5693/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend GSM - Sendemastenkataster; Informationspflicht und Forschungsbedarf

 

Laut Amtsbericht des Magistrats Linz vom 12.11.1998 verweigerte die Sektion VI des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Technik dem Linzer Amt für Technik mit

Hinweis auf fehlende Parteienstellung die Auskunft über die Aufstellungsorte der GSM -

Sendemasten. Akteneinsicht sei nicht zulässig. Dadurch ist die Erstellung eines GSM -

Sendemastenkatasters in Linz nicht möglich.

Gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes kommt den Anrainern keine

Parteienstellung zu. Alleine aus demokratiepolitischen Gründen wäre zumindest eine

Informationspflicht vor Errichtung der Anlage durch die Betreiber wünschenswert. Dies

schlugen auch sechzehn international renommierte Wissenschaftler auf einem Symposium in

Wien Ende Oktober 1998 vor. Sie plädierten darüberhinaus für weitere

Forschungsschwerpunkte im Bereich a - thermischer Effekte von nicht - jonisierter Strahlung,

wofür sich einige Institute an der Universität Wien im Rahmen international koordinierter

Forschungsprojekte interessieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wann gedenken Sie einen bundesweiten GSM - Sendemastenkataster (inkl. Micro -

    Indoorzellen) zu erstellen, wenn nicht, warum nicht?

 

2. Aus welchen Gründen sollen die Plazierungen der Sendeanlagen geheim bleiben?

 

3. Widerspricht diese Geheimhaltung nicht dem Umweltinformationsrecht, wenn nein,

    warum nicht?

 

4. Weshalb setzen Sie sich nicht bei Errichtung von Sendeanlagen für eine

    Informationspflicht - ohne Parteienstellung der Anrainer - durch die Betreiber ein?

5. Laut Auskunft des Umweltanwaltes in Oberösterreich kann weder im Natur- noch

    Landschafts- oder Ortsbildschutz den Anrainern eine Beteiligung am Verfahren

    eingeräumt werden, nach Auskunft von Landesrat Hiesl scheidet die Bauordnung in

    dieser Hinsicht ebenfalls aus, wodurch Ihr Verweis auf landesrechtliche Möglichkeiten

    von BürgerInnen bei der Errichtung von Sendemasten widerlegt erscheint. Wie

    interpretieren Sie diese Auskunft, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

6. Was spricht Ihres Erachtens gegen die Einrichtung eines international koordinierten

    Forschungsprojekts über a - thermische Effekte (diese gelten laut W - EMF - Deklaration als

    wissenschaftlich gesichert!) von nicht - jonisierter Strahlung an der Universität Wien?

    Warum unterstützen Sie diese Vorschläge nicht?