5282/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Franz Steindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Pauschalierung für den Lebensmittelhandel

 

Mit der Steuerreform von 1994 wurde u.a. die Möglichkeit einer branchenspezifischen

Pauschalierungsregelung für die Entrichtung der Umsatz - und Einkommenssteuer im

Verordnungsweg geschaffen.

1995 wurde seitens des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels und der entsprechenden

Sektion des Finanzministeriums ein akzeptables Pauschalierungsmodell erarbeitet. Dieses

Modell zur Steuerpauschalierung für den Lebensmittelhandel sieht keine Steuerersparnis,

sondern eine wesentliche verwaltungstechnische Vereinfachung für die kleineren Betriebe

dieser Branche vor. Hierbei sollte mit einer Verordnung zur vereinfachten Gewinnermittlung

und Ermittlung von Vorsteuerbeträgen beim Lebensmitteleinzelhandel und

Gemischtwarenhandel eine Erleichterung erzielt werden.

In einem langjährigen Schriftverkehr des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels an den

Finanzminister Dr. Staribacher im Jahr 1995, an den Finanzminister Mag. Klima im Jahr 1996

und zuletzt an den Finanzminister Edlinger im Jahr 1997 wurde in jedem Schreiben um

Verlautbarung dieser Pauschalierungsverordnung ersucht.

Die Amtsvorgänger machten zwar konkrete Zusagen, doch blieb bis heute - nach bis zu

vierjährig andauernden Bemühungen seitens des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels,

eine Verlautbarung dieser Pauschalierungsverordnung aus.

In einem Schreiben (datiert mit 30. Jänner 1997) seitens der zuständigen Sektion im

Finanzministerium wurde auf die Steuerreformkommission hingewiesen, die sich mit dieser

Thematik im kommenden Herbst, also Herbst 1997, beschäftigten würde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE:

 

1)   Wie ist Ihre Stellungnahme zu dem oben angeführten Pauschalierungsmodell für den

       Lebensmittelhandel?

 

2)   Zu welchem Ergebnis kam die Steuerreformkommission im Herbst 1997?

 

3)   Werden Sie diese Pauschalierungsverordnung in der nächsten Zeit verlautbaren?

 

4)   Wenn ja, wann wird das sein?

 

5)   Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Verlautbarung dieser

       Pauschalierungsverordnung?

 

6)   Welche Gründe sprachen gegen eine Verlautbarung in den Jahren 1995, 1996 und 1997?