5449/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend unterlassene Einberufung des Krisenmanagements im Fall Lassing

 

In der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers mit der Nr. 4731/AB vom

7. Dezember 1998 zur Anfrage der Abgeordneten Kiss und Kollegen

betreffend Einberufung des staatlichen Krisenmanagements wird genau

ausgeführt, welche maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung zur

Einberufung des staatlichen Krisenmanagements ausschlaggebend sind. Diese

sind vor allem das Vorliegen einer (im Hinblick auf Art und Ausmaß) nicht

alltäglichen Gefährdungssituation, die kurzfristig rasches Handeln der

Verwaltungsbehörden erfordert, darüber hinaus ein (längerfristiges)

koordiniertes Vorgehen verschiedener Verwaltungsstellen verlangt, welches

überdies nach Möglichkeit von einer Gesamtkonzeption getragen ist, und

sowohl hinsichtlich des raschen Einsatzes von Verwaltungsmaßnahmen als

auch der (längerfristigen) koordinierten Vorgangsweise einen erhöhten

Informationsbedarf für die Verwaltungsstellen mit sich bringt und eine

intensive und koordinierte Information der Öffentlichkeit erfordert.

 

Weiters wird dabei auf den Umstand hingewiesen, daß es sich dabei um

Situationen handelt, in denen gerade von der öffentlichen Verwaltung - und

hier vor allem des Bereiches, dessen Aufgabe in der Wahrung bundesweiter

Interessen liegt - ein rasches und koordiniertes Handeln zur Abwehr

aufgetretener Gefahren erwartet wird.

 

Das Vorliegen einer derartigen Krisensituation ist vom Bundeskanzler zu

beurteilen. Dieser hat folglich das staatliche Krisenmanagement einzuberufen.

Im Fall Lassing wurde dies jedoch nicht getan, obwohl der Bundeskanzler

selbst nicht nur das Grubenunglück in Lassing an Ort und Stelle besichtigte,

sondern auch bei verschiedenen Anlässen dazu Stellung nahm und dabei auch

die dadurch hervorgerufene Krisensituation bestätigte.

 

So hat Bundeskanzler Dr. Klima am 23.7. 1998 im ORF das

Krisenmanagement kritisiert und auch bemängelt, daß die Koordination nicht

geklappt hätte. Diese Kritik wiederholte er am 14.8.1998 und meinte: “Es

gelte nun, gründlich zu überprüfen, welche Verbesserungen für

Katastrophenfälle ganz allgemein getroffen werden müssen, um

Hilfsmaßnahmen von Anfang an reibungslos und zwischen verschiedenen

Behörden und Hilfsorganisationen bestrnöglich koordiniert ablaufen zu

lassen.” Gerade eine derartige verbesserte Koordination hätte durch das

Einberufen des staatlichen Krisenmanagements, welches mit dem

Ministerratsbeschluß vom 30.10.1986 eingerichtet wurde, erfolgen können.

Bundeskanzler Dr. Klima hat daher wiederholt ein verbessertes

Krisenmanagement beim Grubenunglück in Lassing verlangt, ohne dieses

selbst zu ermöglichen.

 

Die in der Anfragebeantwortung angeführten und dem Ministerratsbeschluß

vom 3. November 1986 entnommenen Kriterien für die Einberufung des

staatlichen Krisenmanagements sehen demnach nicht nur die unterzeichneten

Abgeordneten, sondern auch der Herr Bundeskanzler im Fall Lassing als

eingetreten an.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler

folgende

 

ANFRAGE

 

1. Lag beim Unglück in Lassing eine Krisensituation gemäß der in der

    Anfrage angeführten Kriterien vor?

 

2.Wenn nein wie würden Sie das Unglück in Lassing bezeichnen?

 

3. Warum haben Sie entgegen dem Ministerratsbeschluß vom 3. November

     1986 im Fall Lassing nicht das staatliche Krisenmanagement einberufen?

 

4. Hätte nicht die durch Sie zu erfolgende Einberufung des

    Krisenmanagements die von Ihnen immer wieder geforderte Verbesserung

    bei der Bewältigung des Grubenunglücks von Lassing herbeiführen

    können?

 

5. Warum haben Sie zwar wiederholt ein verbessertes Krisenmanagement

     gefordert, selbst aber nicht gemäß Ihrer im Bundesministeriengesetz fest -

     gehaltenen Kompetenz die Aufgabe zur Koordination des 

     Krisenmanagements wahrgenommen?

6. Warum wurden beim Grubenunglück in Lassing vom Bundeskanzleramt

     keine Maßnahmen zur Mitwirkung bei dieser Krisenbewältigung gesetzt?