5609/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zahl der Sonderurlaube
Der Bundesdienst hat sich schon immer dadurch ausgezeichnet, daß für bestimmte
Bedienstetengruppen äußerst großzügige Sonderregelungen geschaffen wurden. Dies
wurde vom Bundesminister für Finanzen bei der Beantwortung 4691/AB der
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 7. Oktober
1998, Nr. 4953/J, bezüglich der mehr als großzügigen Freistellungsregelungen für
Gewerkschaftsfunktionäre und Personalvertreter bestätigt.
So ist neben der als “Freistellung vom Dienst” bezeichneten Erlaubnis für zahlreiche
Gewerkschaftsfunktionäre, ein arbeitsloses Einkommen zu beziehen, die gänzliche
Freistellung von weiteren 144 Personalvertretern vorgesehen.
Daneben bestehen in den Ressorts weitere Sonderurlaubsregelungen für Funktionäre
und Einzelfälle.
In der parlamentarischen Anfrage vom 19. Dezember 1994, Nr. 241/1, begehrten die
freiheitlichen Abgeordneten Auskunft über die in den einzelnen Ressorts im Jahre 1994
gewährten Sonderurlaube. Es ist bezeichnend für den sorglosen Umgang mit dem Geld
des Steuerzahlers, daß einzelne Bundesminister (z.B. Bundesminister Mag. Molterer)
mangels einer verantwortungsbewußten, effizienten Verwaltungsführung darüber keine
Auskunft erteilen konnten.
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer modernen, funktionierenden, leistungs -
und bürgerorientierten Verwaltung ist es jedoch selbstverständlich, durch Sonderurlaube
verursachte Fehlzeiten festzuhalten und auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Sonderurlaubstage wurden an Angehörige Ihres Ressorts in den einzelnen
Jahren von 1995 bis 1998 gewährt?
2. Wie viele entfielen davon an die Bediensteten des Exekutivdienstes?
(Die Fragen betreffend den Exekutivdienst beziehen sich naturgemäß nur auf
Ressorts mit Exekutivbeamten.)
3. Wie verteilen sich die Sonderurlaubstage auf folgende Anlässe:
a) gewerkschaftliche Anlässe (z.B. Schulungen)
b) personalvertretungsbedingte Anlässe
c) kulturelle Anlässe (z.B. an Angehörige von Musikkörpern)
d) sportliche Anlässe (z.B. Teilnahme an Wettkämpfen)
e) andere Anlässe?
4. Wie verteilen sich die Anlässe im Bereich des Exekutivdienstes?
5. Wie viele Sonderurlaubstage erhielt ein Bediensteter Ihres Ressorts im Durchschnitt in
den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998?
6. Wie hoch liegt der Durchschnitt im Bereich des Exekutivdienstes?
7. War in den letzten Jahren in Ihrem Ressort bei der Sonderurlaubsgewährung eine
steigende Tendenz zu verzeichnen?
8. Werden Sie in Zukunft Maßnahmen ergreifen, die einer Verringerung der Zahl der
Sonderurlaube dienen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?