5706/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lukesch
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Wahl des Rektors an der Montanuniversität Leoben
An der Montanuniversität Leoben wurde am Mittwoch, den 27.1.1999, Radex - Vorstand
Wolfgang Pöhl durch die Universitätsversammlung mit 62 % zum neuen Rektor gewählt.
Im Vorfeld gab es um den sogenannten Dreiervorschlag eine mediale Auseinandersetzung
zwischen Vertretern der Universität und Beamten des Wissenschaftsressorts. Bei dieser
wurde der Eindruck erweckt, daß die “Männeruniversität” Leoben bewußt eine Frau nicht
auf dem Dreiervorschlag gesetzt hätte, um die Wahl einer Frau zu verhindern.
Presseberichten ist zu entnehmen, daß die Mittelbauangehörige Dr. Weinhardt gar nicht
auf dem Dreiervorschlag gewesen sei, weil unter den 8 Bewerbern auch andere,
qualifiziertere Bewerber figurierten. In den Auswahlgremien (Beirat, Kollegium) habe es
nur eine sehr kurze Diskussion über Dr. Weinhardt gegeben, weil diese keine Professorin
bzw. nicht Leiter einer Forschungseinrichtung oder ähnliches sei. Dennoch blieb sie im
Auswahlverfahren, die Kandidaten seien gereiht, eine Dreierliste erstellt worden. Das
Universitätskollegium habe als Kollegialorgan den Wahlvorschlag, welcher an die
Universitätsversammlung gehen sollte, abgestimmt. Tatsächlich sei über drei Personen
abgestimmt worden, unter welchen aber Frau Dr. Weinhardt nicht gewesen sei. Eine
Person habe keine Stimmenmehrheit erhalten, Dr. Lederer. So sei es zu dem
Zweiervorschlag in der Universitätsversammlung gekommen. Dr. Weinhardt selbst forderte
am 29. Jänner als 2. Vizerektorin und Sprecherin der Montanuniversität den
Bundesminister in der Tageszeitung “Die Presse” auf, die Wahl anzuerkennen.
Sollten die Presseberichte zutreffen, so geht es gar nicht um Frau Dr. Weinhardt, sondern
um eine juristische Frage, die sich darauf beschränkt, was das UOG '93 und in Ergänzung
die Satzungen der Universität Leoben vorsieht.
Der § 53 Abs. 3 des UOG ‚93 lautet:
“(3) Der Senat hat auf der Grundlage einer Bewertung der ein gelangten Bewerbungen
durch den Universitätsbeirat und der vom Senat selbst durchgeführten Bewertung einen
Wahlvorschlag zu erstellen, der die drei am besten für die Funktion des Rektors
geeigneten Bewerbern enthält. Der Wahlvorschlag darf nur dann weniger als drei
Personen enthalten, wenn die Zahl der Bewerbungen geringer als drei war.”
Wie den Presseberichten zu entnehmen ist, hat die Satzung der Montanuniversität den
§ 53 Abs.3 näher interpretiert, wonach ein Zweiervorschlag möglich ist, wenn nicht mehr
als zwei geeignete Kandidaten vorhanden sind. Diese Satzungen wurden vom
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr anerkannt! Aus den Presseberichten
ergibt sich daher ein widersprüchliches Bild: Entweder geht es um eine Frage der Frauen -
Gleichbehandlung (Minister Einem) oder um eine Frage der Interpretation des
Verhältnisses der Uni - Satzungen zum UOG, also um eine Rechtsfrage ohne
frauenrechtlichen Bezug. Was ist richtig? Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr nachstehende
A n f r a g e:
1) Ist Ihnen bekannt, daß als dritter Bewerber für die Funktion des Rektors Herr
Dr. Lederer, aber nicht Frau Dr. Weinhart in Diskussion und Abstimmung gestanden ist?
2) Halten Sie die Satzungen der Montan - Universität Leoben für rechtswidrig in dem
Punkt, wo der § 53 Abs. 3 UOG ‚93 näher interpretiert wird?
3) Wenn ja, warum haben Sie dann diese Satzungen genehmigt?
4) Wenn nein, warum greift Ihr Ressort per Aufsichtsrecht in Angelegenheiten der
Universität ein, die politikfrei sein sollten?
5) Halten Sie es für vertretbar, daß bei einer Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ein
monatelanger Rechtsstreit in Kauf genommen wird, was zu Problemen ab dem
Wintersemester 1999/2000 führen könnte.