5848/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

 

                               Verfahren gegen Grünpolitiker

 

Zu Allerheiligen 1998 haben die beiden Grünpolitiker Helmut HÜTTINGER und

Elisabeth MOSER auf dem Salzburger Kommunalfriedhof eine der hehrsten

Grundsätze einer toleranten Gesellschaft, nämlich die Achtung der Totenruhe, mit

Füßen getreten. Die beiden obengenannten haben, im Verein mit anderen Extremisten,

Totengedenkfeiern gestört, ja sogar behindert. Das stille Gedenken an Verstorbenen

und Gefallenen wurde von Helmut Hüttinger und Elisabeth Moser rechtswidrig dazu

benützt, seitens der „Bürgerliste“ politisch zu „demonstrieren“ und damit die

Totenruhe zu mißachten. Neben der moralischen Verwerflichkeit eines solchen

Treibens kommt auch noch die strafrechtliche Seite dazu.

 

Nachdem die zuständigen Behörden gegen die offensichtlich rechtswidrig tätig

gewesenen H. Hüttinger und E. Moser Anzeige erstattet hatten, war den Medien zu

entnehmen, „daß die Salzburger Polizei die zwei Verfahren gegen Grünpolitiker

eingestellt“ hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Auf Grund welcher Rechtslage wurde von der zuständigen Behörde Anzeige gegen

    die beiden Grünpolitiker Helmut Hüttinger und Elisabeth Moser erstattet?

 

2. Mit welcher Begründung wurde von der Salzburger Polizei (siehe Salzburger

    Nachrichten vom 12.Feber 99) das Verfahren gegen die Störer der Friedhofsruhe

    eingestellt?

 

3. a) Gab es seitens der zuständigen Behörden beziehungsweise der handelnden

    Beamten eine Rückfrage bei übergeordneten Stellen wie sie sich verhalten sollten?

    b) Gab es solche Rückfragen zum Innenministerium?

 

4. Gab es eine Weisung seitens übergeordneter Dienststellen bzw. aus dem

    Innenministerium das genannte Verfahren einzustellen?