5282/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pauschalierung für den Lebensmittelhandel
Mit der Steuerreform von 1994 wurde u.a. die Möglichkeit einer branchenspezifischen
Pauschalierungsregelung für die Entrichtung der Umsatz - und Einkommenssteuer im
Verordnungsweg geschaffen.
1995 wurde seitens des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels und der entsprechenden
Sektion des Finanzministeriums ein akzeptables Pauschalierungsmodell erarbeitet. Dieses
Modell zur Steuerpauschalierung für den Lebensmittelhandel sieht keine Steuerersparnis,
sondern eine wesentliche verwaltungstechnische Vereinfachung für die kleineren Betriebe
dieser Branche vor. Hierbei sollte mit einer Verordnung zur vereinfachten Gewinnermittlung
und Ermittlung von Vorsteuerbeträgen beim Lebensmitteleinzelhandel und
Gemischtwarenhandel eine Erleichterung erzielt werden.
In einem langjährigen Schriftverkehr des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels an den
Finanzminister Dr. Staribacher im Jahr 1995, an den Finanzminister Mag. Klima im Jahr 1996
und zuletzt an den Finanzminister Edlinger im Jahr 1997 wurde in jedem Schreiben um
Verlautbarung dieser Pauschalierungsverordnung ersucht.
Die Amtsvorgänger machten zwar konkrete Zusagen, doch blieb bis heute - nach bis zu
vierjährig andauernden Bemühungen seitens des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels,
eine Verlautbarung dieser Pauschalierungsverordnung aus.
In einem Schreiben (datiert mit 30. Jänner 1997) seitens der zuständigen Sektion im
Finanzministerium wurde auf die Steuerreformkommission hingewiesen, die sich mit dieser
Thematik im kommenden Herbst, also Herbst 1997, beschäftigten würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist Ihre Stellungnahme zu dem oben angeführten Pauschalierungsmodell für den
Lebensmittelhandel?
2) Zu welchem Ergebnis kam die Steuerreformkommission im Herbst 1997?
3) Werden Sie diese Pauschalierungsverordnung in der nächsten Zeit verlautbaren?
4) Wenn ja, wann wird das sein?
5) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Verlautbarung dieser
Pauschalierungsverordnung?
6) Welche Gründe sprachen gegen eine Verlautbarung in den Jahren 1995, 1996 und 1997?