5364/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Amtshilfe der Post
Laut Erläuternden Bemerkungen zum Entwurf betreffend die Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz (§ 53 Abs 3a) konnten die Sicherheitsbehörden bis zur
Privatisierung der PTV unter Berufung auf Amtshilfe im Sinne des B - VG
Auskünfte über Telefonnummern und Anschlüsse (Amtsdaten gemäß § 87 Abs
3 Z 4 Telekommunikationsgesetz) erhalten. Es wird weiter argumentiert, dass §
53 Abs 3 SPG, der auf Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen
Rechts und den von diesen betriebenen Anstalten abstellt1 eine ausreichende
Grundlage für derartige Auskünfte außerhalb des Fernmeldegeheimnisses war.
Seit dem Wegfall dieser gesetzlichen Grundlage seien die Sicherheitsbehörden
auf den “Goodwill” der Betreiber angewiesen, wenn sie derartige Auskünfte
erlangen wollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat die PTV den Sicherheitsbehörden sowie den Nachrichtendiensten des
Bundesheeres im Zuge der Amtshilfe Auskünfte über Stammdaten erteilt?
2. Welche konkreten Informationen wurden von der PTV im Rahmen der
Amtshilfe weitergeleitet?
3. Hat die PTV Stammdaten von Teilnehmern am Telefonnetz an andere
staatliche Stellen übermittelt?
Wenn ja, an welche?
4. Hat die PTV Vermittlungsdaten von Teilnehmern im Zuge der Amtshilfe an
andere staatliche Stellen übermittelt?
Wenn ja, an wen?
5. Halten Sie diese Praxis mit dem Fernmeldegeheimnis (Art l0a
Staatsgrundgesetz und Art 8 EMRK - Recht auf Achtung des Privatlebens)
für vereinbar?
6. Sind Sie der Auffassung, dass diesem Vorgehen eine für den Einzelnen
ausreichend erkennbare gesetzliche Grundlage, wie sie der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung für geheime
Maßnahmen verlangt, zugrunde liegt?
7. Worin besteht diese gesetzliche Grundlage?
8. In welchem Umfang erteilen Betreiber den Sicherheitsbehörden bzw
Nachrichtendiensten des Bundesheeres Auskünfte im Rahmen von
"Goodwill"?
9. Wie sind solche Auskünfte mit den Bestimmungen des TKG vereinbar?
10. Hat die oberste Fernmeldebehörde Kenntnis über solche Auskünfte?
11. Werden von der obersten Fernmeldebehörde diesbezüglich Untersuchungen
angestellt?