5639/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Nebenbeschäftigung von Bediensteten
Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigungen ausüben, die sie an der
Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben behindern, die Vermutung einer Befangenheit
hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.
Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde
unverzüglich zu melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder
in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten
Rechts ist jedenfalls zu melden.
Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt
erforderlich.
Ausgehend von diesen Überlegungen haben die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen
bereits am 3. Oktober 1997 an den Bundeskanzler und alle Bundesminister
parlamentarische Anfragen eingebracht (Nr. 3041/J - 3053/J), in denen über die Praxis
bei der Beurteilung von Nebenbeschäftigungen von Bediensteten Auskunft begehrt
wurde.
Die Regierungsmitglieder waren offenbar nicht imstande, die Anfragen zu beantworten,
konnten nicht einmal die Anzahl der Nebenbeschäftigungen nennen und verschanzten
sich hinter dem Vorwand des Datenschutzes.
Die Beantwortung durch den Bundeskanzler
und die Minister beschränkte sich
- auf die Wiedergabe der Gesetzesbestimmungen,
- auf den seltsamen Hinweis, daß eine Nebenbeschäftigung Privatangelegenheit des
Bediensteten sei,
- auf den Hinweis, daß für den Dienstgeber nur die Vereinbarkeit mit den
Dienstpflichten wesentlich sei,
- auf die unzutreffende Behauptung, daß eine Beantwortung wegen Datenschutz nicht
möglich sei,
- auf die Behauptung, daß der Aufwand für eine ordentliche Beantwortung zu groß
sei,
- und implizit auf die arrogante Haltung, daß dieses die Abgeordneten “nichts
angehe”.
Aus dieser Beantwortung ist zu folgern, daß
- die Minister über die Nebenbeschäftigungen ihrer Bediensteten wenig bis gar nichts
wissen,
- auch nichts wissen wollen,
- es ihnen gleichgültig ist,
- daher insbesondere auch die Vereinbarkeit mit den Dienstpflichten (z.B.
Befangenheit, Interessenskollisionen mit dienstlichen Aufgaben, Vereinbarkeit mit der
Dienstzeit, usw.) nicht wirklich überprüft wird,
- daher auch nicht einmal Maßnahmen zur Erhebung der Zahl der
Nebenbeschäftigungen getroffen werden,
- die Minister sich bei der Beantwortung offenbar hinter einem Schimmel des
Bundeskanzleramtes verschanzt haben.
Die Beantwortungen sind bezeichnende Beispiele für den arroganten Umgang dieser
Bundesregierung mit dem Parlament.
Besonders negativ fallen die Beantwortungen durch den Bundeskanzler, der
Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, den Bundesminister für
Inneres und der Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, einige
Bundesminister haben sich zumindest einigermaßen bemüht, einzelne Fragen korrekter
zu beantworten.
Es ist daher geboten, die Mitglieder der Bundesregierung nochmals zu ersuchen, die
Spielregeln einer parlamentarischen Demokratie zu beachten und den anfragenden
Abgeordneten die begehrten Auskünfte zu erteilen. Es ist davon auszugehen, daß die
begehrten Auskünfte bei Vorliegen einer effizienten, sparsamen Verwaltungsführung
ohne besonderen unvertretbaren Aufwand zu erteilen sein müßten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit (Stichtag 1. Jänner 1999) die
Ausübung von erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß §
56 Abs. 5 BDG 1979 gemeldet und wie viele Meldungen entfallen davon auf
Mitarbeiter der Zentralstelle?
2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?
3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der
Nebenbeschäftigung in den letzten fünf Jahren negativ beurteilt und welche Gründe
waren hiefür maßgebend?
4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden bzw.
der gerichtlichen
Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes)?
5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage der
Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Bereichen, die mit
der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in den
letzten fünf Jahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter der
Zentralstelle?
7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?
8. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen verweigert
und welche Gründe waren hiefür maßgebend?
9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Erfassung
aller erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch allfälliger illegaler Tätigkeiten)
und der außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu bewirken?
10. Planen Sie in diesem Zusammenhang weitere konkrete Maßnahmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Dienststunden entfallen in Ihrem Ressort jährlich infolge der
Nebenbeschäftigungen?
12. Können Sie ausschließen, daß der Dienstbetrieb durch die Nebenbeschäftigungen
beeinträchtigt wurde?
Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen gelangen Sie zu dieser Überzeugung?
Wenn nein,
welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
13. Welche Kosten erwachsen jährlich in Ihrem Ressort direkt und indirekt zufolge der
Nebenbeschäftigungen?
14. Wie viele zusätzliche Bedienstete werden zufolge der direkten und indirekten
Auswirkungen der Nebenbeschäftigung benötigt?