5412/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Gerichtsverfahren von Gert Lagler
In den Medien wurde in den vergangenen Monaten der Fall Lagler einer breiten
Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um ein
Strafverfahren, welches 1983 eingeleitet und erst 1996 mit einem Freispruch für
Gert Lagler abgeschlossen wurde.
Als Folge dieses Verfahrens, für das die Republik Österreich von der
Europäischen Kommission für Menschenrechte bereits verurteilt wurde, verlor
Gert Lagler jedoch nicht nur seine berufliche Existenz als Vermögensberater
sondern auch sein erarbeitetes und ererbtes Vermögen, weil er während der
dreizehnjährigen Verfahrensdauer mit enorm hohen Prozeßausgaben
konfrontiert war und darüberhinaus noch mit einem Berufsverbot belegt war.
Aufgrund der Tatsache, daß Gert Lagler bis dato keine angemessene finanzielle
Entschädigung erhalten hat und es während dieses Verfahrens zu verschiedenen
aufklärungsbedürftigen Vorkommnissen gekommen ist, stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Strafverfahrens von Gert
Lagler?
2. Welche Gründe gab es, daß sich das Verfahren, obwohl nur vier Hauptver -
handlungen abgehalten wurden, über einen Zeitraum von rund 13 Jahren
erstreckte?
3. Aus welchen Gründen wurden die von Gert Lagler vorgebrachten
Beweisanträge vor
Gericht nicht zugelassen?
4. Aus welchen Gründen wurde für Gert Lagler, der Berufsverbot erhielt, kein
Notgeschäftsführer für seinen Firmen bestellt, um unnötigen finanziellen
Schaden sowohl für die Kunden wie auch für den Angeklagten selbst zu
vermeiden?
5. Aus welchen Gründen wurde Gert Lagler keine Verfahrenshilfe gewährt,
obwohl dieser nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Jahr
1982 über keine finanziellen Mittel verfügen konnte, da ihm sowohl ein
Berufsverbot auferlegt worden war als auch seinen Konten gesperrt waren.
6. Bei der vorletzten Hauptverhandlung hat der Richter auf Anregung von Gert
Lagler mittels Tonband die Verhandlung aufzeichnen lassen. Nach Ansicht
von Gert Lagler weist das Protokoll der Hauptverhandlung gegenüber der
Tonbandaufzeichnung jedoch kraß abweichende Formulierungen auf und
mitunter sollen sogar Passagen dieser Aufzeichnungen fehlen.
Können Sie die diesbezüglichen Angaben von Gert Lagler bestätigen?
Wenn ja, welche Schritte wurde Ihrerseits diesbezüglich unternommen?
7. Laut Angabe von Gert Lagler sind im gegenständlichen Strafverfahren
Aktenteile verschwunden.
Können Sie die diesbezüglichen Angaben von Gert Lagler bestätigen?
Wenn ja, welche Schritte wurde Ihrerseits diesbezüglich unternommen?
8. Die Europäische Menschenrechtskommission hat die Republik Österreich
verpflichtet Gert Lagler einen Entschädigungsbetrag von 150.000 S zu
bezahlen.
Halten Sie Herr Minister diese Summe angesichts der enorm hohen Kosten,
die Gert Lagler während der dreizehn Jahre andauernden Prozeßflut
entstanden sind, für angemessen?
9. Kurzum Herr Minister, wie könnte aus Ihrer Sicht eine angemessene
Entschädigung der Republik Österreich für Gert Lagler gestaltet sein,
insbesondere unter Berücksichtigung, daß hier die berufliche Existenz eines
Unschuldigen durch offensichtliche Fehler bei Gerichtsverfahren, die noch
dazu durch eine nicht zu rechtfertigend lange Verfahrensdauer geprägt
waren, zerstört wurde?