5516/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Situation von chronisch kranken bzw. behinderten InsassInnen in Strafanstalten
Bereits mehrfach erhielt die Erstunterzeichnerin schriftliche Klagen von
GefängnisinsassInnen, die an schweren chronischen Krankheiten bzw. Behinderungen leiden
und keine adäquate ärztliche Behandlung erhalten. Teilweise haben sich die Betroffenen die
Erkrankungen durch schwere Arbeiten während des Gefängnisaufenthalts, meist beim
Hausbau für Justizwachebeamte, zugezogen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wieviele chronisch kranke oder behinderte Personen befinden sich derzeit im
Strafvollzug? (Bitte Frauen und Männer getrennt angeben)
2) Wie ist die ärztliche Behandlung der chronisch kranken oder behinderten
Strafgefangenen organisiert?
3) Wie ist es möglich, daß z.B. eine Strafgefangene, die an einer Skoliose und an
Osteoporose leidet, lediglich ein Schmerzmittel bekommt?
4) Haben Strafgefangene das Recht auf einen Wahlarzt?
Wenn nein, warum nicht?
5) Bekommen Strafgefangene, die von der Arbeit im Strafvollzug chronisch krank oder
behindert werden, eine Entschädigung?
Wenn nein, warum nicht?
6) Anscheinend ist es üblich, daß Strafgefangene für Justizwachebeamte schwere
Arbeiten, z.B. beim Hausbau, verrichten. Ist diese Vorgangsweise gesetzlich gedeckt?
Wie hoch ist die
Entlohnung für diese Tätigkeiten?
7) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die beschriebenen Mißstände beseitigt werden
und chronisch kranke sowie behinderte Strafgefangene eine adäquate ärztliche
Behandlung erhalten?
Wenn nein, warum nicht?