5814/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul -

Absolventinnen und -Absolventen.

 

 

 

Der Auf- und Ausbau des Fachhochschulsektors gilt als das erfolgreichste Projekt

österreichischer Bildungspolitik der letzten 10 Jahre. Hohe Qualität, berufsorientierte

Ausbildung und Konformität mit der EU - Hochschulrichtlinie kennzeichnen das

Studienangebot.

 

Unser Dienstrecht ist hingegen noch zu wenig auf die europäischen

Bildungsabschlüsse abgestimmt, obwohl dazu klare vertragliche Rechte für EU -

BürgerInnen bestehen. Diese unzureichende Abstimmung betrifft aber nicht nur die

Bildungsabschlüsse in anderen EU - Staaten, sondern auch unsere eigenen. Der Ansatz

von Herrn Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer, wonach die mit einer Stelle verbundenen

Aufgaben und damit auch die Einstufung von den fachlichen Erfordernissen her

definiert werden, geht hier den richtigen Weg. Allerdings behindert das Denken in

den groben Kategorien von "A" (d.h. AkademikerInnenstellen) und "B" - Posten (d.h.

MaturantInnenstellen) eine sachadäquate Lösung.

 

Es gibt bereits jetzt eine Reihe von Ausbildungen nach der Matura, denen eindeutig

Hochschulstatus zukommt, die sich aber in Dauer und Intensität sehr stark

unterscheiden und auch unter den bestehenden "A" und "B" Stellen gibt es in der

Höhe der Einstufung Unterschiede, wenn man den gesamten Bereich des

Öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Gemeinden heranzieht.

 

In den kommenden Monaten werden eine Reihe von Absolventinnen und

Absolventen der neuen Fachhochschulstudiengänge das Studium beenden und in den

Arbeitsmarkt überwechseln. Die wenigsten davon in den Öffentlichen Dienst, aber

nach Überzeugung aller VertreterInnen der Fachhochschulstudiengänge

(Studierende, FH - Konferenz, einzelne StudiengangsleiterInnen usw.) beeinflußt die

Einstufung im Öffentlichen Dienst auch die Gehaltslisten in der Privatwirtschaft und

die Bewerbungsmöglichkeiten in anderen Ländern.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.   Wieviele Fachhochschul - AbsolventInnen sind im Bereich Ihres Ressorts derzeit

      beschäftigt?

 

2.   Wie wurden die FH - AbsolventInnen eingestuft?

 

3.   Welche bzw. wieviele Stellen gibt es in Ihrem Ressort, bei denen

      AbsolventInnen der derzeitigen FH - Studiengänge aufgrund Ihrer Ausbildung

      die fachliche Qualifikation erfüllen würden?