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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.  Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

 

betreffend Geisterflotte der Post

 

 

In der letzten Woche wurde durch einen Beitrag des ORF-Magazines Schilling be­kannt, daß die Post jahrelang über zu viele Fahrzeuge verfügt.  So sind in den letzten Jahren im Fahrzeugplan des Bundes jeweils knapp 10.000 Fahrzeuge der Post- und Telegraphenverwaltung enthalten, tatsächlich verfügt die Post allerdings über mehr als 13.000 Fahrzeuge, wie sie auch in den Geschäftsberichten angibt.

 

Gern. § 27 Bundeshaushaltsgesetz stellt der Fahrzeugplan die in dem betreffenden Finanzjahr zulässige Höchstanzahl der Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge fest.  Der Fahrzeugplan selbst normiert unter Punkt 2, daß Ausgaben für bei einem Organ des Bundes vorhandene Fahrzeuge, die über den im Fahrzeugplan vorgesehenen Stand hinausgehen, nicht bestritten werden dürfen.  Ausgenommen sind nur Aus­gaben anläßlich des vorübergehenden Einsatzes von Reservekraftfahrzeugen.  Dies entspricht wohl der Bestimmung in § 27 Bundeshaushaltsgesetz, nach der im Fahrzeugplan für den vorübergehenden Bedarf des Bundes tageweise ange­mietete Fahrzeuge nicht zu erfassen sind.

 

Unter Punkt 3 ist im Fahrzeugplan festgelegt, daß Fahrzeuge über den im Fahr­zeugplan festgesetzten Stand nur dann mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen angeschafft werden dürfen, wenn ein gegenüber dem Fahrzeugplan zu­sätzliches Fahrzeug in Dienst gestellt werden muß, ein im Fahrzeugplan ent­haltenes Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann und die finanzielle Bedeckung sichergestellt wird.

 

Die im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Ausnahmen treffen wohl auf die 3.000 über den Stand des Fahrzeugplanes bei der Post befindlichen Fahrzeuge nicht zu.  Daraus ergibt sich die Frage nach der rechtlichen Qualifikation dieses Mehrbestandes an Fahrzeugen.  Dem betroffenen Verkehrsminister dürfte dieser Umstand bereits seit längerem bekannt sein, da es einen Brief des damaligen Verkehrsministers Lacina an den damaligen Finanzminister gibt, diesen Fehlbestand der Fahrzeuge zu korrigieren.  Dies ist allerdings bis jetzt noch immer nicht geschehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen, daher an den Bundesminister für öffent­liche Wirtschaft und Verkehr folgende

 

A n f r a g e

 

1 )   Ist Ihnen der Umstand bekannt, daß entgegen der Höchstgrenze von 1 0.000 Fahrzeugen im Fahrzeugplan die Post tatsächlich über 13.000 Fahrzeuge ver­fügt?

Wenn ja, seit wann ist Ihnen dieser Umstand bekannt?

 

2)    Wie erklären Sie sich den im Fahrzeugplan nicht gedeckten Mehrbestand an Fahrzeugen der Post- und Telegraphenverwaltung?

 

3)    Seit welchem Jahr deckt sich die Anzahl der im Fahrzeugplan festgelegten Fahrzeuge der PTV nicht mit der tatsächlichen Anzahl?

 

4)    Aufgrund weicher gesetzlichen Bestimmung wurde der Post- und Telegraphenverwaltung die Anschaffung der 3.000 Fahrzeuge genehmigt?

 

5)    Aus welchen Budgetmitteln wurden die 3.000 Fahrzeuge der PTV angeschafft bzw. die laufenden Aufwendungen dafür bestritten?

 

6)    Wie ist diese Vorgangsweise rechtlich nach den Bestimmungen des Bundes­haushaltsgesetzes zu beurteilen?

 

7)    Wie beurteilen Sie die dadurch eingetretene Verletzung der jeweiligen Bundes­finanzgesetze?

 

8)    Ist Ihnen das Schreiben des damaligen Verkehrsministers Lacina an den da­maligen Finanzminister bekannt?

Wenn ja, wie lautet der Inhalt?

 

9)    Was wurde in all diesen Jahren von den zuständigen Ministern unternommen, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen?

 

1     0) Warum haben Sie nicht rechtzeitig reagiert, als die Post laut Aussagen ihres Generaldirektors dies aufdecken und sanieren wollte?

 

1     1) Was werden Sie unternehmen, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen?