5327/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Preisinger, Wenitsch und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend bürokratische Erschwernisse im neuen Mineralrohstoffgesetz
Das nunmehr beschlossene Mineralrohstoffgesetz (MinRG) sieht ab 1. 1. 1999 neue
behördliche Zuständigkeiten für die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen vor. Da der
Zugang zum Abbau, insbesondere bei Massenrohstoffen, im Vergleich zum auslaufenden
Berggesetz deutlich erschwert wird, ist für viele Betriebe die Verlockung gegeben, noch
schnell zu “alten Bedingungen” Bewilligungen zu beantragen. Es ist auch nicht
auszuschließen, daß einzelne Berghauptmannschaften Firmen animieren, ihnen “Arbeit zu
liefern”, um ihre Unentbehrlichkeit zu demonstrieren, zumal sie selbst durch das neue Gesetz
auf Sicht in Frage gestellt werden.
Ein statistischer Vergleich der Jahre 1996, 1997 und 1998 könnte Klarheit über eine allfällige
überproportionale Beantragungspraxis erweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
Anfrage
1) Wieviele Ansuchen sind jeweils in den Monaten November und Dezember der Jahre
1996, 1997 und 1998 an die einzelnen Berghauptmannschaften gestellt worden?
2) Welche davon sind gesetzeskonform und vollständig, d.h. unter Einschluß der nötigen
Beilagen, eingebracht worden?
3) Wieviele davon sind Anträge auf
a) Gewinnungsbewilligungen
b) Genehmigung von Aufschluß - und Abbauplänen
c) Genehmigung von Hauptbetriebsplänen
d) Genehmigung zur Errichtung von Bergbauanlagen
4) Welche Schlüsse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?