5452/J XX.GP
des Abgeordneten Haigermoser
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend
Rückführung österreichischer Kulturgüter aus dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion
Es ist weitgehend bekannt, daß sich in der ehemaligen Sowjetunion Kunstschätze
österreichischer Herkunft befinden. Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten bestätigt, daß detaillierte Listen von in den Kriegswirren des Jahres
1945 in die damalige Sowjetunion “verbrachten” Kulturgüter vorhanden sind.
Seit Jahren werden Österreichs Vertreter vertröstet mit dem Hinweis auf “notwendige
Gesetze”, die in Ausarbeitung seien und derartige Ansprüche regeln sollen. Gesetze
wurden vom russischen Parlament dahingehend beschlossen, daß alle Kulturgüter, die
sich im Ereignis des Zweiten Weltkriegs auf russischem Gebiet befinden, als
“Ausgleich für die während des Krieges erlittenen Verluste" betrachtet werden -
unabhängig davon, in welchem Besitz sich die Gegenstände heute befinden und wie
sie in diesen Besitz gekommen sind.
Österreich wurde und wird von der Moskauer Deklaration als nicht kriegführendes,
sondern als okkupiertes Land angesehen. Die nach Rußland “verbrachten”
österreichischen Kulturgegenstände können somit nicht als Kriegsbeute oder sogar als
Kriegszahlungen betrachtet werden. Seit nunmehr über 50 Jahren weigert sich
Rußland unter verschiedensten Vorwänden österreichische Kulturgüter den
rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.
Da das beschriebene Anliegen nur durch Zusammenarbeit mehrerer Ministerien,
nämlich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und des
Bundeskanzleramtes mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann, richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler, als Koordinator innerhalb der
Bundesregierung, die folgende
Anfrage:
1. Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß sämtliche
von der damaligen Besatzungsmacht Sowjetunion zu Unrecht ins Ausland
verbrachten
Kulturgüter rückgestellt werden ?
2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen um die österreichischen Kulturgüter
den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, damit “gleiches Recht für alle” gilt. ?
3. Wann werden Sie in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit den zuständigen in -
und ausländischen Ministerien und Behörden aufnehmen?
4. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?