541/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abg.  Böhacker

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gebührengesetz

 

 

Das Gebührengesetz aus dem Jahr 1957 ist ein nicht mehr zeitgemäßes Relikt.  Es trägt in sich Widersprüche, ist kompliziert und entspricht nicht mehr den Anforderungen unserer Zeit.  Es enthält unter anderem die unbeliebten Stempelmarken, ein europäisches Unikat, das dringend reformbedürftig ist.  Das bestehende System ist auch deshalb so kompliziert, weil oftmals ein- und derselbe Fall unterschiedliche Gebühren nach sich zieht: Für die Ausstellung eines Reisepasses beispielsweise fallen zweimal 120 ÖS Stempelmarken an (für den Antrag sowie das Dokument selbst) sowie eine zusätzliche Verwaltungsabgabe von 80 ÖS für die Ausstellung.

 

Darüber hinaus dienen die Rechtsgeschäftsgebühren nicht dem Rechtsschutz, vielmehr leidet die Rechtssicherheit unter ihnen, zumal Rechtsgeschäfte oft ungenügend beurkundet werden, um Gebühren zu vermeiden; die Urkunde als wichtiges Beweismittel versagt dann im Streitfall.

 

Zusätzlich zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz gibt es noch Verwaltungsabgaben, die für etwa 440 Amtshandlungen in bar fällig werden.

 

Ex-Finanzminister Dr. Staribacher hat eine Gebührenreform versprochen.  Es solle bereits Pläne im Finanzministerium geben, die Stempelmarken durch Barleistungen (via Erlagschein oder an der Amtskasse) zu ersetzen.  Nach dem Ministerswechsel im Finanzministerium und der Budgeterstellung sollte auf diese Zusage nicht vergessen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

 

1.)     Wann werden Sie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorlegen, mit der die schon längst angekündigte Gebührenreform verwirklicht werden könne?

 

2.)     Ist es für Sie vorstellbar, Tatbestände im Gebührengesetz zu streichen, um das Gesetz einfacher, übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu machen?

 

3.)     Auf welche Tatbestände des Gebührengesetzes könnte Ihrerseits aus Gründen der Vereinfachung verzichtet werden?

 

4.)     Halten Sie die Abschaffung von Stempelmarken für sinnvoll?

 

5.)     Wenn ja, wann werden Sie welche Schritte setzen?