5424/J XX.GP
der Abgeordneten Haigermoser, Bauer und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Einführung eines Standes - und
Disziplinarrechtes bei den Immobilien - und Vermögenstreuhändern
Zeitungsmeldungen, sowie zahlreichen schriftlichen an die freiheitliche Partei
herangetragenen Beschwerden diverser Personen zufolge entsprechen Inserate betreffend in
der Immobilienbranche angebotene Objekte oftmals nicht der Realität. Beispielsweise bietet
sich ein als schönes Landhaus tituliertes Objekt dem Interessenten als Substandardobjekt dar;
als Bauernhaus werden häufig kleine Einfamilienhäuser mit größerer Garage bezeichnet; eine
sogenannte renovierte Villa bot sich als Immobilie dar, bei der laut einem gerichtlich
beeideten Sachverständigen der gesamte Dachstuhl getauscht und der Keller trockengelegt
werden mußte; als Villa werden nicht selten völlig normale Einfamilienhäuser gehandelt;
mehrmalig wurde als Jagdhaus ein Gebäude bezeichnet, das inmitten eines Ortsverbundes
direkt an der Straße gelegen und von 150 m² Grund umgeben war. Diese Liste von Beispielen
ließe sich durch eine Fülle weiterer fortsetzen.
Des weiteren war schon oftmals den Medien zu entnehmen, daß Privatpersonen über die
Telefonnummer einer Telefonzelle bzw. neuerdings über eine Handynummer Wohnungen
inserieren, über die sie gar nicht verfügungsberechtigt sind, diese mehrfach verkaufen und
dafür Anzahlungen beträchtlichen Ausmaßes kassieren. Die Medien können oder wollen in
ihren Berichterstattungen oftmals nicht zwischen konzessionierten Immobilienmaklern und
nicht - konzessionierten “Pfuschern” am Immobilienmarkt unterscheiden, sodaß beim
Konsumenten die Schlagzeile “Immobilienmakler täuscht Wohnungssuchende” hängen bleibt.
Nach Auskünften führender Innungsfunktionäre der Immobilienbranche sind die gesetzlichen
Grundlagen zur Einhaltung der Inseratenwahrheit sowie zur Ahndung sonstiger Verstöße
gegen die “Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Immobilienmaklers” bereits im Maklergesetz
1995 und in der darauf basierenden Maklerverordnung geregelt. Allerdings fehle es an
geeigneten Möglichkeiten, um gegen sogenannte “schwarze Schafe” in den eigenen Reihen
bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Maklergesetzes und der Maklerverordnung
vorzugehen. Weiters gebe es auch keinerlei Instrumente, sich gegen sogenannte
,,Schwarzvermittler” oder ,,Pfuscher” seitens der konzessionierten Immobilientreuhänder zur
Wehr zu setzen.
Gerade diese nicht - konzessionierten “Pfuscher” machen sich nach wie vor am
Immobilienmarkt breit, treten wie Makler auf, verfügen aber über keine
Gewerbeberechtigung, glauben sich daher auch an keine Regelungen halten zu müssen, da sie
bei Klagsüberhäufung oftmals einfach die Firma schließen bzw. neu firmieren. Seitens der
Innung gibt es kaum Möglichkeiten, gegen diese einzuschreiten. Auch die zuständigen
Gewerbebehörden werden in solchen
Fällen kaum tätig.
Voraussetzung zur Bekämpfung dieser Mißstände und zum Schutz der Konsumenten vor
“schwarzen Schafen” und solchen “Schwarzmaklern” wäre nach Meinung der
Immobilienbranche die Schaffung eines eigenen in der Selbstverwaltung der Branche
gelegenen Standesrechtes, ähnlich jenem der Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und
Wirtschaftstreuhänder.
Zumindest die Einrichtung von Disziplinarbeiräten bei den jeweiligen Landesinnungen, deren
Rechte und Pflichten, Konstituierung und formelle Organisation den Disziplinarräten der
Rechtsanwalts - bzw. Notariatskammer entsprechen, wären zum Schutz der Konsumenten,
aber auch der seriös arbeitenden Immobilienmakler, von erheblichem Vorteil.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten
1. Sind Sie bereit, durch Erarbeitung einer Regierungsvorlage zur Schaffung eines in der
Selbstverwaltung der Innungen der Immobilientreuhänder liegenden Standesrechtes,
ähnlich jenem der Notare und Rechtsanwälte, beizutragen. Wenn ja, in welcher Form,
wenn nein, warum nicht?
2. Sind Sie bereit, durch Erarbeitung einer Regierungsvorlage zur Schaffung von
Disziplinarbeiräten bei den jeweiligen Landesinnungen der Immobilien - und
Vermögenstreuhänder beizutragen, deren Rechte und Pflichten, Konstituierung und
formale Organisation jenen der Notare und Rechtsanwälte entsprechen. Wenn ja, in
welcher Form, wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie bereit, Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, die es ermöglichen, daß gegen
“Schwarzvermittler” bzw. nicht - gewerbeberechtigte “Pfuscher” auch von Seiten der
gewerblich befugten Immobilientreuhänder erfolgreich vorgegangen werden kann. Wenn
ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?