5415/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

                der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

                und Kollegen

                an den Bundesminister für Justiz

                betreffend die skandalöse Schändung des Andenkens an Dr. Karl Renner

                durch die Staatsanwaltschaft Wien

 

 

                Der ehemalige sozialistische Abgeordneten zum Nationalrat, SR. Dipl.-Vw. Mag. DDr.

Stephan TULL, hat beim Studium eines Gerichtsaktes des Landesgerichtes für Strafsachen Wien,

feststellen müssen, daß es in der Anklageschrift vom 31. Oktober 1995 zu 1 St 10.389/94 (28 b

Vr 1880/94) auf den Seiten 19 und 20 wie folgt heißt:

 

                                                               - 19 -

 

                7.)     im Februar, allenfalls jedoch im März 1994 als für

                         die Veröffentlichung von Beiträgen maßgeblicher

                         Schriftleiter des periodischen Druckwerkes

                                               als er für die Veröffentlichung

                         nachstehender Zitate im periodischen Druckwerk

                                                               Folge 277 von März

                         1994 sorgte, nämlich:

                         a./ "ZITAT Dr. Karl RENNER 1919: 'Deutschland und

                               Deutschösterreich kann keine Macht der Welt mehr

                               trennen. Die nationale Gesellschaft der

                               Deutschen ist für alle Zeit unzerstörbar und die

                               Staatliche wird früher oder später folgen‘.”;

 

                         b./ "ZITAT Dr. Karl RENNER Präsident der Zweiten

                               Republik Österreich, am 3.4.1938: 'Ich müßte

                               meine ganze Vergangenheit verleugnen, wenn ich

                               die große geschichtliche Tat des Wiederzusam -

                               menschlußes der Deutschen Nation nicht freudigen

                               Herzens begrüße‘.”.

                          K       W            hat hiedurch

                zu 1.) bis 7.) a./, b./:

                                                               - 20 -

 

                das Verbrechen nach §  3  g des Verfassungsgesetzes vom

                8.5.1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz), StGB1.

                Nr.   13/1945 in der Fassung BGBl. Nr 148/1992

                begangen und wird hiefür nach dem ersten Strafsatz dieser

                Gesetzesstelle unter Anwendung des § 28 StGB zu bestrafen

                sein.

 

 

         In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz daher folgende

 

 

                                                               Anfrage:

 

 

1.) Wie beurteilen Sie diese wohl einmalige und für jeden auf den Boden des Rechtsstaates

      stehenden Menschen unfaßbare Vorgangsweise der Justiz unserer Republik?

 

2.) Wie wird sich dieser Vorfall bei der Behandlung dieses Aktes beim "Conseil de L‘Eu -

      rope” auf das Ansehen Österreichs auswirken?

 

3.) Dürfen diese beiden Zitate nun nicht mehr verwendet werden? -

 

     Wenn ja, auf Grund welchen Gesetzes? -

     Wenn nein, warum wurde die Wiedergabe jener Zitate mit Strafe bedroht?

 

4.) Wie soll vor dem Hintergrund dieses Vorfalles künftig die geschichtliche Darstellung die -

      ser zweifellos bedeutsamsten Gestalt in der Geschichte der Republik sowohl in der

      Öffentlichkeit als auch in den Schulen gewürdigt werden?

 

5.) Soll etwa, der Namen Dr. Karl Renner als Baumeister zweier Republiken aus den Schulbü -

     chern gestrichen werden?

 

6.) Sind Sie bereit, anläßlich der Behandlung des Falles vor dem "Counseil de L‘Europe”

     diesem Gerichtshof eine schriftliche Richtigstellung vorzulegen? -

 

     wenn nein, warum nicht?

 

7.) Können Sie mit Bestimmtheit ausschließen, daß es der Anklagebehörde nicht auch darum

      ging, bestimmte (für manche offenbar unangenehme) Tatsachen durch Strafdrohung zu ta -

      buisiren? -

     Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie gegen den verantwortlichen Staatsanwalt ergrei -

     fen? -

     Wenn nein, welche Untersuchungsergebnisse haben Sie zu dieser Auffassung gelangen

     lassen?

 

8.) Dürfen die im Anhang wiedergegeben Aussagen Dr. Karl Renners künftig nicht mehr

     angeführt werden? -

 

     Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage? -

     Wenn nein, wie hat nach Auffassung des verantwortlichen Staatsanwaltes der StA Wien

     diese Zitierung zu erfolgen, um sich künftig nicht einer Strafverfolgung ausgesetzt zu

     sehen bzw. was gedenken Sie, gegen den verantwortlichen Staatsanwalt zu unternehmen?

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!