5806/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Firlinger

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend "Leichtkraftfahrzeuge”

 

 

Seit dem Inkrafttreten der 19. Kraftfahrgesetz - Novelle im August 1997 ist es in

Österreich möglich, eine neue Art von Kraftfahrzeugen - nämlich sog.

"Leichtkraftfahrzeuge" - zum Verkehr zuzulassen.

Diese autoähnlichen Fahrzeuge, die man ohne Führerschein lenken darf (von der

Erfordernis einer Lenkerberechtigung sind diese Fahrzeuge ausgenommen, bis zum

vollendeten 24. Lebensjahr muß der Lenker jedoch den Mopedausweis besitzen),

erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

 

A n f r a g e

 

1. Wieviele dieser Leichtkraftfahrzeuge sind in Österreich, konkret in den einzelnen

    Bundesländern, mittlerweile zugelassen?

 

2. Welche Zielgruppen sollen mit diesen Leichtkraftfahrzeugen erreicht werden?

 

3. Welche Zielgruppen werden tatsächlich mit diesen Leichtkraftfahrzeugen erreicht?

 

4. Ist ein Nachweis für die Straßenverkehrstauglichkeit erforderlich, sofern man das

    24. Lebensjahr erreicht hat und nicht in Besitz eines Mopedführerscheins ist?

    Wenn ja, wie sieht dieser Nachweis konkret aus?

    Wenn nein, ist es vertretbar, daß man ohne Kenntnis der Straßenverkehrsordnung

    diese Leichtkraftfahrzeuge lenken darf?

 

5. Wieviele Verkehrsunfälle hat es seit dem Inkrafttreten der 19. Kraftfahrgesetz -

    Novelle mit diesen Leichtkraftfahrzeugen in Österreich, konkret in den einzelnen

    Bundesländern, mittlerweile gegeben?

 

6. Welche Folgen hat es für den Lenker, wenn er sich straßenverkehrsordnungswidrig

    verhält?