5363/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Strafverfahren im Lebensmittelbereich

 

Im Sicherheitsbericht sind jährlich relativ detaillierte Aufgliederungen über die

verschiedenen strafbaren Handlungen enthalten. Der Sicherheitsbericht enthält jedoch

keine Aufgliederung, wieviele strafbare Handlungen insbesondere gegen die

Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, als strafbare Handlungen im

Lebensmittelbereich, jährlich angezeigt und verurteilt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Wieviele Strafanzeigen wurden wegen Vergehen nach dem Lebensmittelrecht im

    Jahr 1997 insbesondere von den zuständigen Behörden (Marktamt) eingebracht

    (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?

 

2. In wievielen Fällen wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt

    bzw nach Voruntersuchung eingestellt (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?

 

3. In wievielen Fällen kam es zu einem Strafverfahren (aufgeschlüsselt nach

    Bundesländer)?

 

4. In wievielen Fällen davon kam es zu bedingten Geldstrafen, zu bedingten

    Haftstrafen, zu unbedingten Geldstrafen, zu unbedingten Haftstrafen

    (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?