5327/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Preisinger, Wenitsch und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend bürokratische Erschwernisse im neuen Mineralrohstoffgesetz

 

 

Das nunmehr beschlossene Mineralrohstoffgesetz (MinRG) sieht ab 1. 1. 1999 neue

behördliche Zuständigkeiten für die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen vor. Da der

Zugang zum Abbau, insbesondere bei Massenrohstoffen, im Vergleich zum auslaufenden

Berggesetz deutlich erschwert wird, ist für viele Betriebe die Verlockung gegeben, noch

schnell zu “alten Bedingungen” Bewilligungen zu beantragen. Es ist auch nicht

auszuschließen, daß einzelne Berghauptmannschaften Firmen animieren, ihnen “Arbeit zu

liefern”, um ihre Unentbehrlichkeit zu demonstrieren, zumal sie selbst durch das neue Gesetz

auf Sicht in Frage gestellt werden.

 

Ein statistischer Vergleich der Jahre 1996, 1997 und 1998 könnte Klarheit über eine allfällige

überproportionale Beantragungspraxis erweisen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)   Wieviele Ansuchen sind jeweils in den Monaten November und Dezember der Jahre

       1996, 1997 und 1998 an die einzelnen Berghauptmannschaften gestellt worden?

 

2)   Welche davon sind gesetzeskonform und vollständig, d.h. unter Einschluß der nötigen

       Beilagen, eingebracht worden?

 

3)   Wieviele davon sind Anträge auf

       a) Gewinnungsbewilligungen

       b) Genehmigung von Aufschluß - und Abbauplänen

       c) Genehmigung von Hauptbetriebsplänen

       d) Genehmigung zur Errichtung von Bergbauanlagen

 

4)   Welche Schlüsse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?