5449/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend unterlassene Einberufung des Krisenmanagements im Fall Lassing
In der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers mit der Nr. 4731/AB vom
7. Dezember 1998 zur Anfrage der Abgeordneten Kiss und Kollegen
betreffend Einberufung des staatlichen Krisenmanagements wird genau
ausgeführt, welche maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung zur
Einberufung des staatlichen Krisenmanagements ausschlaggebend sind. Diese
sind vor allem das Vorliegen einer (im Hinblick auf Art und Ausmaß) nicht
alltäglichen Gefährdungssituation, die kurzfristig rasches Handeln der
Verwaltungsbehörden erfordert, darüber hinaus ein (längerfristiges)
koordiniertes Vorgehen verschiedener Verwaltungsstellen verlangt, welches
überdies nach Möglichkeit von einer Gesamtkonzeption getragen ist, und
sowohl hinsichtlich des raschen Einsatzes von Verwaltungsmaßnahmen als
auch der (längerfristigen) koordinierten Vorgangsweise einen erhöhten
Informationsbedarf für die Verwaltungsstellen mit sich bringt und eine
intensive und koordinierte Information der Öffentlichkeit erfordert.
Weiters wird dabei auf den Umstand hingewiesen, daß es sich dabei um
Situationen handelt, in denen gerade von der öffentlichen Verwaltung - und
hier vor allem des Bereiches, dessen Aufgabe in der Wahrung bundesweiter
Interessen liegt - ein rasches und koordiniertes Handeln zur Abwehr
aufgetretener Gefahren erwartet wird.
Das Vorliegen einer derartigen Krisensituation ist vom Bundeskanzler zu
beurteilen. Dieser hat folglich das staatliche Krisenmanagement einzuberufen.
Im Fall Lassing wurde dies jedoch nicht getan, obwohl der Bundeskanzler
selbst nicht nur das Grubenunglück in Lassing an Ort und Stelle besichtigte,
sondern auch bei verschiedenen Anlässen dazu Stellung nahm und dabei auch
die dadurch hervorgerufene Krisensituation bestätigte.
So hat Bundeskanzler Dr. Klima am 23.7. 1998 im ORF das
Krisenmanagement kritisiert und auch bemängelt, daß die Koordination nicht
geklappt hätte. Diese Kritik
wiederholte er am 14.8.1998 und meinte: “Es
gelte nun, gründlich zu überprüfen, welche Verbesserungen für
Katastrophenfälle ganz allgemein getroffen werden müssen, um
Hilfsmaßnahmen von Anfang an reibungslos und zwischen verschiedenen
Behörden und Hilfsorganisationen bestrnöglich koordiniert ablaufen zu
lassen.” Gerade eine derartige verbesserte Koordination hätte durch das
Einberufen des staatlichen Krisenmanagements, welches mit dem
Ministerratsbeschluß vom 30.10.1986 eingerichtet wurde, erfolgen können.
Bundeskanzler Dr. Klima hat daher wiederholt ein verbessertes
Krisenmanagement beim Grubenunglück in Lassing verlangt, ohne dieses
selbst zu ermöglichen.
Die in der Anfragebeantwortung angeführten und dem Ministerratsbeschluß
vom 3. November 1986 entnommenen Kriterien für die Einberufung des
staatlichen Krisenmanagements sehen demnach nicht nur die unterzeichneten
Abgeordneten, sondern auch der Herr Bundeskanzler im Fall Lassing als
eingetreten an.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler
folgende
ANFRAGE
1. Lag beim Unglück in Lassing eine Krisensituation gemäß der in der
Anfrage angeführten Kriterien vor?
2.Wenn nein wie würden Sie das Unglück in Lassing bezeichnen?
3. Warum haben Sie entgegen dem Ministerratsbeschluß vom 3. November
1986 im Fall Lassing nicht das staatliche Krisenmanagement einberufen?
4. Hätte nicht die durch Sie zu erfolgende Einberufung des
Krisenmanagements die von Ihnen immer wieder geforderte Verbesserung
bei der Bewältigung des Grubenunglücks von Lassing herbeiführen
können?
5. Warum haben Sie zwar wiederholt ein verbessertes Krisenmanagement
gefordert, selbst aber nicht gemäß Ihrer im Bundesministeriengesetz fest -
gehaltenen Kompetenz die Aufgabe zur Koordination des
Krisenmanagements
wahrgenommen?
6. Warum wurden beim Grubenunglück in Lassing vom Bundeskanzleramt
keine Maßnahmen zur Mitwirkung bei dieser Krisenbewältigung gesetzt?