5711/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Legalität von Waffen
Wie schon in der Beantwortung der Anfrage 5117/J der Abg. Kiss und Kollegen betreffend
Verwendung von Schußwaffen (4280/AB) führt der Innenminister zur Frage der Legalität
bzw. Illegalität von Waffen auch in der Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Ofner und
Kollegen (5223/J) betreffend durch vorsätzlich begangene Straftaten bzw. bei Unfällen
getötete bzw. verletzte Personen (4950/AB) neuerlich folgendes aus:
“Andererseits ist der Besitz nicht schon dann illegal wenn es sich um eine Waffe handelt, die
ordnungsgemäß bei der Behörde registriert ist und die ein an sich zu ihrem Besitz nicht
berechtigter Mensch nur deshalb verwenden konnte, weil er leicht Zugriff auf diese hatte.”
Diese Definition entspricht nicht der Auffassung der Anfragesteller, weil der Innenminister
durch diese Auffassung implizit die Verpflichtung zur sicheren Verwahrung ignoriert, durch
die eben gewährleistet werden soll, daß unberechtigte Personen, auch wenn sie im gleichen
Haushalt leben, nicht unberechtigt auf die Waffe zugreifen können sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende:
Anfrage:
1. Wie begründen Sie Ihre Auffassung über die Definition einer legalen bzw. illegalen Waffe
im Lichte des gesetzlich verankerten Gebots der Verpflichtung zur sicheren Verwahrung?
2. Sind Sie, um derartigen Diskussionen in Hinkunft vorzubeugen, bereit, eine neu gestaltete
Schußwaffenstatistik zu schaffen, in der zwischen folgenden Kategorien unterschieden
wird:
- Waffengebrauch durch den für den Besitz der konkreten Waffe Berechtigten,
- Waffengebrauch durch den Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde, die sich
allerdings nicht auf die Tatwaffe bezieht,
- Waffengebrauch durch Personen, die zwar im gemeinsamen Haushalt mit dem zum
Besitz der verwendeten Waffe Berechtigten leben, aber selbst keine solche
Berechtigung
innehaben,
- Waffengebrauch durch dritte Personen, die Zugang zum Haushalt haben, in dem eine
Person berechtigterweise eine Waffe besitzt, die aber selbst keine Berechtigung zum
Führen der konkreten Tatwaffe haben,
- Waffengebrauch durch dritte Personen, die Zugang zum Haushalt haben, in dem eine
Person berechtigterweise eine Waffe besitzt, die aber selbst keine Berechtigung zum
Führen einer (anderen) Waffe haben,
- Waffengebrauch in allen anderen Fällen des Gebrauchs einer illegalen Waffe.