5639/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Nebenbeschäftigung von Bediensteten

 

 

Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigungen ausüben, die sie an der

Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben behindern, die Vermutung einer Befangenheit

hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.

 

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde

unverzüglich zu melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder

in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten

Rechts ist jedenfalls zu melden.

 

Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen

Bestimmungen über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt

erforderlich.

 

Ausgehend von diesen Überlegungen haben die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen

bereits am 3. Oktober 1997 an den Bundeskanzler und alle Bundesminister

parlamentarische Anfragen eingebracht (Nr. 3041/J - 3053/J), in denen über die Praxis

bei der Beurteilung von Nebenbeschäftigungen von Bediensteten Auskunft begehrt

wurde.

 

Die Regierungsmitglieder waren offenbar nicht imstande, die Anfragen zu beantworten,

konnten nicht einmal die Anzahl der Nebenbeschäftigungen nennen und verschanzten

sich hinter dem Vorwand des Datenschutzes.

 

Die Beantwortung durch den Bundeskanzler und die Minister beschränkte sich

-  auf die Wiedergabe der Gesetzesbestimmungen,

 

-  auf den seltsamen Hinweis, daß eine Nebenbeschäftigung Privatangelegenheit des

   Bediensteten sei,

 

-  auf den Hinweis, daß für den Dienstgeber nur die Vereinbarkeit mit den

   Dienstpflichten wesentlich sei,

 

-  auf die unzutreffende Behauptung, daß eine Beantwortung wegen Datenschutz nicht

   möglich sei,

 

-  auf die Behauptung, daß der Aufwand für eine ordentliche Beantwortung zu groß

   sei,

 

-  und implizit auf die arrogante Haltung, daß dieses die Abgeordneten “nichts

   angehe”.

 

Aus dieser Beantwortung ist zu folgern, daß

 

-  die Minister über die Nebenbeschäftigungen ihrer Bediensteten wenig bis gar nichts

   wissen,

 

-  auch nichts wissen wollen,

 

-  es ihnen gleichgültig ist,

 

-  daher insbesondere auch die Vereinbarkeit mit den Dienstpflichten (z.B.

   Befangenheit, Interessenskollisionen mit dienstlichen Aufgaben, Vereinbarkeit mit der

   Dienstzeit, usw.) nicht wirklich überprüft wird,

 

-  daher auch nicht einmal Maßnahmen zur Erhebung der Zahl der

   Nebenbeschäftigungen getroffen werden,

 

-  die Minister sich bei der Beantwortung offenbar hinter einem Schimmel des

   Bundeskanzleramtes verschanzt haben.

 

Die Beantwortungen sind bezeichnende Beispiele für den arroganten Umgang dieser

Bundesregierung mit dem Parlament.

Besonders negativ fallen die Beantwortungen durch den Bundeskanzler, der

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, den Bundesminister für

Inneres und der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, einige

Bundesminister haben sich zumindest einigermaßen bemüht, einzelne Fragen korrekter

zu beantworten.

 

Es ist daher geboten, die Mitglieder der Bundesregierung nochmals zu ersuchen, die

Spielregeln einer parlamentarischen Demokratie zu beachten und den anfragenden

Abgeordneten die begehrten Auskünfte zu erteilen. Es ist davon auszugehen, daß die

begehrten Auskünfte bei Vorliegen einer effizienten, sparsamen Verwaltungsführung

ohne besonderen unvertretbaren Aufwand zu erteilen sein müßten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

 

 

                                               ANFRAGE

 

 

1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit (Stichtag 1. Jänner 1999) die

    Ausübung von erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß §

    56 Abs. 5 BDG 1979 gemeldet und wie viele Meldungen entfallen davon auf

    Mitarbeiter der Zentralstelle?

 

2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?

 

3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der

    Nebenbeschäftigung in den letzten fünf Jahren negativ beurteilt und welche Gründe

    waren hiefür maßgebend?

 

4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden bzw.

    der gerichtlichen Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes)?

5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage der

    Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Bereichen, die mit

    der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?

    Wenn ja, inwiefern?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in den

    letzten fünf Jahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter der

    Zentralstelle?

 

7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?

 

8. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen verweigert

    und welche Gründe waren hiefür maßgebend?

 

9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Erfassung

    aller erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch allfälliger illegaler Tätigkeiten)

    und der außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu bewirken?

 

10. Planen Sie in diesem Zusammenhang weitere konkrete Maßnahmen?

      Wenn ja, welche?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Wie viele Dienststunden entfallen in Ihrem Ressort jährlich infolge der

      Nebenbeschäftigungen?

 

12. Können Sie ausschließen, daß der Dienstbetrieb durch die Nebenbeschäftigungen

      beeinträchtigt wurde?

      Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen gelangen Sie zu dieser Überzeugung?

      Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

13. Welche Kosten erwachsen jährlich in Ihrem Ressort direkt und indirekt zufolge der

       Nebenbeschäftigungen?

 

14. Wie viele zusätzliche Bedienstete werden zufolge der direkten und indirekten

      Auswirkungen der Nebenbeschäftigung benötigt?