5273/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend EU - Programm “Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche”

 

 

Nach einem Bericht der Tageszeitung ,,Salzburger Nachrichten” vom 21. November

1998 wurde das “Interkulturelle Zentrum” mit der Durchführung des EU - Programms

“Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche” (EFD) während einer zweijährigen

Pilotphase betraut. Vor allem auch deshalb, da sich das “Interkulturelle Zentrum”

bereits seit mehreren Jahren erfolgreich um ein anderes EU - Projekt “Jugend für

Europa” kümmert. Beide Programme beschäftigen sich mit der Förderung von

europäischen außerschulischen Jugendprojekten. Das Programm ,‚Europäischer

Freiwilligendienst für Jugendliche” bietet zusätzlich die Chance, für einige Monate als

Volontär bei einem gemeinnützigen Projekt im Ausland tätig zu sein. Nach dem

Auslaufen der Pilotphase des EFD im heurigen Frühsommer wurde vom

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie das “Interkulturelle Zentrum” mit der

provisorischen Weiterführung des Projekts beauftragt und ein entsprechender

Vertrag zwischen dem “Interkulturellen Zentrum” und der Europäischen Kommission

geschlossen. Das BMUJF entzog aber vor einigen Tagen dem “Interkulturellen

Zentrum” den Auftrag. Der gültige Vertrag mit der Europäischen Kommission muß

nun während des Arbeitsjahres aufgelöst werden. Die Programmumsetzung wird

ohne vorherige öffentliche Ausschreibung einem neu gegründeten Verein des

BMUJF übertragen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend dem “Interkulturellen Zentrum”

    den Auftrag zu entziehen?

2. Wurden anläßlich des Entzuges des Auftrages Gespräche mit den

     Bundesländern, die die EU - Jugendprojekte mitfinanzieren, geführt? Wenn

     nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage, wird ohne öffentliche Ausschreibung, ein neu

    gegründeter Verein des BMUJF mit der Programmumsetzung beauftragt?

4. Welcher Verein des BMUJF wird ab Jänner 1999 dieses EU - Programm

    betreuen und nach welchen Kriterien wird dieser ausgewählt?

5. Welche Kosten entstehen durch die frühzeitige Auflösung des Vertrages und

    sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen?