5450/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Einleitung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens für den

Lainzer Tunnel

 

Mit Einschreiben vom 5. Juni 1998 wurden Sie von betroffenen Bürgern - vertreten

durch die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner - darauf

aufmerksam gemacht, daß vor dem eisenbahnrechtlichen Verfahren über das

Hochleistungsstreckenprojekt “Lainzer Tunnel” eine Umweltverträglichkeitsprüfung

nach dem UVP - Gesetz stattfinden muß. Diesem Brief wurde ein entsprechendes

Rechtsgutachten von Univ. - Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Universitätsprofessor für

Verfassungs - und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck, beigelegt, aus dem

auch hervorgeht, daß für diese Umweltverträglichkeitsprüfung nicht die

Eisenbahnbehörde, sondern die Landesregierungen (in diesem Fall die Wiener

Landesregierung) zuständig sind.

 

Laut UVP - Richtlinie der EG aus dem Jahr 1985 (in Österreich seit dem 1.1.1995

verbindlich) ist für "Eisenbahn - Fernverkehrsstrecken" - unabhängig von ihrer Länge -

eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Diese ist im Rahmen

jenes Genehmigungsverfahrens durchzuführen, mit welchem dem Projektwerber - in

diesem Fall der Hochleistungsstrecken AG - die Berechtigung zur Verwirklichung des

Vorhabens erteilt wird. Eine nach dem 1.1.1995 zur Bewilligung beantragte

Eisenbahn - Fernverkehrsstrecke unterliegt daher in Österreich dem UVP - Verfahren.

im niederösterreichischen Teil des Projektes Wien - St. Pölten wird eine

Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage

 

1) Haben Sie von diesem Brief Kenntnis erlangt? Wenn ja, welche Maßnahmen

     haben Sie daraufhin getroffen?

 

2) Falls keine Maßnahmen seit Kenntnisnahme dieses Briefes seitens Ihres

     Ressorts getroffen wurden, warum nicht?

 

3) Wie bewerten Sie das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Raschauer im Hinblick

     auf die Notwendigkeit eines UVP - Verfahrens?

 

4) Beabsichtigen Sie, ein UVP - Verfahren einzuleiten, wenn ja, wann?

    Wenn nein, warum nicht?