildung gehindert. Damit droht die Gefahr, daß infolge der Personal -

maßnahmen der ÖBF AG eine nachhaltige Bewirtschaftung der Waldbestände nicht mehr

gewährleistet ist.

 

Mit ihrer Entscheidung, die Aus - und Fortbildungsmaßnahmen zu reduzieren, stehen die

Österreichischen Bundesforste in krassem Widerspruch zu der heute immer deutlicher ins

Bewußtsein dringenden grundlegenden Bedeutung von Maßnahmen zur Erhöhung des Aus -

bildungsgrades von Arbeitnehmern für den Wirtschaftsstandort Österreich.

 

Letztlich setzt sich die ÖBF AG damit von ihren selbst bis vor kurzem hochgehaltenen Zielen

ab. Sonst könnte sie wohl nicht von ihrer eigenen Internet - Seite aus selbst auf folgende Er -

kenntnis verweisen: “Die mit der Waldbewirtschaftung befaßten Forstleute sind z.T. fachlich

und zeitlich überfordert. Eine gezielte Weiterbildung, die Verhinderung eines weiteren Per -

sonalabbaues und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten könnte

nicht nur lokal zu einer Verbesserung der Qualität der Bewirtschaftung führen.” (Sondereg -

ger E., Enzenhofer J: UMWELTGERECHTE WALDNUTZUNG. Problemfelder - Maßnah -

men, Wien, November 1994, Monographien Band 49)

 

Die ÖBF AG hat jedoch die personalwirtschaftlichen Weichen längst anders gestellt. Nicht

nur, daß sie die Nachwuchsförderung vernachlässigt, versucht sie derzeit überdies im Rah -

men eines Sozialplanes für 186 Angestellte, ihre älteren Mitarbeiter zum Übertritt in den Vor -

ruhestand zu bewegen. Damit sind für diese Arbeitnehmer jedoch insbesondere durch die

80 - Prozent - Regelung hinsichtlich der Entlohnung Nachteile verbunden. Es stellt sich die

Frage, ob die betroffenen Mitarbeiter in ausreichendem Maße über die Konsequenzen dieser

Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirt-

schaft nachstehende

 

                                               Anfrage:

 

1. Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung wurden im Zuge der Sanierung der

    Österreichischen Bundesforste die personalpolitischen Gesichtspunkte geändert?

 

2. Waren die Österreichischen Bundesforste früher überbesetzt, sodaß die Arbeit auch nach

    einer Reduktion des Personalstandes um mehr als ein Viertel unbeeinträchtigt vor sich ge -

    hen kann, oder wird die Personalreduktion zu einem geringeren Ausmaß an Arbeitserledi -

    gung führen?

 

3. In welchem Ausmaß stehen heute in der Österreichische Bundesforste AG Kapazitäten

    für innerbetriebliche Aus - und Weiterbildung zur Verfügung?

 

4. Warum werden in den Österreichischen Bundesforsten nicht in ausreichendem Maße Ar -

    beitsplätze für Forstadjunkten zur Verfügung gestellt?

 

5. Wurden die älteren Mitarbeiter der Österreichischen Bundesforste über den genauen In -

    halt der Vorruhestandsregelung aufgeklärt?

 

6. Mit welchen Maßnahmen wurden die Mitarbeiter über die Möglichkeit, die Vorruhestands -

    regelung in Anspruch zu nehmen, in Kenntnis gesetzt?

 

7. Wird bei einer Reduktion der Forstverwaltungen von 50 auf 25 sowie der Arbeitsplätze in

    den Forstrevieren von 250 auf 151 Stellen die Bestellpflicht gemäß Forstgesetz nach wie vor

    erfüllt werden können?

 

8. Sind für den Fall einer Nichterfüllung der Bestellungspflicht durch die ÖBF AG, welche die

    Folge allzu gravierender Einschnitte im Personalstand wäre1 für die dadurch begangenen

    Verwaltungsübertretungen anfallende eventuelle Bußgeldzahlungen - sozusagen als ,,son -

    stiger Aufwand” - bereits im Unternehmenskonzept eingeplant oder in Aussicht genommen?

 

9. Trifft es zu, daß der Zentralbetriebsratsvorsitzende der ÖBF AG, Ing. Alfred Wahl, im

    Mittelpunkt gerichtlicher Erhebungen stand?

 

10. Wird während der Zeitspanne, für die das laufende Unternehmenskonzept der ÖBF AG

    Gültigkeit haben soll, eine Änderung des Forstgesetzes erfolgen oder in Aussicht genom -

    men werden?