5835/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Einsparungen der Krankenkasse auf Kosten alter PatientInnen

 

Erst nach heftigen Protesten nahm vergangene Woche die Oberösterreichische

Gebietskrankenkasse die Ankündigung, Sonden - und Flüssigernährung von

AltersheimbewohnerInnen nicht mehr länger zu bezahlen, wieder zurück.

Immer öfter tauchen in den Medien Berichte über alte Menschen auf, denen Medikamente,

die ihnen vom Arzt verschrieben wurden, aus Altersgründen nicht mehr vom Chefarzt

bewilligt werden.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel in England ist es schon länger üblich, daß

standardmäßig ab einem bestimmten Lebensalter keine teuren Operationen bzw. Therapien

mehr bezahlt werden. In der Schweiz wird diese Frage von Ärzten und Politikern seit

kurzem erstmals offen diskutiert.

Eine Verweigerung von teuren Medikamenten oder Behandlungen aus Altersgründen ist

bisher in Österreich abgelehnt worden, nun gibt es deutliche Anzeichen dafür, daß auch in

Österreich mit einer Sparpolitik auf Kosten alter Menschen begonnen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)   Gibt eine gesetzliche Grundlage für die immer öfter getroffene Entscheidung von

      Amtsärzten, Medikamente oder Behandlungen ab einem gewissen Alter der

      PatientInnen diesen nicht mehr zu bewilligen?

 

2)   Auf welcher Grundlage werden diese Entscheidungen getroffen?

 

3)   Wie beurteilen Sie solche Entscheidungen als Sozial - und Gesundheitsministerin im

       Lichte des Generationenvertrages und der Solidargemeinschaft?

 

4)   Werden die Sparmaßnahmen der Sozialversicherungen dahingehend überprüft, ob

       betroffene Patientengruppen durch diese Einsparungen Nachteile erleiden?

 

5)   Was werden Sie gegen den Effekt unternehmen, daß Einsparungen bei den

      Medikamentenbudgets oft zu einer Erhöhung der Pflegekosten führen?

      Gibt es Berechnungen dafür?

6)  Werden Sie dafür eintreten, daß stimmberechtigte Patientenanwälte oder

     Patientenvertreter in alle Gremien der Sozialversicherung, in denen Entscheidungen

     über prophylaktische, diagnostische, therapeutische oder rehabilitative Maßnahmen

     beraten und / oder getroffen werden, aufgenommen werden?

     Wenn ja, in welcher Form werden Sie dies tun?

     Wenn nein, warum nicht?