5873/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen
an den
Bundesminister für Justiz
betreffend die beginnende Enthüllung der Wahrheit im Falle der
Auflösung des Vereines „Dichterstein Offenhausen“
Im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels - Land vom 24. April 1998 zu Sich01 - 111 -
1998 betreffend die Einstellung der Tätigkeit des Vereines „Dichterstein Offenhausen“ heißt es auf
Seite Acht:
„Zu erwähnen ist etwa die 1983 erfolgte Herausgabe der
vom im Jahre 1936 wegen NS - Betätigung zu drei Monaten
Haft verurteilten Robert Trötscher verfaßte Druckschrift
‚Rettet die Jugend! Rettet die Schulen!‘ In bezug auf diese
Schrift ist zuletzt o. Univ. – Prof. DDr. Heinz Mayer ein einem
der Behörde vorliegendem Rechtsgutachten zu dem
Ergebnis gelangt, daß ihre zusammenfassende Würdigung,
daß die dort niedergelegten Denkmuster einen Inhalt
haben, der für den Nationalsozialismus charakteristisch
und typisch war. Insgesamt würden die ihm als Gutachter
bekanntgewordenen Vorfälle und Gegebenheiten deutlich
zeigen, daß der Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ tief in die
Geisteswelt des Nationalsozialismus eingebettet ist und
sich in diesem Sinne betätigt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesmini -
ster für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Ist es zutreffend, daß nach den Bestimmungen des Mediengesetzes die strafrechtliche
Beurteilung von Medienwerken ausschließlich den ordentlichen Gerichten vorbehalten
ist?
2.) Wurde der Inhalt des Medienwerkes „Rettet die Jugend! - Rettet die Schulen“ strafrecht -
lich jemals von einem
Gericht beurteilt? -
Wenn ja, wie lautet die Beurteilung des Gerichtes? -
Wenn nein, warum erfolgte bisher noch keine strafrechtliche Beurteilung?
3.) Durch welches Gesetz ist die strafrechtliche Beurteilung des Inhaltes des genannten
Medienwerkes durch den o. Univ. – Prof. DDr. Heinz Mayer, immerhin Ordinarius für
Verfassungs - und Verwaltungsrecht, gedeckt?