5600/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Aussage des Tiroler Kinder -  und Jugendanwaltes über “gewalttätige Lehrpersonen”

Der Tiroler Kinder -  und Jugendanwalt wird in einem Artikel des Kurier vom 12.11.98 wie folgt

zitiert: “Pro Jahr erfahre ich von etwa 50 Lehrpersonen, die gewalttätig werden. Wobei rund 10

bis 15 Prozent der Fälle tatsächlich vor Gericht landen.” Die Bandbreite reicht dabei “vom

einmaligen Ausrutscher bis zum an den Haaren über die Stiege ziehen”.

 

Geht man von der Richtigkeit dieser Aussage aus und rechnet ein, daß ja nicht alle diesbezügli -

chen Fälle dem Kinder -  und Jugendanwalt bekannt sein werden sondern die Dunkelziffer minde -

stens nochmals so hoch ist, dann ist dies alarmierend. Nach dem Aufbruch der Siebzigerjahre in

eine gewaltfreie Pädagogik scheint sich eine bedauerliche Wende abzuzeichnen, wobei der völlig

taisch verstandene dienstrechtliche Schutz und Beistand, der in solchen Fällen nicht den Opfern

sondern den Tätern zuteil wird, eine solche Rückentwicklung vermutlich befördert.

50 "gewalttätige Lehrpersonen” allein in einem Bundesland wie Tirol, dazu eine nur vermutbare

Dunkelziffer und dies hochgerechnet auf die Republik hieße, daß tausende Kinder tagtäglich

unter solchen Repressionen und Gewalttätigkeiten zu leiden haben und daß gleichzeitig jene

überwiegende Zahl von engagierten Lehrerinnen und Lehrern ungerechtfertigt in Mißkredit gerät,

die solche Methoden weder gutheißen noch benötigen.

 

Angesichts dieser überaus bedenklichen Situation richten die unterzeichneten Abgeordneten an

die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Disziplinarverfahren wurden von der Schulaufsicht in den Jahren 1996 und 1997

    gegen Lehrerinnen und Lehrer, gegliedert nach Bundesländern und nach Bundes- und

    Landeslehrern, insgesamt eingeleitet?

 

2. Wieviele Disziplinarverfahren wurden von der Schulaufsicht in den Jahren 1996 und 1997

    gegen Lehrerinnen und Lehrer wegen Gewalt gegen Schülerinnen oder Schüler eingeleitet?

 

3. Wieviele dieser eingeleiteten Disziplinarverfahren der Jahre 1997 und 1998 wurden seither mit

    welchem Ergebnis beendet?

 

4. In wievielen Fällen wurde mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens gleichzeitig eine sofor -

    tige Suspendierung ausgesprochen?

5. Deckt sich die in der Einleitung geschilderte Entwicklung mit den Erkenntnissen Ihres

    Ressorts und wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun

    a) durch Aufklärung?

    b) im Bereich der LehrerInnenaus - und - weiterbildung?

    c) in der Erweiterung der Rechte der Eltern und Schüler?

    d) bei den Rechten der Schulpartnerschaftsgremien?

    e) im Disziplinarrecht?

    f) bei der Aufsichtspflicht der Schulleiter?

    g) bei den Kompetenzen der Schulaufsichtsorgane?

 

 

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