5363/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Strafverfahren im Lebensmittelbereich
Im Sicherheitsbericht sind jährlich relativ detaillierte Aufgliederungen über die
verschiedenen strafbaren Handlungen enthalten. Der Sicherheitsbericht enthält jedoch
keine Aufgliederung, wieviele strafbare Handlungen insbesondere gegen die
Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, als strafbare Handlungen im
Lebensmittelbereich, jährlich angezeigt und verurteilt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Strafanzeigen wurden wegen Vergehen nach dem Lebensmittelrecht im
Jahr 1997 insbesondere von den zuständigen Behörden (Marktamt) eingebracht
(aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?
2. In wievielen Fällen wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt
bzw nach Voruntersuchung eingestellt (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?
3. In wievielen Fällen kam es zu einem Strafverfahren (aufgeschlüsselt nach
Bundesländer)?
4. In wievielen Fällen davon kam es zu bedingten Geldstrafen, zu bedingten
Haftstrafen, zu unbedingten Geldstrafen, zu unbedingten Haftstrafen
(aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?