5609/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zahl der Sonderurlaube

 

Der Bundesdienst hat sich schon immer dadurch ausgezeichnet, daß für bestimmte

Bedienstetengruppen äußerst großzügige Sonderregelungen geschaffen wurden. Dies

wurde vom Bundesminister für Finanzen bei der Beantwortung 4691/AB der

parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 7. Oktober

1998, Nr. 4953/J, bezüglich der mehr als großzügigen Freistellungsregelungen für

Gewerkschaftsfunktionäre und Personalvertreter bestätigt.

 

So ist neben der als “Freistellung vom Dienst” bezeichneten Erlaubnis für zahlreiche

Gewerkschaftsfunktionäre, ein arbeitsloses Einkommen zu beziehen, die gänzliche

Freistellung von weiteren 144 Personalvertretern vorgesehen.

 

Daneben bestehen in den Ressorts weitere Sonderurlaubsregelungen für Funktionäre

und Einzelfälle.

 

In der parlamentarischen Anfrage vom 19. Dezember 1994, Nr. 241/1, begehrten die

freiheitlichen Abgeordneten Auskunft über die in den einzelnen Ressorts im Jahre 1994

gewährten Sonderurlaube. Es ist bezeichnend für den sorglosen Umgang mit dem Geld

des Steuerzahlers, daß einzelne Bundesminister (z.B. Bundesminister Mag. Molterer)

mangels einer verantwortungsbewußten, effizienten Verwaltungsführung darüber keine

Auskunft erteilen konnten.

 

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer modernen, funktionierenden, leistungs -

und bürgerorientierten Verwaltung ist es jedoch selbstverständlich, durch Sonderurlaube

verursachte Fehlzeiten festzuhalten und auf ein Mindestmaß zu beschränken.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

ANFRAGE

 

1. Wie viele Sonderurlaubstage wurden an Angehörige Ihres Ressorts in den einzelnen

    Jahren von 1995 bis 1998 gewährt?

 

2. Wie viele entfielen davon an die Bediensteten des Exekutivdienstes?

    (Die Fragen betreffend den Exekutivdienst beziehen sich naturgemäß nur auf

    Ressorts mit Exekutivbeamten.)

 

3. Wie verteilen sich die Sonderurlaubstage auf folgende Anlässe:

    a) gewerkschaftliche Anlässe (z.B. Schulungen)

    b) personalvertretungsbedingte Anlässe

    c) kulturelle Anlässe (z.B. an Angehörige von Musikkörpern)

    d) sportliche Anlässe (z.B. Teilnahme an Wettkämpfen)

    e) andere Anlässe?

 

4. Wie verteilen sich die Anlässe im Bereich des Exekutivdienstes?

 

5. Wie viele Sonderurlaubstage erhielt ein Bediensteter Ihres Ressorts im Durchschnitt in

    den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998?

 

6. Wie hoch liegt der Durchschnitt im Bereich des Exekutivdienstes?

 

7. War in den letzten Jahren in Ihrem Ressort bei der Sonderurlaubsgewährung eine

    steigende Tendenz zu verzeichnen?

 

8. Werden Sie in Zukunft Maßnahmen ergreifen, die einer Verringerung der Zahl der

    Sonderurlaube dienen?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?