5845/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Anrechnung von Kindererziehungszeiten

 

In Österreich erhalten Frauen, die sich hauptsächlich der Versorgung und Erziehung ihrer

Kinder gewidmet haben, derzeit keine Pension, wenn sie die notwendigen

Versicherungszeiten nicht erworben haben, weil sie beispielsweise nur einige Jahre vor der

Geburt ihrer Kinder berufstätig waren. Aufgrund der letzten Pensionsreform wirken zwar die

Kindererziehungszeiten pensionserhöhend, jedoch nicht pensionsbegründend. Besonders

Familien mit vielen Kindern sind davon sehr stark betroffen.

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Gibt es in ihrem Ministerium Statistiken, wieviele Frauen aufgrund dieser Regelung keine

    Pension erhalten?

 

2. Wenn ja, wie schauen die Zahlen im Detail aus?

 

3. Finden Sie es sozial gerecht, daß Frauen, die - meist mehrere - Kinder versorgen und

    erziehen, hier durch das soziale Netz fallen, obwohl sie ja indirekt auch Steuern zahlen

    (und ihre Kinder später die Pensionen)?