5719/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Nachbesetzung von Lehrstühlen an der Universität Innsbruck

 

An der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck sind bzw. waren kürzlich sechs

Verfahren zur Nachbesetzung von Ordinariaten im Gange, unter anderem auf dem Institut

für Gynäkologie und Geburtshilfe. Diese Verfahren erscheinen in Hinblick auf die

Einhaltung der im Frauenförderungsplan Ihres Ministeriums normierten Verfahrens -

bestimmungen aufklärungsbedürftig.

Überdies ist die Gynäkologie ein Spezialfall, weil sie ein medizinisches Fach ist, in dem nur

Frauen Patientinnen sind und nur sie also in den “Genuss” einer Behandlung durch

GynäkologInnen kommen können. Dass gerade die Gynäkologie ein besonders gefestigter

Ort der Frauenfeindlichkeit ist, ist seit vielen Jahren erwiesen und bekannt. “In den

vergangenen Jahren wurden die Frauenärzte vor allem wegen ihrer bevormundenden und

diskriminierenden Alltagspraxis kritisiert. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern,

denn wenn die Gynäkologie sich überhaupt verändern wird, so wird das immer nur unter

dem Druck öffentlicher Kritik oder dem individuellen Protest der Patientinnen geschehen.”

schreibt G. Amendt 1986 in “Die Macht der Frauenärzte”. In Innsbruck scheint die Lage

diesbezüglich besonders festgefahren zu sein (wie diverse Berichte über die langjährige

Weigerung des jetzt abgelösten Vorstandes, Frauen auszubilden, zeigen). Hier wären also

gesonderte Fördermaßnahmen zu überlegen, insbesondere in Hinblick darauf, daß in ganz

Österreich derzeit kein einziger Lehrstuhl für Gynäkologie von einer Frau besetzt ist. Auch

Frauen in hohen Positionen können sich zwar patriarchalen Strukturen nicht entziehen, doch

zeigt die Erfahrung, dass diese Strukturen durch eine größere Anzahl von Frauen doch bis

zu einem gewissen Grad aufgeweicht werden.

Der Frauenförderungsplan des Wissenschaftsministeriums wurde im April 1998 neu

erlassen. Als “vorrangiges Ziel” wird darin insbesondere die vermehrte Besetzung von

hochqualifizierten wissenschaften etc. Planstellen mit Frauen bezeichnet. Genau um solche

Stellen handelt es sich in den laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Verfahren an der

Universität Innsbruck. Sämtliche Vorgaben zur Erhöhung der Frauenquote, wie sie für die

Universitäten in diesem Frauenförderungsplan vorgesehen sind, gehen ins Leere, wenn es

weiterhin so bleibt, dass Frauen - obwohl qualifiziert - auf den Dreiervorschlägen der

Berufungskommissionen nicht aufscheinen. Das oft angeführte Argument, es hätten sich nur

sehr wenige Frauen beworben, trifft beispielsweise im Falle der Gynäkologie nicht zu, da

laut Medienberichten ein Drittel der Bewerberinnen Frauen waren. Trotzdem schien keine

dieser Frauen auf dem von der Berufungskommission erstellten Dreiervorschlag auf.

Der Frauenanteil bei den Ordentlichen ProfessorInnen der Medizinischen Fakultät der

Universität Innsbruck beträgt 2,7%, bei den Ao. ProfessorInnen 4,3% (Frauenbericht Ihres

Ministeriums 1998).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie ist der aktuelle Stand in den genannten sechs Verfahren, insbesondere bei der

         Nachbesetzung des Ordinariates für Gynäkologie?

 

2.      Gliedern Sie bitte für jedes Verfahren geschlechtsspezifisch auf: Wieviele

         Männer/Frauen haben sich jeweils beworben, wieviele Männer/Frauen befanden sich

         auf den Dreiervorschlägen, wurde im Endeffekt ein Mann oder eine Frau berufen?

 

3.      Bei welchen Verfahren gab es einen Einspruch/eine Beschwerde des Arbeitskreises für

         Gleichbehandlung und welche Verfahrensmängel wurden darin behauptet?

 

4.      Im Fall einer Beschwerde/eines Einspruches: Was waren die Konsequenzen daraus,

         welche Schritte haben Sie aufgrund der eingelangten Beschwerde/n unternommen?

 

5.      Wieviele im Fach “Gynäkologie und Geburtshilfe” habilitierte Frauen bzw. Männer

         gibt es in Österreich? Gliedern Sie bitte alle in Österreich durchgeführten Berufungs -

         verfahren gynäkologischer Institute/Kliniken der letzten fünf Jahre auf wie in Frage 2.

 

6.      Gibt es Überlegungen Ihrerseits, im Fachbereich Gynäkologie (aus den oben

         angeführten Gründen) bei der Nachbesetzung von Stellen hinsichtlich Frauenförderung

         besondere Bestimmungen in den Frauenförderungsplan Ihres Ministeriums

         aufzunehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, was halten Sie von einer solchen Idee?

 

7.      Gibt es Überlegungen Ihrerseits, Bestimmungen in den Frauenförderungsplan Ihres

         Ministeriums aufzunehmen, die eine Einbindung des Arbeitskreises für Gleichbe -

         handlung schon bei der Erstellung von Ausschreibungstexten zwingend vorsehen, um

         diesem einen Einfluß auf die Formulierung der geforderten Qualifikationen zu

         ermöglichen (und nicht erst ein Einspruchsrecht bezüglich des fertigen

         Ausschreibungstextes, also ein Agieren im Nachhinein)?

 

8.      Ein Kritikpunkt am Frauenförderungsplan ist jener, daß aufgrund mangelnder

         Sanktionsmöglichkeiten seine Bestimmungen nicht zufriedenstellend eingehalten

         werden (die dienstrechtlichen Konsequenzen scheinen nicht ausreichend zu sein).

         Könnten Sie sich vorstellen, ein System von finanziellen Anreizen bzw. Sanktionen

         für Institute/Fakultäten mit besonders hohem bzw. besonders niedrigem Frauenanteil

         zu schaffen?

 

9.      Gibt es Ihrerseits sonst Überlegungen, den Frauenförderungsplan mit “Zähnen”

         auszustatten, also Sanktionen bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Ziele bzw.

         Maßnahmen einzuführen?