5412/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Gerichtsverfahren von Gert Lagler

 

In den Medien wurde in den vergangenen Monaten der Fall Lagler einer breiten

Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um ein

Strafverfahren, welches 1983 eingeleitet und erst 1996 mit einem Freispruch für

Gert Lagler abgeschlossen wurde.

 

Als Folge dieses Verfahrens, für das die Republik Österreich von der

Europäischen Kommission für Menschenrechte bereits verurteilt wurde, verlor

Gert Lagler jedoch nicht nur seine berufliche Existenz als Vermögensberater

sondern auch sein erarbeitetes und ererbtes Vermögen, weil er während der

dreizehnjährigen Verfahrensdauer mit enorm hohen Prozeßausgaben

konfrontiert war und darüberhinaus noch mit einem Berufsverbot belegt war.

Aufgrund der Tatsache, daß Gert Lagler bis dato keine angemessene finanzielle

Entschädigung erhalten hat und es während dieses Verfahrens zu verschiedenen

aufklärungsbedürftigen Vorkommnissen gekommen ist, stellen die

unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Strafverfahrens von Gert

    Lagler?

 

2. Welche Gründe gab es, daß sich das Verfahren, obwohl nur vier Hauptver -

    handlungen abgehalten wurden, über einen Zeitraum von rund 13 Jahren

    erstreckte?

 

3. Aus welchen Gründen wurden die von Gert Lagler vorgebrachten

    Beweisanträge vor Gericht nicht zugelassen?

4. Aus welchen Gründen wurde für Gert Lagler, der Berufsverbot erhielt, kein

    Notgeschäftsführer für seinen Firmen bestellt, um unnötigen finanziellen

    Schaden sowohl für die Kunden wie auch für den Angeklagten selbst zu

    vermeiden?

5. Aus welchen Gründen wurde Gert Lagler keine Verfahrenshilfe gewährt,

    obwohl dieser nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Jahr

    1982 über keine finanziellen Mittel verfügen konnte, da ihm sowohl ein

    Berufsverbot auferlegt worden war als auch seinen Konten gesperrt waren.

 

6. Bei der vorletzten Hauptverhandlung hat der Richter auf Anregung von Gert

    Lagler mittels Tonband die Verhandlung aufzeichnen lassen. Nach Ansicht

    von Gert Lagler weist das Protokoll der Hauptverhandlung gegenüber der

    Tonbandaufzeichnung jedoch kraß abweichende Formulierungen auf und

    mitunter sollen sogar Passagen dieser Aufzeichnungen fehlen.

    Können Sie die diesbezüglichen Angaben von Gert Lagler bestätigen?

    Wenn ja, welche Schritte wurde Ihrerseits diesbezüglich unternommen?

 

7. Laut Angabe von Gert Lagler sind im gegenständlichen Strafverfahren

    Aktenteile verschwunden.

    Können Sie die diesbezüglichen Angaben von Gert Lagler bestätigen?

    Wenn ja, welche Schritte wurde Ihrerseits diesbezüglich unternommen?

 

8. Die Europäische Menschenrechtskommission hat die Republik Österreich

    verpflichtet Gert Lagler einen Entschädigungsbetrag von 150.000 S zu

    bezahlen.

    Halten Sie Herr Minister diese Summe angesichts der enorm hohen Kosten,

    die Gert Lagler während der dreizehn Jahre andauernden Prozeßflut

    entstanden sind, für angemessen?

 

9. Kurzum Herr Minister, wie könnte aus Ihrer Sicht eine angemessene

    Entschädigung der Republik Österreich für Gert Lagler gestaltet sein,

    insbesondere unter Berücksichtigung, daß hier die berufliche Existenz eines

    Unschuldigen durch offensichtliche Fehler bei Gerichtsverfahren, die noch

    dazu durch eine nicht zu rechtfertigend lange Verfahrensdauer geprägt

    waren, zerstört wurde?