5522/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Reisebüroschlichtungsstelle oder umfassende Servicestelle im BmfWA”

 

Nach den zur Verfügung stehenden Informationen wurde mit Wirksamkeit vom 1. September

1997 eine “umfassende Servicestelle” für den Tourismus im Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten (Abt. III/B/12) eingerichtet. Die bestehende

Schlichtungsstelle (Reisebürobeschwerdekommission) wurde aufgelöst, durch die seit Herbst

1972 bisher mehr als 4.800 Fälle erfolgreich behandelt und im Sinne der Parteien gelöst

wurden.

 

Diese neue Stelle soll alle Anregungen und Beschwerden im Bereich Tourismus

entgegennehmen, prüfen und analysieren sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen

selbst treffen oder bei den zuständigen Stellen anregen. Dazu gehört angeblich auch die

Prüfung von Beschwerden über mangelhafte oder unzureichende Leistungen von

Tourismusunternehmen.

 

Auch der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreichs stand hinter

dieser erfolgreichen “Reisebüroschlichtungsstelle", da sie für die Interessen aller Beteiligten

rasch und unbürokratisch handelte und dadurch u.a. Gerichtskosten, für beide Streitteile

unterblieben.

 

Gerade die zahllosen Beschwerden des letzten Sommers - die an

Konsumentenberatungseinrichtungen (z.B. AK und VKI) herangetragen wurden - haben

gezeigt, wie wichtig und effizient eine gut ausgestattete Schlichtungsstelle für Konsumenten

ist. Schlichtungsstellen können den Weg zum Gericht ersetzen, sie sparen Zeit, Risiko und

Kosten.

Diese Auffassung kommt auch im Grünbuch der Kommission über den Zugang zum Recht

zum Ausdruck und findet sich nun in der Empfehlung der Kommission zur außergerichtlichen

Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende Anfrage:

 

1.  Wie viele MitarbeiterInnen sind in dieser “umfassenden Servicestelle” tätig? Über welche

     einschlägigen Qualifikationen verfügen diese?

 

2.  Wie viele Problemfälle wurden seit 1. September 1997 bis 31.12.1998 an diese

     umfassende Servicestelle herangetragen? Gibt es dazu Unterschiede hinsichtlich der

     einzelnen Bundesländer?

 

3.  Wie viele Beschwerden davon entfielen auf den “Outgoing Tourismus” und wie viele auf

     den “Incoming Tourismus”?

 

4.  In welcher Form wurden und werden diese Problemfälle und Beschwerden erledigt? Gab

     bzw. gibt es dabei ein Schlichtungsverfahren?

 

5.  Wie viele Fälle konnten seit 1. September 1997 bis Ende 1998 durch diese umfassende

     Servicestelle für beschwerdeführende KonsumentInnen (TouristInnen) positiv erledigt

     werden?

 

6.  In wie vielen Fällen wurde von KonsumentInnen - da von der Servicestelle kein positives

     Ergebnis erzielt werden konnte - der ordentliche Rechtsweg beschritten?

 

7.  Entspricht die Arbeitsweise dieser “umfassenden Servicestelle" der Empfehlung des Rates

     über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (98/257/EG)?

 

8.  Wenn nein, warum nicht?

 

9.  Werden Sie wieder eine “Schlichtungsstelle für Reisebürofragen” - die der og.

     Empfehlung der Kommission entspricht - im Wirtschaftsministerium wieder einführen?

 

10.In welcher Form werden die angekündigten vierteljährlichen Berichte über die Ergebnisse

     der Tätigkeit dieser Service stelle veröffentlicht? Liegt der Jahresbericht für 1997 vor?

     Wann wird der Jahresbericht 1998 fertiggestellt sein?

11. Welche Konsequenzen wurden bzw. werden von Ihnen aus den an die “umfassende

      Servicestelle” herangetragenen Problemen von Touristen gezogen? Welche Maßnahmen

      werden Sie vorschlagen?

 

12. Sind Sie bereit, die "Beschwerden über mangelhafte oder unzureichende Leistungen von

      Tourismusunternehmen" - insbesondere beim Incoming - Tourismus - in den jährlichen

      Bericht über die Lage der Tourismus - und Freizeitwirtschaft aufzunehmen?

 

13. Werden Sie für eine Änderung des österreichischen Hotelregelements - besonders

      hinsichtlich der Stornokosten - eintreten?