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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend behindertengerechte Eintragungslokale für Volksbegehren

Anläßlich der Eintragungswochen für die letzten Volksbegehren kam es in Linz zu Beschwerden von behinderten Menschen, die durch Stufen vom Recht, Volksbegehren zu unterschreiben, ausgeschlossen waren.

Rollstuhlfahrerlnnen nützt es nichts, wenn Eintragungslokale zwar im Erdgeschoß

untergebracht sind, aber trotzdem nur über Stufen erreichbar sind.  Bereits eine Stufe schließt behinderte Menschen vom Recht, Volksbegehren zu unterschreiben, aus.

Rampen, auch bei nur einer Stufe, sind für Rollstuhlfahrerlnnen Grundvoraussetzung, um in Gebäude zu gelangen.  Nur durch diese minimale Grundausstattung ist gewährleistet, daß Rollstuhlfahrerlnnen ihr demokratisches Recht in Anspruch nehmen können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Was werden Sie unternehmen, damit die Wahrnehmung des Grundrecht von behinderten Menschen, Volksbegehren zu unterschreiben, nicht durch bauliche Barrieren verunmöglicht wird?

 

2)      Ist bei Volksbegehren vorgesehen, daß die MitarbeiterInnen in den Eintragungslokalen bei Unzugänglichkeit des Eintragungslokales zu gehbehinderten oder gehunfähigen Personen nach Hause kommen, um die Unterschrift abzuholen?

 

3)    Gibt es bei einem Volksbegehren Stimmkarten?  Wenn ja, wo und bis wann sind diese anzufordern?

 

4)    Werden Sie dafür sorgen, daß behinderte Menschen von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können, indem Sie veranlassen, daß alle Eintragungslokale bis 31.12.1996 so adoptiert sind, daß sie für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind?

 

5)    Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz unterstützen, damit es generell zu keinen Aussonderungen, von behinderten Menschen mehr kommt und behinderte Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben auch gesetzlich einfordern können?