5548/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Wabl, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend pauschale Anerkennung von Mehrdienstleistungen für freigestellte
Personalvertreter
Für LehrerInnen an Pflichtschulen, AHS und BHS wurde die Verrechnung von
Dauermehrdienstleistungen generell abgeschafft und Einzelmehrdienstleistungen auf ein
unerläßliches Mindestmaß reduziert. Dabei muß nachgewiesen werden, daß für jenen
Zeitraum, für den Einzel - MDL verrechnet werden, keine anderen Unterrichtsstunden entfallen
sind.
Eine Sonderregelung scheint es für teilweise bzw. völlig von der Unterrichtserteilung
frei gestellte Personalvertreter zu geben. Weil sehr viele ausgebildete Lehrer auf eine
Anstellung warten und auch Dienstverträge von LehrerInnen nicht verlängert wurden, sind
“Sonderregelungen” zu überdenken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele MDL werden pro Monat an freigestellte Personalvertreter in Pflichtschulen bzw.
AHS und BHS ausbezahlt? (Bitte nach Schultypen aufgliedern!)
2) Wie viele Budgetmittel sind dafür veranschlagt?
3) Nach welchem Schlüssel werden MDL an teilweise von der Unterrichterteilung freigestellte
Personalvertreter in den genannten Schultypen verrechnet?