5842/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Untersagung der Ausstellung polizeilichen Gerätes

 

Im September 1998 stellte die AUF - Landesgruppe Kärnten "Polizei" in der Freien Exekutiv -

gewerkschaft an die Bundespolizeidirektion Klagenfurt einen Antrag auf Ausstellung von

polizeilichem Gerät im Rahmen einer Festveranstaltung namens “Familienfest” der FPÖ

Kärnten.

 

Es sollte der Bevölkerung die Möglichkeit geboten werden, sich von einem Polizeifahrzeug

mit Alkomat und Laserpistole sowie einem Motorrad der Verkehrsstreife ein Bild zu machen,

ohne dafür in eine Amtshandlung verwickelt sein zu müssen. Auch der kriminalpolizeiliche

Beratungsdienst der Bundespolizeidirektion hätte die Möglichkeit nutzen können, sich zur

Information der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte zweifellos positive Auswir -

kungen auf das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit haben können.

 

Zunächst erfolgte auch eine entsprechende Zusage. Aber zwei Tage später, am 9. Septem -

ber 1998, wurde diese Zusage brieflich “aus dienstlichen als auch aus prinzipiellen Erwä -

gungen” widerrufen. In diesem Brief wurde die Absage auch damit begründet, “daß es sich

bei dem Familienfest um eine rein parteipolitische Veranstaltung handelt”. Tatsächlich war

die Bundespolizeidirektion bereits vor ihrer ursprünglichen Zusage darüber informiert wor -

den, daß es um das “Familienfest” der Freiheitlichen ging.

 

Diese Absage gibt Anlaß zu der Frage, ob die Präsenz der Polizei in Veranstaltungen, die

von politischen Parteien durchgeführt werden, grundsätzlich unterbunden wird.

 

Dafür, daß dem nicht ganz so sein kann, spricht jedoch zum Beispiel die Beteiligung der

Polizei am Donauinselfest der SPÖ Wien, die den Rahmen des üblichen Diensteinsatzes im

Zuge einer Veranstaltung übersteigt.

 

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nach -

stehende

Anfrage:

 

 

1. Aus welchen Gründen wurden die Schaustellung polizeilichen Gerätes und aktive polizei -

    liche Informationstätigkeit auf dem “Familienfest" der FPÖ Kärnten im September 1998

    verboten?

 

2. Aus welchem Grund widerrief in diesem Fall die Bundespolizeidirektion ihre ursprüngli -

    che Zusage, polizeiliches Gerät zur Verfügung zu stellen, obwohl sich ihr Informations -

    stand nicht geändert hatte?

 

3. Nach welchen Kriterien erfolgen Zu- und Absagen der Teilnahme von Polizeikräften an

    Veranstaltungen?

 

4. Sind die Polizeibehörden gehalten, grundsätzlich Absagen zu erteilen, wenn sie zur Teil -

    nahme an Veranstaltungen eingeladen werden, die von politischen Parteien durchgeführt

    werden?

 

5. Auf welcher Basis nehmen Polizeikräfte - abgesehen von üblichen Einsätzen zur Auf -

    rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit - am Donauinselfest der SPÖ Wien teil?

 

6. An welchen Veranstaltungen, die von politischen Parteien, verbandlichen und privaten

    Organisatoren ausgerichtet wurden, haben Polizeikräfte im Jahre 1998 bisher teilge -

    nommen?

 

7. Wie hoch waren die Kosten für die Teilnahme von Polizeikräften an nichtstaatlichen Ver -

    anstaltungen?

 

8. Wie hoch waren eventuelle Erträge, welche die österreichische Polizei aus der Teilnah -

    me an Veranstaltungen von politischen Parteien, verbandlichen und privaten Organisato -

    ren lukrieren konnte?

 

9. Ziehen Sie eine eventuelle Aufbesserung der finanziellen Lage der österreichischen Poli -

    zei durch deren entgeltlichen Einsatz im Rahmen von Veranstaltungen politischen Par -

    teien, verbandlicher und privater Organisatoren in Erwägung?