5548/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wabl, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend pauschale Anerkennung von Mehrdienstleistungen für freigestellte

Personalvertreter

 

Für LehrerInnen an Pflichtschulen, AHS und BHS wurde die Verrechnung von

Dauermehrdienstleistungen generell abgeschafft und Einzelmehrdienstleistungen auf ein

unerläßliches Mindestmaß reduziert. Dabei muß nachgewiesen werden, daß für jenen

Zeitraum, für den Einzel - MDL verrechnet werden, keine anderen Unterrichtsstunden entfallen

sind.

 

Eine Sonderregelung scheint es für teilweise bzw. völlig von der Unterrichtserteilung

frei gestellte Personalvertreter zu geben. Weil sehr viele ausgebildete Lehrer auf eine

Anstellung warten und auch Dienstverträge von LehrerInnen nicht verlängert wurden, sind

“Sonderregelungen” zu überdenken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wie viele MDL werden pro Monat an freigestellte Personalvertreter in Pflichtschulen bzw.

    AHS und BHS ausbezahlt? (Bitte nach Schultypen aufgliedern!)

 

2) Wie viele Budgetmittel sind dafür veranschlagt?

 

3) Nach welchem Schlüssel werden MDL an teilweise von der Unterrichterteilung freigestellte

    Personalvertreter in den genannten Schultypen verrechnet?