5341/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Testbetrieb - Genehmigung von DCS - 1800 Frequenzen
Die Telekom - Regulierungsbehörde hat nun einen Teil der restlichen DCS - 1800 Frequenzen
ausgeschrieben. Aus den Medien ist bekannt, daß die Mobilkom im Juli 1998 und max.mobil
im Oktober 1998 vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr je einen Testbetrieb von
DCS - 1800 Frequenzen genehmigt bekommen haben. Diese Bescheide sind bis jetzt nicht
öffentlich zugänglich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage
1) Wer hat wann DCS - 1800 Frequenzen für einen Testbetrieb genehmigt bekommen?
2) Für welches Gebiet wurde der jeweilige Testbetrieb genehmigt?
3) Wieviele Frequenzen wurden für die einzelnen Testbetriebe vergeben?
4) Wie lange sind die Testbetriebe befristet?
5) Wird aufgrund der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung über den Mobilkom DCS -
1800 Konzessionsbescheid der Testnetzbetrieb der Mobilkom verlängert werden?
6) Hat die Mobilkom ein Anrecht z.B. eine Option auf Verlängerung des Testnetzbetriebes?
7) Welche Frequenzen aus dem DCS - 1800 Spektrum wurden der Mobilkom - Austria AG als
Testbetrieb zugeteilt und welche durch die Regulierungsbehörde für einen Echtbetrieb?
8) Wieviele Sendestationen hat Mobilkom derzeit als Teststandorte für DCS - 1800
Sendeanlagen aufgebaut und deklariert?
9) Handelt es sich bei den Testbetrieben bzw. Ausnahmebewilligungen im DCS - 1800
Bereich um eine öffentliche oder um eine nicht öffentliche Nutzung?
10) Stimmt es, daß max.mobil und Mobilkom mit Hilfe eines Testbetriebs im Jänner 1999
den Echtbetrieb aufnehmen können und dies auch beabsichtigen?
11) Würde dies letztendlich eine Umgehung der öffentlichen Ausschreibung gem. § 20 ff
TKG bedeuten?
12) Warum wurde überhaupt ein Testbetrieb zur Erprobung von DCS - 1800 Technologie
genehmigt?
13) Die DCS - Technologie gehört zur GSM - Familie, die Inhaber von DCS - 1800
Testbescheiden sind gleichzeitig GSM - 900 Betreiber. Weshalb ist es erforderlich, daß
diese GSM - 900 Betreiber eine internationale Standardtechnologie wie DCS - 1800 mittels
Ausnahmegenehmigung testen müssen?
14) Ist das Instrumentarium der Ausnahmebewilligung nicht für neu einzuführende
Technologien wie UMTS und Satelitenfunk gedacht?
15) Wurde ein Frequenznutzungsentgelt oder eine Frequenznutzungsgebühr für die
Überlassung der Testfrequenzen bezahlt?
16) Warum hat nicht die zuständige Behörde, nämlich die Regulierungsbehörde, über den
Testbetrieb entschieden?