5814/J XX.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul -
Absolventinnen und -Absolventen.
Der Auf- und Ausbau des Fachhochschulsektors gilt als das erfolgreichste Projekt
österreichischer Bildungspolitik der letzten 10 Jahre. Hohe Qualität, berufsorientierte
Ausbildung und Konformität mit der EU - Hochschulrichtlinie kennzeichnen das
Studienangebot.
Unser Dienstrecht ist hingegen noch zu wenig auf die europäischen
Bildungsabschlüsse abgestimmt, obwohl dazu klare vertragliche Rechte für EU -
BürgerInnen bestehen. Diese unzureichende Abstimmung betrifft aber nicht nur die
Bildungsabschlüsse in anderen EU - Staaten, sondern auch unsere eigenen. Der Ansatz
von Herrn Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer, wonach die mit einer Stelle verbundenen
Aufgaben und damit auch die Einstufung von den fachlichen Erfordernissen her
definiert werden, geht hier den richtigen Weg. Allerdings behindert das Denken in
den groben Kategorien von "A" (d.h. AkademikerInnenstellen) und "B" - Posten (d.h.
MaturantInnenstellen) eine sachadäquate Lösung.
Es gibt bereits jetzt eine Reihe von Ausbildungen nach der Matura, denen eindeutig
Hochschulstatus zukommt, die sich aber in Dauer und Intensität sehr stark
unterscheiden und auch unter den bestehenden "A" und "B" Stellen gibt es in der
Höhe der Einstufung Unterschiede, wenn man den gesamten Bereich des
Öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Gemeinden heranzieht.
In den kommenden Monaten werden eine Reihe von Absolventinnen und
Absolventen der neuen Fachhochschulstudiengänge das Studium beenden und in den
Arbeitsmarkt überwechseln. Die wenigsten davon in den Öffentlichen Dienst, aber
nach Überzeugung aller VertreterInnen der Fachhochschulstudiengänge
(Studierende, FH - Konferenz, einzelne StudiengangsleiterInnen usw.) beeinflußt die
Einstufung im Öffentlichen Dienst auch die Gehaltslisten in der Privatwirtschaft und
die
Bewerbungsmöglichkeiten in anderen Ländern.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Wieviele Fachhochschul - AbsolventInnen sind im Bereich Ihres Ressorts derzeit
beschäftigt?
2. Wie wurden die FH - AbsolventInnen eingestuft?
3. Welche bzw. wieviele Stellen gibt es in Ihrem Ressort, bei denen
AbsolventInnen der derzeitigen FH - Studiengänge aufgrund Ihrer Ausbildung
die fachliche Qualifikation erfüllen würden?