5522/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Reisebüroschlichtungsstelle oder umfassende Servicestelle im BmfWA”
Nach den zur Verfügung stehenden Informationen wurde mit Wirksamkeit vom 1. September
1997 eine “umfassende Servicestelle” für den Tourismus im Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten (Abt. III/B/12) eingerichtet. Die bestehende
Schlichtungsstelle (Reisebürobeschwerdekommission) wurde aufgelöst, durch die seit Herbst
1972 bisher mehr als 4.800 Fälle erfolgreich behandelt und im Sinne der Parteien gelöst
wurden.
Diese neue Stelle soll alle Anregungen und Beschwerden im Bereich Tourismus
entgegennehmen, prüfen und analysieren sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen
selbst treffen oder bei den zuständigen Stellen anregen. Dazu gehört angeblich auch die
Prüfung von Beschwerden über mangelhafte oder unzureichende Leistungen von
Tourismusunternehmen.
Auch der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreichs stand hinter
dieser erfolgreichen “Reisebüroschlichtungsstelle", da sie für die Interessen aller Beteiligten
rasch und unbürokratisch handelte und dadurch u.a. Gerichtskosten, für beide Streitteile
unterblieben.
Gerade die zahllosen Beschwerden des letzten Sommers - die an
Konsumentenberatungseinrichtungen (z.B. AK und VKI) herangetragen wurden - haben
gezeigt, wie wichtig und effizient eine gut ausgestattete Schlichtungsstelle für Konsumenten
ist. Schlichtungsstellen können den Weg zum Gericht ersetzen, sie sparen Zeit, Risiko und
Kosten.
Diese Auffassung kommt auch im Grünbuch der Kommission über den Zugang zum Recht
zum Ausdruck und findet sich nun in der Empfehlung der Kommission zur außergerichtlichen
Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende Anfrage:
1. Wie viele MitarbeiterInnen sind in dieser “umfassenden Servicestelle” tätig? Über welche
einschlägigen Qualifikationen verfügen diese?
2. Wie viele Problemfälle wurden seit 1. September 1997 bis 31.12.1998 an diese
umfassende Servicestelle herangetragen? Gibt es dazu Unterschiede hinsichtlich der
einzelnen Bundesländer?
3. Wie viele Beschwerden davon entfielen auf den “Outgoing Tourismus” und wie viele auf
den “Incoming Tourismus”?
4. In welcher Form wurden und werden diese Problemfälle und Beschwerden erledigt? Gab
bzw. gibt es dabei ein Schlichtungsverfahren?
5. Wie viele Fälle konnten seit 1. September 1997 bis Ende 1998 durch diese umfassende
Servicestelle für beschwerdeführende KonsumentInnen (TouristInnen) positiv erledigt
werden?
6. In wie vielen Fällen wurde von KonsumentInnen - da von der Servicestelle kein positives
Ergebnis erzielt werden konnte - der ordentliche Rechtsweg beschritten?
7. Entspricht die Arbeitsweise dieser “umfassenden Servicestelle" der Empfehlung des Rates
über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (98/257/EG)?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie wieder eine “Schlichtungsstelle für Reisebürofragen” - die der og.
Empfehlung der Kommission entspricht - im Wirtschaftsministerium wieder einführen?
10.In welcher Form werden die angekündigten vierteljährlichen Berichte über die Ergebnisse
der Tätigkeit dieser Service stelle veröffentlicht? Liegt der Jahresbericht für 1997 vor?
Wann wird der
Jahresbericht 1998 fertiggestellt sein?
11. Welche Konsequenzen wurden bzw. werden von Ihnen aus den an die “umfassende
Servicestelle” herangetragenen Problemen von Touristen gezogen? Welche Maßnahmen
werden Sie vorschlagen?
12. Sind Sie bereit, die "Beschwerden über mangelhafte oder unzureichende Leistungen von
Tourismusunternehmen" - insbesondere beim Incoming - Tourismus - in den jährlichen
Bericht über die Lage der Tourismus - und Freizeitwirtschaft aufzunehmen?
13. Werden Sie für eine Änderung des österreichischen Hotelregelements - besonders
hinsichtlich der Stornokosten - eintreten?