5693/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend GSM - Sendemastenkataster; Informationspflicht und Forschungsbedarf
Laut Amtsbericht des Magistrats Linz vom 12.11.1998 verweigerte die Sektion VI des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Technik dem Linzer Amt für Technik mit
Hinweis auf fehlende Parteienstellung die Auskunft über die Aufstellungsorte der GSM -
Sendemasten. Akteneinsicht sei nicht zulässig. Dadurch ist die Erstellung eines GSM -
Sendemastenkatasters in Linz nicht möglich.
Gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes kommt den Anrainern keine
Parteienstellung zu. Alleine aus demokratiepolitischen Gründen wäre zumindest eine
Informationspflicht vor Errichtung der Anlage durch die Betreiber wünschenswert. Dies
schlugen auch sechzehn international renommierte Wissenschaftler auf einem Symposium in
Wien Ende Oktober 1998 vor. Sie plädierten darüberhinaus für weitere
Forschungsschwerpunkte im Bereich a - thermischer Effekte von nicht - jonisierter Strahlung,
wofür sich einige Institute an der Universität Wien im Rahmen international koordinierter
Forschungsprojekte interessieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann gedenken Sie einen bundesweiten GSM - Sendemastenkataster (inkl. Micro -
Indoorzellen) zu erstellen, wenn nicht, warum nicht?
2. Aus welchen Gründen sollen die Plazierungen der Sendeanlagen geheim bleiben?
3. Widerspricht diese Geheimhaltung nicht dem Umweltinformationsrecht, wenn nein,
warum nicht?
4. Weshalb setzen Sie sich nicht bei Errichtung von Sendeanlagen für eine
Informationspflicht -
ohne Parteienstellung der Anrainer - durch die Betreiber ein?
5. Laut Auskunft des Umweltanwaltes in Oberösterreich kann weder im Natur- noch
Landschafts- oder Ortsbildschutz den Anrainern eine Beteiligung am Verfahren
eingeräumt werden, nach Auskunft von Landesrat Hiesl scheidet die Bauordnung in
dieser Hinsicht ebenfalls aus, wodurch Ihr Verweis auf landesrechtliche Möglichkeiten
von BürgerInnen bei der Errichtung von Sendemasten widerlegt erscheint. Wie
interpretieren Sie diese Auskunft, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
6. Was spricht Ihres Erachtens gegen die Einrichtung eines international koordinierten
Forschungsprojekts über a - thermische Effekte (diese gelten laut W - EMF - Deklaration als
wissenschaftlich gesichert!) von nicht - jonisierter Strahlung an der Universität Wien?
Warum unterstützen Sie diese Vorschläge nicht?