5452/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend

 

Rückführung österreichischer Kulturgüter aus dem Gebiet der ehemaligen

Sowjetunion

 

Es ist weitgehend bekannt, daß sich in der ehemaligen Sowjetunion Kunstschätze

österreichischer Herkunft befinden. Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten bestätigt, daß detaillierte Listen von in den Kriegswirren des Jahres

1945 in die damalige Sowjetunion “verbrachten” Kulturgüter vorhanden sind.

 

Seit Jahren werden Österreichs Vertreter vertröstet mit dem Hinweis auf “notwendige

Gesetze”, die in Ausarbeitung seien und derartige Ansprüche regeln sollen. Gesetze

wurden vom russischen Parlament dahingehend beschlossen, daß alle Kulturgüter, die

sich im Ereignis des Zweiten Weltkriegs auf russischem Gebiet befinden, als

“Ausgleich für die während des Krieges erlittenen Verluste" betrachtet werden -

unabhängig davon, in welchem Besitz sich die Gegenstände heute befinden und wie

sie in diesen Besitz gekommen sind.

 

Österreich wurde und wird von der Moskauer Deklaration als nicht kriegführendes,

sondern als okkupiertes Land angesehen. Die nach Rußland “verbrachten”

österreichischen Kulturgegenstände können somit nicht als Kriegsbeute oder sogar als

Kriegszahlungen betrachtet werden. Seit nunmehr über 50 Jahren weigert sich

Rußland unter verschiedensten Vorwänden österreichische Kulturgüter den

rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.

 

Da das beschriebene Anliegen nur durch Zusammenarbeit mehrerer Ministerien,

nämlich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und des

Bundeskanzleramtes mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann, richten die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler, als Koordinator innerhalb der

Bundesregierung, die folgende

 

 

                                               Anfrage:

 

1. Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen um sicherzustellen, daß sämtliche

    von der damaligen Besatzungsmacht Sowjetunion zu Unrecht ins Ausland

    verbrachten Kulturgüter rückgestellt werden ?

2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen um die österreichischen Kulturgüter

    den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, damit “gleiches Recht für alle” gilt. ?

 

3. Wann werden Sie in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit den zuständigen in -

    und ausländischen Ministerien und Behörden aufnehmen?

 

4. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?