5848/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Verfahren gegen Grünpolitiker
Zu Allerheiligen 1998 haben die beiden Grünpolitiker Helmut HÜTTINGER und
Elisabeth MOSER auf dem Salzburger Kommunalfriedhof eine der hehrsten
Grundsätze einer toleranten Gesellschaft, nämlich die Achtung der Totenruhe, mit
Füßen getreten. Die beiden obengenannten haben, im Verein mit anderen Extremisten,
Totengedenkfeiern gestört, ja sogar behindert. Das stille Gedenken an Verstorbenen
und Gefallenen wurde von Helmut Hüttinger und Elisabeth Moser rechtswidrig dazu
benützt, seitens der „Bürgerliste“ politisch zu „demonstrieren“ und damit die
Totenruhe zu mißachten. Neben der moralischen Verwerflichkeit eines solchen
Treibens kommt auch noch die strafrechtliche Seite dazu.
Nachdem die zuständigen Behörden gegen die offensichtlich rechtswidrig tätig
gewesenen H. Hüttinger und E. Moser Anzeige erstattet hatten, war den Medien zu
entnehmen, „daß die Salzburger Polizei die zwei Verfahren gegen Grünpolitiker
eingestellt“ hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Auf Grund welcher Rechtslage wurde von der zuständigen Behörde Anzeige gegen
die beiden Grünpolitiker Helmut Hüttinger und Elisabeth Moser erstattet?
2. Mit welcher Begründung wurde von der Salzburger Polizei (siehe Salzburger
Nachrichten vom 12.Feber 99) das Verfahren gegen die Störer der Friedhofsruhe
eingestellt?
3. a) Gab es seitens der zuständigen Behörden beziehungsweise der handelnden
Beamten eine Rückfrage bei übergeordneten Stellen wie sie sich verhalten sollten?
b) Gab es solche Rückfragen zum Innenministerium?
4. Gab es eine Weisung seitens übergeordneter Dienststellen bzw. aus dem
Innenministerium das genannte Verfahren einzustellen?