5424/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Haigermoser, Bauer und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Einführung eines Standes - und

Disziplinarrechtes bei den Immobilien - und Vermögenstreuhändern

 

 

Zeitungsmeldungen, sowie zahlreichen schriftlichen an die freiheitliche Partei

herangetragenen Beschwerden diverser Personen zufolge entsprechen Inserate betreffend in

der Immobilienbranche angebotene Objekte oftmals nicht der Realität. Beispielsweise bietet

sich ein als schönes Landhaus tituliertes Objekt dem Interessenten als Substandardobjekt dar;

als Bauernhaus werden häufig kleine Einfamilienhäuser mit größerer Garage bezeichnet; eine

sogenannte renovierte Villa bot sich als Immobilie dar, bei der laut einem gerichtlich

beeideten Sachverständigen der gesamte Dachstuhl getauscht und der Keller trockengelegt

werden mußte; als Villa werden nicht selten völlig normale Einfamilienhäuser gehandelt;

mehrmalig wurde als Jagdhaus ein Gebäude bezeichnet, das inmitten eines Ortsverbundes

direkt an der Straße gelegen und von 150 m² Grund umgeben war. Diese Liste von Beispielen

ließe sich durch eine Fülle weiterer fortsetzen.

 

Des weiteren war schon oftmals den Medien zu entnehmen, daß Privatpersonen über die

Telefonnummer einer Telefonzelle bzw. neuerdings über eine Handynummer Wohnungen

inserieren, über die sie gar nicht verfügungsberechtigt sind, diese mehrfach verkaufen und

dafür Anzahlungen beträchtlichen Ausmaßes kassieren. Die Medien können oder wollen in

ihren Berichterstattungen oftmals nicht zwischen konzessionierten Immobilienmaklern und

nicht - konzessionierten “Pfuschern” am Immobilienmarkt unterscheiden, sodaß beim

Konsumenten die Schlagzeile “Immobilienmakler täuscht Wohnungssuchende” hängen bleibt.

 

Nach Auskünften führender Innungsfunktionäre der Immobilienbranche sind die gesetzlichen

Grundlagen zur Einhaltung der Inseratenwahrheit sowie zur Ahndung sonstiger Verstöße

gegen die “Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Immobilienmaklers” bereits im Maklergesetz

1995 und in der darauf basierenden Maklerverordnung geregelt. Allerdings fehle es an

geeigneten Möglichkeiten, um gegen sogenannte “schwarze Schafe” in den eigenen Reihen

bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Maklergesetzes und der Maklerverordnung

vorzugehen. Weiters gebe es auch keinerlei Instrumente, sich gegen sogenannte

,,Schwarzvermittler” oder ,,Pfuscher” seitens der konzessionierten Immobilientreuhänder zur

Wehr zu setzen.

 

Gerade diese nicht - konzessionierten “Pfuscher” machen sich nach wie vor am

Immobilienmarkt breit, treten wie Makler auf, verfügen aber über keine

Gewerbeberechtigung, glauben sich daher auch an keine Regelungen halten zu müssen, da sie

bei Klagsüberhäufung oftmals einfach die Firma schließen bzw. neu firmieren. Seitens der

Innung gibt es kaum Möglichkeiten, gegen diese einzuschreiten. Auch die zuständigen

Gewerbebehörden werden in solchen Fällen kaum tätig.

Voraussetzung zur Bekämpfung dieser Mißstände und zum Schutz der Konsumenten vor

“schwarzen Schafen” und solchen “Schwarzmaklern” wäre nach Meinung der

Immobilienbranche die Schaffung eines eigenen in der Selbstverwaltung der Branche

gelegenen Standesrechtes, ähnlich jenem der Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und

Wirtschaftstreuhänder.

 

Zumindest die Einrichtung von Disziplinarbeiräten bei den jeweiligen Landesinnungen, deren

Rechte und Pflichten, Konstituierung und formelle Organisation den Disziplinarräten der

Rechtsanwalts - bzw. Notariatskammer entsprechen, wären zum Schutz der Konsumenten,

aber auch der seriös arbeitenden Immobilienmakler, von erheblichem Vorteil.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten

 

 

Anfrage

 

1.  Sind Sie bereit, durch Erarbeitung einer Regierungsvorlage zur Schaffung eines in der

     Selbstverwaltung der Innungen der Immobilientreuhänder liegenden Standesrechtes,

     ähnlich jenem der Notare und Rechtsanwälte, beizutragen. Wenn ja, in welcher Form,

     wenn nein, warum nicht?

2.  Sind Sie bereit, durch Erarbeitung einer Regierungsvorlage zur Schaffung von

     Disziplinarbeiräten bei den jeweiligen Landesinnungen der Immobilien - und

     Vermögenstreuhänder beizutragen, deren Rechte und Pflichten, Konstituierung und

     formale Organisation jenen der Notare und Rechtsanwälte entsprechen. Wenn ja, in

     welcher Form, wenn nein, warum nicht?

3.  Sind Sie bereit, Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, die es ermöglichen, daß gegen

     “Schwarzvermittler” bzw. nicht - gewerbeberechtigte “Pfuscher” auch von Seiten der

     gewerblich befugten Immobilientreuhänder erfolgreich vorgegangen werden kann. Wenn

     ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?