5349/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vollzug des Waffengesetzes in bezug auf die Morde am 4. 12. 1998 im Burgenland
Wie durch Medienberichte bekannt wurde, hat am Freitag, dem 4. Dezember 1998 im
Burgenland der 50jährige Josef P. seine geschiedene Frau, Erika P., von der er im September
geschieden worden ist, sowie deren nunmehrigen Freund erschossen.
Wenn man den Recherchen der Medien über die Umstände dieses grauenhaften Vorfalls
glaubt, soll er seine Frau bereits einige Male mit der Waffe bedroht haben. Es ist auch das
Gerücht aufgetaucht, der Täter sei ein typischer Waffennarr gewesen. Eine Freundin des
Mordopfers erinnerte sich daran, daß Josef P. vor 3 Jahren in einem Anfall von Eifersucht
sogar den Hund seiner Frau erschossen hatte.
Von besonderer Bedeutung erscheint die Aussage eines Beamten der Sicherheitsdirektion für
das Burgenland: "Für uns hat sich mit dieser Tat wieder einmal bestätigt: Wer zu einer Waffe
kommen und mit ihr etwas anrichten will, wird zu dieser Waffe kommen."
Fest steht jedenfalls, daß Josef P. über keine waffenrechtliche Urkunde für den Besitz der
Tatwaffe verfügte.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß Josef P. keine Waffenbesitzkarte bzw. keinen Waffenpaß für die
Tatwaffe besaß?
2. Ist es richtig, daß Josef P. vor etwa drei Jahren in einem Anfall von Eifersucht den Hund
der Erika P. erschossen hat?
3. Wieso hat dieser Vorfall nicht zu einer Überprüfung des Josef P. geführt?
4. Ist es richtig, daß Josef P. seine Frau mehrfach mit der Waffe bedroht haben soll?
5. Gibt es über diese Vorfälle
Anzeigen?
6. Warum führten diese Vorfälle nicht zu einer waffenrechtlichen Überprüfung des Josef P.?
7. Wie können Sie erklären, daß Josef P. trotz mehrfacher Auffälligkeiten weiterhin illegal
eine Waffe besitzen konnte?
8. Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß die Aussage des Beamten der
Sicherheitsdirektion für das Burgenland die ÖVP - Linie bestätigt, daß ein absolutes
Waffenverbot den gegenständlichen Mord nicht hätte verhindern können?