5516/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Situation von chronisch kranken bzw. behinderten InsassInnen in Strafanstalten

 

 

Bereits mehrfach erhielt die Erstunterzeichnerin schriftliche Klagen von

GefängnisinsassInnen, die an schweren chronischen Krankheiten bzw. Behinderungen leiden

und keine adäquate ärztliche Behandlung erhalten. Teilweise haben sich die Betroffenen die

Erkrankungen durch schwere Arbeiten während des Gefängnisaufenthalts, meist beim

Hausbau für Justizwachebeamte, zugezogen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wieviele chronisch kranke oder behinderte Personen befinden sich derzeit im

     Strafvollzug? (Bitte Frauen und Männer getrennt angeben)

 

2) Wie ist die ärztliche Behandlung der chronisch kranken oder behinderten

    Strafgefangenen organisiert?

 

3) Wie ist es möglich, daß z.B. eine Strafgefangene, die an einer Skoliose und an

    Osteoporose leidet, lediglich ein Schmerzmittel bekommt?

 

4) Haben Strafgefangene das Recht auf einen Wahlarzt?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5) Bekommen Strafgefangene, die von der Arbeit im Strafvollzug chronisch krank oder

     behindert werden, eine Entschädigung?

     Wenn nein, warum nicht?

 

6) Anscheinend ist es üblich, daß Strafgefangene für Justizwachebeamte schwere

    Arbeiten, z.B. beim Hausbau, verrichten. Ist diese Vorgangsweise gesetzlich gedeckt?

    Wie hoch ist die Entlohnung für diese Tätigkeiten?

7) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die beschriebenen Mißstände beseitigt werden

    und chronisch kranke sowie behinderte Strafgefangene eine adäquate ärztliche

    Behandlung erhalten?

    Wenn nein, warum nicht?